Start der Promotion

Auf die eigenständige Suche eines Betreuers und die Unterzeichnung der Promotionsvereinbarung folgt die Registrierung in DOCATA und das Stellen des Antrags auf Annahme als Doktorand bei der Graduiertenakademie.


Promotionsinteressent
Graduiertenakademie
Fakultät
  • Inhaltliche Prüfung des Antrags
  • Entscheidung über Annahme als Doktorand und gegebenenfalls Festlegung von Auflagen
  • Mitteilung der Entscheidung an Promovierenden in Form eines Schreibens
Graduiertenakademie
  • Verwaltung des Verfahrens in DOCATA
  • Gegebenenfalls Entgegennahme der Nachweise über Erfüllung von Auflagen

Promovierender

  • Immatrikulation
  • Wissenschaftliche Forschung und Anfertigung der Dissertation

In einem ersten Schritt sucht sich der Promotionsinteressent eigenständig einen Professor, der bereit ist, die Betreuung des Forschungsprojektes zu übernehmen. Dabei ist es wichtig, sich im Vorfeld schon genaue Gedanken über das gewünschte Gebiet der Promotion gemacht zu haben, um beim Erstkontakt Vorschläge unterbreiten zu können.

An der Universität Hohenheim gibt es folgende Institute:

Ein Promotionsprojekt kann auch von einem Professor einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg betreut werden. In diesen Fällen bestellt der Promotionsausschuss einen Professor der jeweiligen Fakultät als Mitbetreuer.

Auf der Grundlage eines Exposés (Arbeitsskizze) und eines Zeitplans des Forschungsvorhabens unterzeichnen Promovierender und Betreuer gemeinsam eine Promotionsvereinbarung.

Die gemeinsame Unterzeichnung einer Promotionsvereinbarung mit dem Betreuer (und ggf. Mitbetreuer) ist die Voraussetzung für das Stellen des Antrags auf Annahme als Doktorand. Das Schließen dieser Vereinbarung liegt in der Verantwortung des Promotionsinteressenten.

Grundlage für die Promotionsvereinbarung sind ein Exposé (Arbeitsskizze) und ein Zeitplan des Forschungsvorhabens. Exposé und Zeitplan sind ebenfalls durch den Betreuer und den Promovierenden zu unterzeichnen.

Das Formular „Promotionsvereinbarung“ der Fakultäten finden Sie unter "Promotionsordnungen und Formulare".

Näheres zur Promotionsvereinbarung

Im Promotionsportal DOCATA verwaltet die Universität Hohenheim zentral alle Promotionen. Promotionsinteressenten können sich jederzeit selbst in DOCATA registrieren und so ein eigenes DOCATA-Benutzerkonto anlegen. Bei der Registrierung wird ein Benutzerkonto in Docata angelegt, über das Promovierende jederzeit ihren aktuellen Verfahrensstand abrufen können. Die Registrierung in DOCATA ist für Promotionsinteressenten und Promovierende freiwillig.

Nach Abschluss der Promotionsvereinbarung wird der Antrag auf Annahme als Doktorand vom Promotionsinteressenten in DOCATA ausgefüllt, ausgedruckt und bei der Graduiertenakademie abgegeben. Alternativ stellt die Graduiertenakademie die für das Promotionsverfahren notwendigen Antragsformulare bereit.

Wissenswertes über DOCATA

Ein wesentliches Instrument für die Qualitätssicherung im Promotionswesen ist die im novellierten LHG verankerte Erfassung der Doktoranden. Die Universität Hohenheim hat diese gesetzliche Vorgabe mit der Etablierung der Online-Datenbank DOCATA umgesetzt.

Vorteile für Promovierende
  • Dokumentation des gesamten Promotionsverfahrens
  • Möglichkeit eines Online-Zugangs zur eigenen Doktorandenakte
  • Transparenz durch Einsicht in den aktuellen Stand des Promotionsverfahrens
Vorteile für Fakultäten bzw. zentrale Einrichtung der Graduiertenförderung
  • Erfassung aller Daten an einer zentralen Stelle
  • einfache Handhabung der Erfassung, Pflege und Auswertung der Daten
  • schnelle Übersicht über die Doktorandenakte oder den Status eines Promovierenden
Vorteile für die Universitätsleitung
  • Verlässliche und aktuelle Datenquellen für Statistiken und Auswertungen
  • Ableitung zielgerichteter Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Promotionsbedingungen
  • gute Grundlage für weitere Aktivitäten zur Förderung von Promovierenden

Den in DOCATA ausgefüllten und ausgedruckten Antrag auf Annahme als Doktorand nehmen die Mitarbeiter der Graduiertenakademie entgegen.

Fakultät A: Buchstaben A - E Frau Hawlitschek
Fakultät A: Buchstaben F - Z Frau Kuhn-Giovannini
Fakultät N: Frau Hawlitschek
Fakultät W: Frau Hawlitschek, Frau Keuker

Dem Antrag müssen die vollständigen Unterlagen beigefügt sein, die gemäß der jeweiligen Promotionsordnung erforderlich sind.

Antrag und Anlagen werden in einer PDF-Datei zusammengefasst und per E-Mail an ga@uni-hohenheim.de geschickt. Parallel muss ein Ausdruck der Unterlagen mit Originalunterschriften zeitnah per Post bei der Graduiertenakademie eingereicht werden. Der Antrag kann mit DOCATA erstellt werden.

Wichtige Informationen zu den Anträgen auf Annahme als Doktorand

"Regelfälle" (Hochschulabschluss in Deutschland, agrarwissenschaftliches Studium) können i.d.R immer unabhängig von den Sitzungsterminen bearbeitet werden!

Aktuelle Abgabefristen (bei der Graduiertenakademie) für die Fakultät Agrarwissenschaften (falls kein Regelfall):

  • Mittwoch, 20. März 2024, für die Sitzung am 17. April 2024
  • Mittwoch, 17. April 2024, für die Sitzung am 15. Mai 2024
  • Mittwoch, 5. Juni 2024, für die Sitzung am 3. Juli 2024

    Die jeweils vollständigen Antragsunterlagen müssen der Graduiertenakademie spätestens 20 Arbeitstage vor dem jeweiligen Sitzungstermin vorliegen.

    Bitte denken Sie daran, dass immer der Betreuer (und wenn vorhanden: auch der Mitbetreuer) die jeweiligen Anträge und Dokumente zeichnen muss.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Kuhn-Giovannini bzw. an Frau Hawlitschek.

    Bitte achten Sie darauf, dass der unterschriebenen Promotionsvereinbarung auch ein Exposé und ein Zeitplan beiliegt. Diese sollte auch jeweils vom Doktorand bzw. Betreuer im Original gezeichnet sein.

    Jegliche Namensänderungen sind entsprechend vorab schriftlich nachzuweisen. (Nachweis über Namensänderung wie z.B. Heiratsurkunde etc.)

    Downloads der Fakultät Naturwissenschaften

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hawlitschek. Gerne gibt sie Ihnen weiterführende spezifische Informationen.

    Bitte achten Sie darauf, dass der unterschriebenen Promotionsvereinbarung auch ein Exposé und ein Zeitplan beiliegt. Diese müssen auch jeweils von dem Promovierenden und der Betreuungsperson im Original gezeichnet sein.

    Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hawlitschek. Gerne gibt sie Ihnen weiterführende spezifische Informationen.


    Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts“ (HRWeitEG) in Baden-Württemberg vom 7. März 2018 besteht für alle Promovierenden, die ab dem 1. April 2018 angenommen werden, die Pflicht, sich als Promotionsstudierende bei der Abteilung Studienangelegenheiten zu immatrikulieren.

    Eine Sonderregelung gilt für alle Doktoranden, die an der Universität Hohenheim zu mindestens 50% angestellt sind. Sie müssen gegenüber der Graduiertenakademie Hohenheim eine schriftliche Erklärung abgeben, wenn Sie sich nicht immatrikulieren wollen (§ 38 Abs. 5). Eine formlose schriftliche Erklärung mit Unterschrift sowie Kopie des Arbeitsvertrags schicken Sie bitte vorab per E-Mail an die Graduiertenakademie und geben diese im Original bei der Graduiertenakademie ab oder schicken diese postalisch an die Graduiertenakademie. Die Abgabe der Unterlagen für die Immatrikulation erfolgt ebenfalls vorab per Mail in einem pdf-Dokument. Die Originale reichen Sie postalisch ein. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an doctorate@uni-hohenheim.de