Umsetzung des Landeshochschulgesetzes

Im Jahr 2014 wurde das Landeshochschulgesetz (§ 38) novelliert.

Alle drei Fakultäten der Universität Hohenheim haben die neuen Vorgaben des Landeshochschulgesetzes in ihren Promotionsordnungen (Fassungen vom Februar 2015) umgesetzt.

Auswahl umgesetzter Maßnahmen der gesetzlichen Vorgaben aus dem novellierten LHG §38

verpflichtende Promotionsvereinbarung zu Beginn der Promotion
zentrale Erfassung der Doktoranden mit DOCATA
die zur Promotion angenommenen Promovierenden bilden einen Promovierendenkonvent, der sich eine Geschäftsordnung gibt und einen Vorstand wählt
Zulassungsvoraussetzungen für qualifizierte Absolventen von Bachelorstudiengängen sowie von Hochschulen der Angewandten Wissenschaften oder von Dualen Hochschulen
Gleichberechtigte Bestellung von HAW/DHBW-Professoren für die Begutachtung oder Betreuung von Promotionen