Gasthörer:innen

Die Gasthörerschaft der Universität Hohenheim ist mit zahlreichen Teilnehmenden jedes Semester in Stadt und Region sehr beliebt. Interessierte Personen können sich unabhängig von Alter, Ausbildung, Beruf und Herkunft an Lehrveranstaltungen der Universität Hohenheim teilnehmen und sich ganz im Sinne des lebenslangen Lernens fachübergreifend weiterbilden.

Was bedeutet es, Gasthörer zu sein?

Gasthörer sind Personen, die nicht an der Universität Hohenheim eingeschrieben, also kein Mitglied der Universität Hohenheim sind, und trotzdem regelmäßig an Lehrveranstaltungen teilnehmen.

Es ist außerdem möglich, ein Hohenheimer Benutzerkonto zu beantragen (u.a. für Internetzugang auf dem Campus).

Welche Voraussetzungen und Regelungen gibt es?

  • Eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) ist nicht erforderlich.
  • Es gibt keine Altersbeschränkung.
  • Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ausreichende Platzkapazität in der gewünschten Lehrveranstaltung.
  • Das Ablegen von Prüfungen ist nicht möglich.
  • Die Vorbereitung auf ein Studium durch das Ablegen und der späteren Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist nicht möglich.

Die Gasthörergebühr beträgt 75 Euro je Semester.

Wie werde ich Gasthörer?

Antrag auf Zulassung als Gasthörer

Der Antrag ist vor Beginn der Vorlesungszeit zu stellen (siehe Semestertermine).

Bitte beachten Sie:

  • Der Antrag auf Zulassung gilt jeweils für ein Semester. Wenn Sie sich auch im darauffolgenden oder einem späteren Semester als Gasthörer anmelden möchten, reichen Sie bitte einen neuen Antrag ein.
  • Eine Zulassung als Gasthörer.in stellt keinen Rechtsanspruch auf Teilnahme an den ausgewählten Lehrveranstaltungen dar.