Promotionsvereinbarung

Die Promotionsvereinbarung hat zum Ziel, die Betreuungssituation zwischen dem Promovierenden und den Betreuenden transparenter und vergleichbarer zu gestalten. Die Vorteile einer solchen Vereinbarung liegen auf der Hand:

  • Ein zu Beginn geführtes Beratungsgespräch sorgt in Form einer schriftlichen Fixierung für mehr Transparenz und Sicherheit im Betreuungsprozess für beide Seiten.
  • Es wird in der Vereinbarung eindeutig dargelegt, welche Erwartungen existieren und welche Verpflichtungen zwischen Promovierenden und Betreuenden eingegangen werden.
  • Die gemeinsame Prüfung des Arbeitsfortschrittes ist für beide Seiten eine wichtige Rückmeldung über den Verlauf der Promotion. Mögliche Anpassungsbedarfe können rechtzeitig umgesetzt werden. 
  • Eventuellen Missverständnissen kann frühzeitig vorgebeugt werden.
  • Bei auftretenden Konfliktfällen kann man sich auf die schriftliche Vereinbarung beziehen. Die Ombudspersonen der Fakultäten stehen als Beratungs- und Vermittlungsstelle in solchen Fällen gerne zur Verfügung.

Im Rahmen der Promotionsvereinbarung verpflichten sich Promovierender und Betreuer auch zur Einhaltung der Regeln entsprechend der Satzung zur Sicherung wissenschaftlicher Redlichkeit und guter wissenschaftlicher Praxis an der Universität Hohenheim.