Bewerbungsfristen für Auslandsaufenthalte

Die Programme werden in den AA-News spätestens vier Wochen vor Bewerbungsfrist offiziell ausgeschrieben. In den Ausschreibungen finden Sie alle relevanten Informationen zur Bewerbung. 

RegionAustauschprogrammAktuelle Bewerbungsfrist
USA,
Kanada und
Israel

10. November 2025, 12 Uhr mittags*
(für Aufenthalte im akademischen Jahr 2026/27)

Südamerika,
Afrika,
Neuseeland, Asien, 
Mexiko

10. Januar 2026, 12 Uhr mittags*
(für Aufenthalte im akademischen Jahr 2026/27)

Europa

15. Februar 2026, 12 Uhr mittags*
(für Aufenthalte im akademischen Jahr 2026/27)

Änderungen vorbehalten.

* Sofern die Bewerbungsfrist auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, wird die Frist auf den folgenden Werktag, 12 Uhr mittags, verlängert.

 StipendienprogrammZielgruppeAktuelle
Bewerbungsfristen
Geförderte
Aufenthalte
Baden-Württemberg-StipendiumTeilnehmer:innen der Überseeaustauschprogramme

15. März 2026*

Aufenthalte im folgenden akademischen Jahr

Herzog von Württemberg-Stipendien

Ausgeschrieben im Rahmen der Stipendienprogramme Übersee

Überdurchschnittlich qualifizierte Studierende aller Fakultäten kurz vor Studienabschluss

30. November 2025*
oder
31. Mai 2026*

Aufenthalte im selben Kalenderjahr

PROMOS

Ausgeschrieben im Rahmen der Stipendienprogramme Übersee

Teilnehmer:innen der Überseeaustauschprogramme & Free Mover

30. November 2025*
oder
31. Mai 2026*

31. Mai für Aufenthalte im 2. Halbjahr des laufenden Kalenderjahres (01. Juli – 31. Dezember)

30. November für Aufenthalte im 1. Halbjahr des folgenden Kalenderjahres (01. Januar – 30. Juni)
Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studienaufenthalte in ProgrammländernTeilnehmer:innen des Erasmus+ Programms

15. Februar 2026*

 

Für Aufenthalte im akademischen Jahr 2024/25
Erasmus+ Mobilitätszuschuss für praxisbezogene Aufenthalte Studierende mit einem  Praktikumsplatz im AuslandLaufend, mindestens vier Wochen vor BewerbungsfristOhne Einschränkung

Änderungen vorbehalten.

* Sofern die Bewerbungsfrist auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, wird die Frist auf den folgenden Werktag, 12 Uhr mittags, verlängert.