Prüfungen in Wirtschaftswissenschaften B.Sc.

Ihr Studium richtet sich nach den Regelungen der Prüfungsordnung, dem Modulkatalog und dem Studienplan. Hier haben wir die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.

Prüfungsorganisation: Infos für Erstsemester

HohCampus

Portal zur Anmeldung von Prüfungen, zu Notenspiegeln, Bescheinigungen und zur Änderung Ihrer Kontaktdaten. mehr

Kontakt Prüfungsamt

Öffnungszeiten (Persönliche Sprechzeiten vor Ort)

Montags, Mittwochs und Freitags |  10.00 – 11.00 Uhr
Dienstags und Donnerstags | 14.30 – 15.30 Uhr

Kontaktdaten und Ansprechpartner:innen

Termine und Zeiträume für Prüfungen mehr

(Foto: Astrid Untermann)

Überblick über die An- und Abmeldung von Prüfungen  mehr

Infos zu Rücktritten, etwa bei Krankheit, wichtigen Gründen oder Schwangerschaft  mehr

Informieren Sie sich zur Nutzung von KI in Prüfungen und Abschlussarbeiten.  mehr

Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab.

Eine Prüfung kann

  • schriftlich (z.B. Klausur, Protokoll, Seminararbeit, Abschlussarbeit),
  • mündlich (z.B. Prüfungsgespräch, Referat, Vortrag, Präsentation) oder
  • computergestützt

stattfinden.

Ein Modul ist bestanden, wenn es mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.

Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.

Sie dürfen Prüfungsleistungen (rot-goldenes Symbol), die mit „nicht ausreichend“ (5,0) oder „nicht bestanden“ bewertet wurden, zweimal wiederholen.

Nicht bestandene Studienleistungen (blau-silbernes Symbol) können unbegrenzt wiederholt werden.

Sie verlieren den Prüfungsanspruch, wenn Sie Ihre letzte Wiederholungsprüfung in einem Modul

  • nicht bestehen oder
  • diese unentschuldigt versäumen.

Wenn Sie den Prüfungsanspruch verloren haben, werden Sie vom Studiensekretariat exmatrikuliert.

Für Studierende, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/22 eingeschrieben waren, verlängern sich die Fristen in ihrem Studium (Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung, Abschluss des Studiums) um jeweils ein Semester, insgesamt aber um höchstens drei Semester.

Orientierungsprüfung

(für Studierende, die ihr Studium bis zum WiSe 2019/2020 begonnen haben (PO 20150, 20170))

Mit der Orientierungsprüfung soll festgestellt werden, ob die ersten erbrachten Leistungen für eine Fortsetzung des Studiums erfolgversprechend sind.

Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn Sie 42 ECTS-Credits (sieben Module) des Grundstudiums bestanden haben. Von diesen 42 ECTS-Credits müssen Sie jeweils mindestens ein Modul (6 ECTS-Credits) aus Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre bestehen.

Die Orientierungsprüfung soll zum Ende des zweiten Semesters bestanden sein. Wenn Sie die Orientierungsprüfung nicht bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraumes des dritten Semesters bestanden haben, verlieren Sie den Prüfungsanspruch.

Wenn Sie die Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.


Für Studierende, die ihr Studium im WiSe 2020/2021 begonnen haben, gilt:

Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn Sie 54 ECTS-Credits (neun Module) des Grundstudiums bestanden haben. Dabei müssen im Bereich Methodische Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, 6 ECTS-Credits durch das Modul Quantitative Methoden 1 und mindestens weitere 6 ECTS-Credits erbracht werden. Im Bereich Volkswirtschaftslehre müssen 6 ECTS-Credits durch das Modul GVWL 1: Märkte und wirtschaftliche Entscheidungen und weitere 6 ECTS-Credits erbracht werden. Im Bereich Betriebswirtschaftslehre müssen mindestens 12 ECTS-Credits erbracht werden.

Die Orientierungsprüfung soll zum Ende des zweiten Semesters bestanden sein. Wenn Sie die Orientierungsprüfung nicht bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraumes des dritten Semesters bestanden haben, verlieren Sie den Prüfungsanspruch.

Wenn Sie die Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.


Für Studierende, die ihr Studium im WiSe 2021/2022 begonnen haben, gilt:

Für die Orientierungsprüfung müssen 54 ECTS-Credits durch Prüfungsleistungen aus den ersten drei Semestern des Pflichtbereichs gem. Studienplan nachgewiesen werden. Dabei müssen jeweils 6 ECTS-Credits durch die Module „Wirtschaftsmathematik“ und „Einführung in die Wirtschaftswissenschaften“ erbracht werden. Insgesamt müssen 24 ECTS-Credits durch Module aus dem Bereich „Betriebswirtschaftslehre“, dem Bereich „Volkswirtschaftslehre“ oder einer Kombination aus diesen beiden Bereichen erbracht werden.

Die Orientierungsprüfung soll zum Ende des zweiten Semesters bestanden sein. Wenn Sie die Orientierungsprüfung nicht bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraumes des dritten Semesters bestanden haben, verlieren Sie den Prüfungsanspruch.

Wenn Sie die Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Hinweis: Sollten Sie sich nach Beginn Ihres dritten Semesters exmatrikulieren ohne die Orientierungsprüfung bestanden zu haben, erlischt Ihr Prüfungsanspruch. Durch Ihre Exmatrikulation ist es Ihnen nicht mehr möglich die Orientierungsprüfung zu bestehen.

Zwischenprüfung

(gilt für Studienanfänger ab dem Wintersemester 2020/2021)

Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn Sie alle Module des Grundstudiums (90 ECTS) bestanden haben.

Wenn Sie die Module des Grundstudiums nicht bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraumes des fünften Semesters bestanden haben, verlieren Sie den Prüfungsanspruch.

Wenn Sie die Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Hinweis: Sollten Sie sich nach Beginn Ihres fünften Semesters exmatrikulieren ohne die Zwischenprüfung bestanden zu haben, erlischt Ihr Prüfungsanspruch. Durch Ihre Exmatrikulation ist es Ihnen nicht mehr möglich die Zwischenprüfung zu bestehen.

(gilt für Studienanfänger ab dem Wintersemester 2021/2022)

Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn Sie Module im Umfang von 90 ECTS-Credits aus den Pflichtbereichen bestanden haben.

Wenn Sie die Zwischenprüfung nicht bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraumes des fünften Semesters bestanden haben, verlieren Sie den Prüfungsanspruch.
Wenn Sie die Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Hinweis: Sollten Sie sich nach Beginn Ihres fünften Semesters exmatrikulieren ohne die Zwischenprüfung bestanden zu haben, erlischt Ihr Prüfungsanspruch. Durch Ihre Exmatrikulation ist es Ihnen nicht mehr möglich die Zwischenprüfung zu bestehen.

Studium

Sie sollten alle Module und die Bachelor-Arbeit bis zum Ende des sechsten Semesters bestehen.

Sie müssen alle Module spätestens bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraumes des neunten Semesters bestanden haben. Wenn Sie diese Frist versäumen erlischt Ihr Prüfungsanspruch.

Wenn Sie die Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Hinweis: Sollten Sie sich nach Beginn Ihres neunten Semesters exmatrikulieren ohne Ihr Studium abgeschlossen zu haben, erlischt Ihr Prüfungsanspruch. Durch Ihre Exmatrikulation ist es Ihnen nicht mehr möglich Ihr Studium fristgerecht abzuschließen.

 

Das Profilstudium besteht aus den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, dem Profilbereich und dem Freien Wahlbereich. Für Studierende, die ihr Studium ab dem WiSe 2021/2022 begonnen haben, besteht das Profilstudium aus dem Profilbereich und dem Freien Wahlbereich.

Informationen zu den für Sie wählbaren Profilfächern finden Sie im für Sie geltenden Studienplan. Für Sie gilt der Studienplan, nach dem Sie Ihr Studium begonnen haben.

Profile

Aus der Wahl des Profilbereichs ergibt sich am Ende Ihres Studiums ein Profil, welches im Zeugnis ausgewiesen wird.

Zusatzmodule

Sie können Module aus allen Bachelor-Studiengängen der Universität Hohenheim als Zusatzmodule belegen, sofern die Kapazität des zuständigen Lehrstuhls/Instituts dies zulässt.

Zusatzmodule fließen nicht in den Notendurchschnitt oder die ECTS-Anzahl ein. Sie können aber auf Antrag in das Zeugnis (gekennzeichnet als Zusatzmodul) aufgenommen werden.

Auch Zusatzmodule müssen mit einer Prüfung abgeschlossen werden.

Es ist nicht möglich nur einzelne Lehrveranstaltungen als Zusatzmodule zu belegen.

Sie dürfen nur, bis zum Abschluss des Studiums Zusatzmodule belegen.

Sie können im Rahmen Ihres Studiums Module austauschen.

Unter folgenden Voraussetzungen ist ein Modultausch möglich.

  • Ein Modultausch ist zweimal im Studium möglich.
  • Ein Tausch von endgültig nicht bestandenen Prüfungen ist ausgeschlossen.
  • Der Modultausch ist vor der Zeugniserstellung beim Prüfungsamt zu beantragen. Das bedeutet, dass Sie im Idealfall den Antrag spätestens nach der Abgabe der Abschlussarbeit stellen.
  • Ein Modultausch aus einem Profilbereich ist nur möglich, sofern der abzuwählende Profilbereich nicht abgeschlossen ist.

Der Tausch von Modulen muss mit dem dafür vorgesehenen Formular Antrag auf Austausch von Modulen beantragt werden.

Verwenden Sie hierfür das Formular Antrag auf Austausch von Modulen. Dieses können Sie im Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben oder beim Prüfungsamt in den Briefkasten einwerfen.

Die Bachelor-Arbeit besteht aus einem schriftlichen Teil (Bachelor-Arbeit).

Alle Details zur Bachelor-Prüfungsordnung finden Sie hier:

Das Thema der Bachelor-Arbeit muss aus einem der folgenden Bachelor-Arbeits-Gebiete gewählt werden:

  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
  • Allgemeine Volkswirtschaftslehre oder
  • aus dem Profilbereich.

In Absprache mit dem Betreuer kann die Bachelor-Arbeit auf begründeten Antrag auch in einem Modul des Freien Wahlbereichs geschrieben werden.

Informationen zur Themenvergabe und Zuteilung der BetreuerInnen finden Sie auf der Internetseite der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Grundsätzlich kann die Bachelor-Arbeit von:

  • ProfessorInnen,
  • Hochschul- oder PrivatdozentInnen,
  • JuniorprofessorInnen sowie von
  • akademischen MitarbeiterInnen mit Prüfungsbefugnis

der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ausgegeben und betreut werden.

Der/Die Betreuer/in ist gleichzeitig der/die Gutachter/in der Bachelor-Arbeit.

Der Prüfungsausschuss kann genehmigen, dass die Bachelor-Arbeit von einer Person ausgegeben wird, die nicht der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angehört. Diese Person muss ebenfalls die obenstehenden Kriterien erfüllen.

Den Antrag auf Betreuung der Bachelor-Arbeit außerhalb der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist formlos schriftlich zu stellen. Ein/e Betreuer/in der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften muss mit dem Thema einverstanden sein.

Lassen Sie sich also von dem/der für den Profilbereich/das Modul verantwortlichen ProfessorIn bestätigen, dass er/sie die Betreuung der Arbeit durch eine/n externe/n BetreuerIn unterstützt.

Wenn Sie sich für eine Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen interessieren, beachten Sie bitte den Leitfaden für externe Arbeiten.

Sie müssen die Arbeit sofort anmelden, wenn die betreuende Person das Thema ausgegeben hat. Sie müssen dann mit der Bearbeitung beginnen.

Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt über das Prüfungsamt. Das Antrags-Formular muss vom Studierenden sowie vom Prüfer/der Prüferin unterschrieben sein.

Das ausgefüllte Formular zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit können Sie im Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben oder in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen.

Sie dürfen das Thema nicht ändern.

Titeländerungen sind jedoch möglich.

Reichen Sie hierfür den Antrag auf Änderung des Titels im Prüfungsamt ein.

Die Bearbeitungszeit beträgt zwei Monate.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit um maximal einen Monat verlängert werden. Hierfür ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich.

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsamt eingegangen sein.

  1. Wenn Sie Probleme bei der Bearbeitung Ihrer Arbeit hatten, muss dies von der betreuenden Person bestätigt werden. Die betreuende Person muss bestätigen, dass

    • die Verzögerung nicht Ihre Schuld ist und
    • die beantragte Dauer der Verlängerung der Verzögerung entspricht.


    Sie können den Antrag im Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben. Das Prüfungsamt leitet Ihren Antrag dann an den Prüfungsausschuss zur Entscheidung weiter.


  2. Bei persönlichen Gründen müssen Sie dem Antrag einen Nachweis für den Grund des Versäumnisses beifügen.

  3. Wenn Sie Ihre Bachelor-Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht fristgerecht abgeben können, muss Ihr Arzt das Formular Verlängerung der Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten der Universität Hohenheim ausfüllen. Reichen Sie das Attest zusammen mit dem formlosen und unterschriebenen Antrag an das Prüfungsamt weiter.Den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit aus gesundheitlichen Gründen müssen Sie unverzüglich (zum Zeitpunkt der Erkrankung) stellen.

Die Bachelor-Arbeit kann als Gruppenarbeit angemeldet werden.

Gruppenarbeiten sind nur dann erlaubt, wenn der individuelle Beitrag eindeutig durch die Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderer objektiver Kriterien unterscheidbar und bewertbar ist.

Die Regelungen zur Abgabe gelten für alle Gruppenmitglieder der Bachelor-Arbeit einzeln. Das heißt, dass jeder ein "gebundenes" Exemplar und ein digitales Textdokument abgeben muss.

Die Bachelor-Arbeit können Sie in deutscher oder englischer Sprache anfertigen.

Wenn Sie die Bachelor-Arbeit in englischer Sprache schreiben möchten, muss die betreuende Person einverstanden sein. Die Unterschrift auf dem Anmeldeformular ist als Einverständniserklärung ausreichend.

Sie müssen in Ihre Bachelor-Arbeit eine Erklärung einbinden.

Mit dieser versichern Sie schriftlich, dass Sie

  • die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten haben,
  • die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben,
  • die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht haben,
  • die übermittelte elektronische Fassung der Bachelor-Arbeit in Inhalt und Wortlaut ausnahmslos der gedruckten Ausfertigung entspricht und
  • dass Sie damit einverstanden sind, dass diese elektronische Fassung anhand einer Plagiatssoftware überprüft wird.

Diese Erklärung muss von Ihnen handschriftlich unterschrieben sein.

Bei der Abgabe einer unwahren Versicherung wird die Bachelor-Arbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Informationen zur Abgabe Ihrer Arbeit finden Sie auf der Seite Abschlussarbeiten.

Wird die Bachelor-Arbeit vom Betreuer mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, so wird sie von einem weiteren Prüfer der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bewertet. Der zweite Prüfer wird vom Prüfungsausschuss benannt.

Unterscheiden sich die Bewertungen der beiden Gutachter, legt der Prüfungsausschuss eine Bewertung im Rahmen der beiden Bewertungen fest.

Gilt die Bachelor-Arbeit als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, kann sie einmal mit neuem Thema wiederholt werden.

Der Rücktritt von der Bachelor-Arbeit ist möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder anderen persönlichen Gründen mehr als sechs Wochen nicht an der Bachelor-Arbeit arbeiten können.

Den Antrag auf Rücktritt müssen Sie formlos schriftlich stellen. Sie können den Antrag im Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben oder beim Prüfungsamt in den Briefkasten einwerfen.

Die Fakultät bestellt den Prüfungsausschuss.

Mitglieder des Prüfungsausschusses sind

  • drei ProfessorInnen
  • zwei MitarbeiterInnen des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals und
  • ein studentisches Mitglied.

Das Studentische Mitglied hat eine beratende Stimme.

Der Prüfungsausschuss wacht darüber, dass die Prüfungsordnung eingehalten wird. Zudem entscheidet er über Anträge, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht (z.B. beim Versäumen von Fristen).

Sie müssen einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, sobald Ihnen der Grund für den Antrag bekannt ist. Das bedeutet: Sie müssen sofort reagieren, wenn Sie feststellen, dass Sie beispielsweise eine Frist nicht einhalten können.

Anträge an den Prüfungsausschuss sind formlos. Sie müssen also keine formalen Mindestanforderungen erfüllen, jedoch müssen sie handschriftlich unterschrieben sein. In Ihrem Antrag müssen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich erläutern (und ggf. mit Nachweisen belegen).

Anträge an den Prüfungsausschuss können im Studieninformationszentrum (SIZ) abgegeben oder in den Briefkasten des Prüfungsamtes eingeworfen werden.

Der Prüfungsausschuss kann bestimmen, dass der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Anträge in einem Eilverfahren allein entscheidet.

Die Entscheidungen des Prüfungsausschusses teilt das Prüfungsamt schriftlich mit.

Sie können Prüfungsleistungen, die Sie an einer anderen Hochschule erbracht haben, anerkennen lassen.

Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.

Ihre Anträge können Sie im Studieninformationszentrum (SIZ) abgegeben oder in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen.

Fristen

Wenn Sie nach einem Studiengang- oder Hochschulwechsel eine Anerkennung beantragen möchten, müssen Sie den Antrag spätestens innerhalb der ersten drei Monate des Semesters stellen, in welchem Sie Ihr Studium in Hohenheim beginnen (31.12. oder 30.6.).

Für die Anerkennung von Leistungen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums an einer anderen Hochschule erbringen, z.B. im Auslandssemester, gelten keine Fristen für die Antragstellung.

Anerkennung von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen

Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn zwischen den erworbenen und nachgewiesenen Kompetenzen zu den an der Hochschule vermittelten keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Über die Anträge auf Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Für den Antrag auf Anerkennung von Leistungen an der Universität Hohenheim stehen Ihnen die folgenden Formulare zur Verfügung:

Für Studierende mit Studienbeginn bis WS 20/21:

Für Studierende mit Studienbeginn ab WS 21/22:

Anerkennungen von Leistungen im freien Wahlbereich

Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen im freien Wahlbereich erhalten Sie auf der Homepage der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Anerkennung von Auslandsleistungen

Informationen zur Anerkennung von Auslandsleistungen erhalten Sie auf der Homepage der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Alle Prüfungsordnungen zum Download mehr
 

Alle Informationen zur Abgabe von Abschlussarbeiten mehr
 

Infos zu Ihren Abschlussdokumenten und Bescheinigungen mehr