Einsatz von generativer KI in Prüfungen

Ab dem Wintersemester 2023/24 werden die Empfehlungen des Senats für den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) in Prüfungen wirksam.

Generative KI-Systeme dürfen grundsätzlich als Hilfsmittel bei unbeaufsichtigten schriftlichen Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten, Seminararbeiten und Abschlussarbeiten eingesetzt werden, sofern ihr Einsatz nicht dem eigentlichen Zweck der Prüfung entgegensteht. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der jeweiligen Prüfer oder Modulverantwortlichen.

Auf dieser Seite finden Studierende, Lehrende und Modulverantwortliche weitere Informationen dazu.

FAQ Studierende | FAQ Lehrende
Erklärung zur Verwendung von generativer KI | Gestaltung von Prüfungs- und Studienleistungen

FAQ für Studierende


Sie gelten für Prüfungen, die ab dem 01.10.2023 angemeldet werden.

Generative KI meint auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Systeme, die mittels statistischer Verfahren und auf der Basis von Trainingsdaten neue, ähnliche Daten generieren können. Anders gesagt können generative KI-Systeme ihre Trainingsdaten imitieren. Das können zum Beispiel Texte, Bilder, oder auch Programmcodes sein.

Bekannte Beispiele sind ChatGPT, ein Chatbot zur Generierung von Texten, Midjourney zur Erzeugung von Bildern basierend auf Texteingaben, oder Perplexity als chat-basierte Suchmaschine mit Quellenangaben.

Es ist nicht immer leicht zu beurteilen, ob hinter einer Software oder einem Dienst eine generative KI steckt. Auch die Rechtschreib- und Grammatikprüfung eines Office-Programms, die Gesichtserkennung eines Smartphones oder ein Email-Spamfilter kann KI-basiert sein. Aber als Faustregel kann gelten: Wenn die Software oder der Dienst auf eine kurze Eingabe hin (einen sogenannten Prompt) einen ganzen Text, ein Bild, einen Programmcode oder Ähnliches produzieren kann, dann handelt es sich wahrscheinlich um eine generative KI. Eine Internetrecherche kann Klarheit bringen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine verwendete Software oder einen Dienst als generative KI angeben müssen, wenden Sie sich an Ihre:n Prüfer:in.

Das entscheidet Ihr:e Prüfer:in. Der Senat der Universität hat zwar empfohlen, generative KI-Systeme grundsätzlich als Hilfsmittel in unbeaufsichtigten schriftlichen Prüfungen zuzulassen, also bspw. in Hausarbeiten, Seminararbeiten und auch in Abschlussarbeiten, aber die Entscheidung treffen die Prüfer:innen. Nur sie können beurteilen, ob die Erreichung der Qualifikationsziele bei Verwendung von generativer KI sinnvoll überprüft werden kann oder nicht.

 

In der Regel wird Ihr:e Prüfer:in Sie auffordern, eine Erklärung zur Verwendung der genutzten KI-Systeme abzugeben. Darin stellen Sie dar, für welchen Arbeitsschritt sie welches System wie eingesetzt haben. Das ist nicht nur als Information für die Prüfenden zu verstehen, sondern auch als Reflexionsinstrument für Sie selbst. Wir haben ein Gestaltungsbeispiel für diese Erklärung erstellt – aber klären Sie vorher ab, ob Sie diese Vorlage oder eine eigene Vorlage des Fachgebiets verwenden sollen. 

Wenn die Verwendung eines KI-Systems nicht Bestandteil der Aufgabenstellung war, dann dürfen die Verwendung oder Nicht-Verwendung als solches sich nicht auf die Beurteilung auswirken.

Die Empfehlungen des Senats beziehen sich nur auf Prüfungen im Bachelor- und Masterstudium. Regelungen für Doktorand:innen werden derzeit noch diskutiert. 

Das dürfen Sie nur, wenn die Nutzung von KI-Systemen Teil der Prüfungsaufgabe ist. Ansonsten ist das nicht erlaubt und stellt einen Täuschungsversuch dar.

Wie Sie sich auf eine mündliche Prüfung vorbereiten ist Ihnen überlassen. Ihnen sollte aber bewusst sein, dass generative KI auch faktisch falsche Antworten liefern kann.

Es ist richtig, das generative KI-Systeme faktisch falsche Daten produzieren können. Das liegt auch daran, dass KI-Systeme nicht wirklich denken können: Sie produzieren Daten, die ihren Trainingsdaten sehr ähnlich sind, aber sie können nicht beurteilen, ob die produzierten Daten wirklich sinnvoll und/oder faktisch korrekt sind.

Dennoch ist es möglich, mit diesen Systemen wissenschaftlich sinnvoll zu arbeiten, wenn Sie die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis beachten – und dazu gehört neben der strikten Ehrlichkeit auch die Maßgabe, alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln und zu überprüfen.

Dann sind Sie in Hohenheim schon an der richtigen Stelle. In vielen Studiengängen sind Themen rund um künstliche Intelligenz und lernende Systeme bereits Teil des Curriculums. Für alle Studierenden steht darüber hinaus das AIDAHO-Zertifikat offen, mit dem Sie KI-Kompetenzen erwerben und nachweisen können. Speziell an Wirtschaftswissenschaftler:innen richtet sich das hochschulübergreifende Projekt ABBA.

Wenn Sie KI-Systeme nutzen, dann werden in der Regel auch Daten übertragen. Das passiert schon bei der Registrierung für einen Dienst, falls zur Nutzung des Diensts ein eigener Account notwendig ist. Es ist aber für Sie als Nutzer:in nicht immer klar erkennbar, ob der Anbieter gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt, um ihre persönlichen Daten zu schützen. Sie sollten also eine gewisse Vorsicht walten lassen und sich in jedem Fall die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung des Dienstanbieters anschauen. Ganz grundsätzlich gilt aber: Geben Sie möglichst wenig Daten von sich preis.

Unbedingt müssen Sie aber beachten: Daten von Dritten dürfen Sie ohne deren Zustimmung nicht weitergeben! Das gilt auch für die Eingabe in KI-Systeme, denn auf diese Daten können Beschäftigte des Anbieters Zugriff haben und sie können auch zum weiteren Training der Systeme benutzt werden. Daher gilt, dass personenbezogene, vertrauliche oder sonstige sensible Daten in der Regel nicht in KI-Systeme eingespeist werden dürfen.

Andere Daten, bspw. auch Forschungsdaten ohne Personenbezug, dürfen Sie nur nutzen, wenn Sie auch die entsprechenden Nutzungsrechte an den Daten haben. Sie müssen also das Urheberrecht beachten. Mehr Informationen dazu bekommen Sie auf unseren Infoseiten zum Thema Urheberrecht in der Lehre oder über die externe Plattform forschungsdaten.info, an der die Universität Hohenheim als Partnerinstitution beteiligt ist.

Wenden Sie sich zunächst an Ihre:n Prüfer:in. Wenn es um ganz grundsätzliche Fragen geht, dann wenden Sie sich gerne auch an das Prorektorat für Studium und Lehre unter prsl@uni-hohenheim.de.

FAQ für Lehrende


Sie gelten für Prüfungen, die ab dem 01.10.2023 angemeldet werden.

Generative KI meint auf künstlicher Intelligenz (KI) basierende Systeme, die mittels statistischer Verfahren und auf der Basis von Trainingsdaten neue, ähnliche Daten generieren können. Anders gesagt können generative KI-Systeme ihre Trainingsdaten imitieren. Das können zum Beispiel Texte, Bilder, oder auch Programmcodes sein.

Bekannte Beispiele sind ChatGPT, ein Chatbot zur Generierung von Texten, Midjourney zur Erzeugung von Bildern basierend auf Texteingaben, oder Perplexity als chat-basierte Suchmaschine mit Quellenangaben.

Die Empfehlungen des Senats, um die es hier geht, beziehen sich auf unbeaufsichtigte schriftliche Prüfungen, bspw. Hausarbeiten, Seminararbeiten oder auch Abschlussarbeiten. Auch in anderen Prüfungen ist der Einsatz denkbar, wenn die Verwendung von KI-Systemen selbst Teil der Aufgabenstellung ist.

Die Entscheidung liegt bei Ihnen als Prüfer:in bzw. bei den Modulverantwortlichen. Sie sollten Ihre Studierenden über Ihre Entscheidung aktiv informieren und ggf. auch Ihre Vorgaben zum Einsatz von KI transparent machen.

Ja. Die Empfehlungen des Senats überlassen die Entscheidung den Prüfer:innen. Allerdings ist zu bedenken, dass ein technischer Nachweis des Einsatzes von generativer KI bei der Erstellung Texten derzeit nicht möglich ist.

Die Erklärung sollen Studierende zusammen mit der üblichen Eigenständigkeitserklärung einreichen. Sie machen damit den Einsatz von KI-Systemen bei der Erstellung der Arbeit transparent. Dies dient neben Ihrer Information auch als Rekonstruktionsinstrument für die Studierenden. Wir haben eine Vorlage für eine Erklärung zur Verwendung von generativer KI erstellt, die Sie nach Ihren Bedürfnissen anpassen können.

Ein technischer Nachweis ist nach derzeitigem Stand nicht zuverlässig möglich. Wenn Sie allerdings den Eindruck gewinnen, dass die Eigenständigkeitserklärung nicht der Wahrheit entspricht, etwas weil Textteile erkennbar stilistisch nicht zusammenpassen, können Sie grundsätzlich wie bei einem Plagiatsverdacht vorgehen. Wenn Sie erkennen, dass gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstoßen wurde (z.B. weil fiktive Quellen angegeben wurde), dann kann sich das auch direkt auf die Notengebung auswirken.

Das hängt ganz wesentlich von dem Qualifikationsziel des Moduls ab, dessen Erreichung überprüft werden soll. Es gibt eine Hilfestellung zur Entscheidung. Aufgabenstellungen sollten aber immer so gewählt werden, dass sie nicht allein durch die KI bearbeitet werden können.

Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten und kontextsensitiv. Grundsätzlich darf bei heutigem Stand der Technologie aber davon ausgegangen werden, dass die Erstellung einer schriftlichen Arbeit auch bei Verwendung von KI-Systemen als Hilfsmittel einer signifikanten geistigen Eigenleistung bedarf. Die Empfehlung des Senats geht davon aus, dass eine solche signifikante Eigenleistung grundsätzlich nur dann vorliegt, wenn die genutzten KI-Systeme und ihre Verwendung im Erstellungsprozess der Arbeit transparent werden.

Auf der Unterseite des Serviceportal Lehre: KI in der Hochschule - ChatGPT und Co finden Sie eine didaktische Handreichung und weiterführende Informationen.  Darüber hinaus sind je ein Selbstlernkurs zum Einsatz von ChatGPT in der Lehre und Prüfen in einer Welt mit KI verfügbar. Außerdem können Sie mit der Arbeitsstelle Hochschuldidaktik (ASL 5) einen individuellen Beratungstermin vereinbaren.

Wenn Sie die Nutzung von KI-Systemen für unbeaufsichtigte schriftliche Prüfungen zulassen, dann sollten Sie die Studierenden über einige Grundlegende Aspekte des Datenschutzes und des Urheberrechts aufklären bzw. dafür sensibilisieren. Denn wenn Studierende KI-Systeme nutzen, werden in der Regel auch Daten übertragen. Das passiert schon bei der Registrierung für einen Dienst, falls zur Nutzung des Diensts ein eigener Account notwendig ist. Weisen Sie die Studierenden also darauf hin, dass sie sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung des Anbieters auseinandersetzen müssen. Wenn nicht erkennbar ist, dass der Dienst konform zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt, sollten die Studierenden von der Nutzung absehen. In jedem Fall sollten die Studierenden Vorsicht walten lassen und möglichst wenig private Daten von sich preisgeben.

Unbedingt müssen die Studierenden beachten: Daten von Dritten dürfen ohne deren Zustimmung nicht weitergegeben werden! Das gilt auch für die Eingabe in KI-Systeme, denn auf diese Daten können Beschäftigte des Anbieters Zugriff haben und sie können auch zum weiteren Training der Systeme benutzt werden. Daher gilt, dass personenbezogene, vertrauliche oder sonstige sensible Daten in der Regel nicht in KI-Systeme eingespeist werden dürfen.

Andere Daten, bspw. auch Forschungsdaten ohne Personenbezug, dürfen Studierende nur nutzen, wenn Sie auch die entsprechenden Nutzungsrechte an den Daten haben. Die Studierenden müssen also das Urheberrecht beachten. Mehr Informationen dazu bekommen Sie auf unseren Infoseiten zum Thema Urheberrecht in der Lehre oder über die externe Plattform forschungsdaten.info, an der die Universität Hohenheim als Partnerinstitution beteiligt ist.

Wenn es um grundsätzliche Fragen geht, dann wenden Sie sich gerne an das Prorektorat für Studium und Lehre unter prsl@uni-hohenheim.de.

Erklärung zur Verwendung von generativer KI

Studierende reichen mit ihren schriftlichen Arbeiten zusätzlich zur Eigenständigkeitserklärung eine Erklärung zur Verwendung generativer KI ein. Was genau in dieser Erklärung enthalten sein muss, bestimmen Prüferin oder Prüfer.

Beispiel und Ausfüllhilfe

Erklärung zur Verwendung generativer KI-Systeme
Ausfüllhilfe Erklärung zur Verwendung generativer KI-Systeme

zum Seitenanfang

Gestaltung von Prüfungs- und Studienleistungen

Prüfungs- und Studienleistungen müssen so sein, dass eine aussagekräftige Überprüfung der Lernziele ermöglichen. Für Lehrende, Prüfer:innen und Modulverantwortliche stellt sich durch die Verfügbarkeit von KI-Systemen potentiell die Frage, ob eine Umstellung der bisherigen Prüfungsformen notwendig ist.

Wir haben Hinweise zur Entscheidung sowie eine didaktische Handreichung zum Einsatz von ChatGPT in der Lehre zusammengefass:

Vorschläge zu Entscheidungswegen für Prüfer:innen

zum Seitenanfang