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Kommission für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft

Standardtext/Bezeichnung/Nr.
Kommission für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft
Langtext
Kommission für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft
Beschreibung
Die Universität Hohenheim setzt eine Kommission für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft ein, die den Rektor in Angelegenheiten der Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft berät und im Verfahren zur Untersuchung des Verdachts wissenschaftlichen Fehlverhaltens zuständig ist., Die Zuständigkeiten des Dienstherrn oder des Arbeitgebers aufgrund eines disziplinarrechtlich relevanten Verhaltens oder der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten sowie die Zuständigkeiten der Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsausschüsse für die Feststellung und Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verleihung akademischer Grade bleiben unberührt., Der Kommission gehören drei Professoren sowie ein Angehöriger des wissenschaftlichen Dienstes als ständige Mitglieder an, die auf Vorschlag des Rektors vom Senat bestellt werden. Die Professoren sollen aus unterschiedlichen Fakultäten stammen., Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Eine Wiederbestellung ist möglich., Der Senat bestellt auf Vorschlag des Rektors auch einen Stellvertreter, der ein Mitglied der Kommission vertritt, wenn es für längere Zeit verhindert, ausgeschlossen oder befangen ist. Die Kommission wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden., Die Ombudspersonen nehmen an den Sitzungen der Kommission mit beratender Stimme teil.