Prüfungen in Management M.Sc.

Ihr Studium richtet sich nach den Regelungen der Prüfungsordnung, dem Modulkatalog und dem Studienplan. Hier haben wir die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.

HohCampus

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(Foto: Astrid Untermann)

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Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab.

Eine Prüfung kann

  • schriftlich (z.B. Klausur, Protokoll, Seminararbeit, Abschlussarbeit),
  • mündlich (z.B. Prüfungsgespräch, Referat, Vortrag, Präsentation) oder
  • computergestützt

stattfinden.

Ein Modul ist bestanden, wenn es mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.

Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.

Sie dürfen Prüfungen (goldener Orden in HohCampus), die mit „nicht ausreichend“ (5,0) oder „nicht bestanden“ bewertet wurden, einmal wiederholen.

Maximal drei Module dürfen Sie zweimal wiederholen.

Sie dürfen Studienleistungen (silberner Orden in HohCampus), die mit „nicht ausreichend“ (5,0) oder „nicht bestanden“ bewertet wurden, unbegrenzt wiederholen.

Sie verlieren den Prüfungsanspruch, wenn Sie Ihre letzte Wiederholungsprüfung in einem Modul

  • nicht bestehen oder
  • diese unentschuldigt versäumen.

Wenn Sie den Prüfungsanspruch verloren haben, werden Sie vom Studiensekretariat exmatrikuliert.

Für Studierenden, die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/22 eingeschrieben waren, verlängern sich die Fristen in ihrem Studium (Abschluss des Studiums) um jeweils ein Semester, insgesamt aber um höchstens drei Semester.

Die Prüfungen aller Module, einschließlich der Master-Thesis müssen spätestens bis zum Ende des letzten Prüfungszeitraumes des siebten Fachsemesters bestanden sein.

Für die Einhaltung dieser Fristen sind Sie selbst verantwortlich.

Antrag auf Fristverlängerung

Wenn Sie die Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Den Antrag müssen Sie sofort stellen, wenn Sie wissen, dass Sie eine Frist nicht einhalten können. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist formlos zu stellen und ausführlich zu begründen. Sofern Nachweise für die Gründe der Verzögerung vorliegen müssen Sie diese dem Antrag beifügen.

Über einen Antrag auf Fristverlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Informationen zur Struktur finden Sie im für Sie geltenden Studienplan und der Prüfungsordnung.

Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an die Beratungsangebote der Fakultät W.

Durch die Anmeldung zu Prüfungsleistungen werden die entsprechenden Schwerpunktbereiche grundsätzlich verbindlich gewählt.

Zusatzmodule

Sie können Module aus allen Studiengängen der Universität Hohenheim als Zusatzmodule belegen, sofern die Kapazität des zuständigen Lehrstuhls/Instituts dies zulässt.

Zusatzmodule fließen nicht in den Notendurchschnitt oder die ECTS-Anzahl ein. Sie können aber auf Antrag (gekennzeichnet als Zusatzmodul) in das Zeugnis aufgenommen werden.

Auch Zusatzmodule müssen mit einer Prüfung abgeschlossen werden.

Es ist nicht möglich nur einzelne Lehrveranstaltungen als Zusatzmodule zu belegen.

Sie dürfen nur, bis zum Abschluss des Studiums Zusatzmodule belegen.

Durch die Anmeldung zu Prüfungs- und/oder Studienleistungen werden die entsprechenden Bereiche grundsätzlich verbindlich gewählt.

Unter folgenden Voraussetzungen ist ein Modultausch möglich.

  • Ein Modultausch ist zweimal im Studium möglich.
  • Ein Tausch von endgültig nicht bestandenen Prüfungen ist ausgeschlossen.
  • Der Modultausch ist vor der Zeugniserstellung beim Prüfungsamt zu beantragen. Das bedeutet, dass Sie im Idealfall den Antrag spätestens nach der Abgabe der Abschlussarbeit stellen.

Verwenden Sie hierfür das Formular Antrag auf Austausch von Modulen. Dieses  können Sie im Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben oder beim Prüfungsamt in den Briefkasten einwerfen.

Die Master-Thesis besteht aus einem schriftlichen Teil (Master-Thesis).

Sie dürfen die Master-Thesis erst anmelden, wenn Sie mindestens 48 ECTC-Credits erbracht haben.

Das Thema der Master-Thesis muss aus einem zulässigen Thesis-Gebiet gewählt werden.

Die zulässigen Thesis-Gebiete entnehmen Sie dem Studienplan oder der Prüfungsordnung.

Die Master-Thesis kann von

  • ProfessorINNen,
  • Hochschul- oder PrivatdozentINNen,
  • JuniorprofessorINNen sowie von
  • akademischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen mit Prüfungsbefugnis

der Thesis-Gebiete ausgegeben und betreut werden.

Die Arbeit wird grundsätzlich von zwei Prüfenden bewertet. Die Prüfenden sollen die betreuende Person der Master-Thesis und eine weitere prüfungsberechtigte Person sein.

Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss die Master-Thesis auch in einem anderen Thesis-Gebiet zulassen, sofern die die inhaltliche Ausrichtung dem Studiengang entspricht und eine ausreichende Betreuung sichergestellt ist.

Ihren vollständigen Antrag können Sie im Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben oder in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen.

Wenn Sie sich für eine Abschlussarbeit in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen interessieren, beachten Sie bitte den Leitfaden für externe Arbeiten.

Sie müssen die Arbeit sofort anmelden, wenn die betreuende Person das Thema ausgegeben hat. Sie müssen dann mit der Bearbeitung beginnen. Die Anmeldung der Master-Thesis erfolgt über das Prüfungsamt.

Das Formular zur Anmeldung der Master-Thesis können Sie hier herunterladen. Sie können das ausgefüllte Formular beim Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben oder in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen.

Sie dürfen das Thema nicht ändern.

Titeländerungen sind jedoch möglich.

Reichen Sie hierfür den Antrag auf Änderung des Titels im Prüfungsamt ein.

Studienbeginn vor WS 19/20

Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate.

Studienbeginn ab WS 19/20

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate.

In begründeten sachlichen Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit um maximal 50% verlängert werden. Hierfür ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsamt eingegangen sein.

Sie können den Antrag im Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben. Das Prüfungsamt leitet Ihren Antrag dann an den Prüfungsausschuss zur Entscheidung weiter.

Wenn Sie Probleme bei der Bearbeitung Ihrer Arbeit hatten, muss dies von der betreuenden Person bestätigt werden. Die betreuende Person muss bestätigen, dass

  • die Verzögerung nicht Ihre Schuld ist und
  • die beantragte Dauer der Verlängerung der Verzögerung entspricht.

Bei persönlichen Gründen müssen Sie dem Antrag einen Nachweis für den Grund des Versäumnisses beifügen.

Wenn Sie Ihre Master-Thesis aus gesundheitlichen Gründen nicht fristgerecht abgeben können, muss Ihr Arzt das Formular Verlängerung der Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten der Universität Hohenheim ausfüllen. Den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit aus gesundheitlichen Gründen müssen Sie unverzüglich (zum Zeitpunkt der Erkrankung) stellen.

Die Master-Thesis kann als Gruppenarbeit angemeldet werden.

Gruppenarbeiten sind nur dann erlaubt, wenn der individuelle Beitrag eindeutig durch die Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderer objektiver Kriterien unterscheidbar und bewertbar ist.

Die Regelungen zur Abgabe gelten für alle Gruppenmitglieder der Master-Thesis einzeln. Das heißt, dass jeder zwei "gebundene" Exemplare und ein digitales Textdokument abgeben muss.

Die Master-Thesis können Sie in deutscher oder englischer Sprache anfertigen.

Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss die Abfassung in einer anderen Sprache zulassen. Hierfür muss das schriftliche Einverständnis der betreuenden Person vorliegen.

Sie müssen in Ihre Master-Thesis eine Erklärung einbinden.

Mit dieser versichern Sie schriftlich, dass Sie

  • die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten haben,
  • die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben,
  • die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht haben,
  • die übermittelte elektronische Fassung der Masterarbeit in Inhalt und Wortlaut ausnahmslos der gedruckten Ausfertigung entspricht und
  • dass Sie damit einverstanden sind, dass diese elektronische Fassung anhand einer Plagiatssoftware überprüft wird.

Diese Erklärung muss von Ihnen handschriftlich unterschrieben sein.

Bei der Abgabe einer unwahren Versicherung wird die Master-Thesis mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Informationen zur Abgabe Ihrer Arbeit finden Sie auf der Seite Abschlussarbeiten.

Gilt die Master-Thesis als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, kann sie einmal mit neuem Thema wiederholt werden.

Sie können einen Antrag auf Rücktritt stellen, wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen persönlichen Gründen mehr als sechs Wochen nicht an der Master-Thesis arbeiten können.

Den Antrag auf Rücktritt müssen Sie formlos schriftlich stellen. Sie können den Antrag im Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben oder in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen.

Die Fakultät bestellt den Prüfungsausschuss.

Mitglieder des Prüfungsausschusses sind

  • drei ProfessorInnen und
  • zwei MitarbeiterInnen des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals und
  • ein studentisches Mitglied.

Das Studentische Mitglied hat eine beratende Stimme.

Der Prüfungsausschuss wacht darüber, dass die Prüfungsordnung eingehalten wird. Zudem entscheidet er über Anträge, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht (z.B. beim Versäumen von Fristen).

Sie müssen einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, sobald Ihnen der Grund für den Antrag bekannt ist. Das bedeutet: Sie müssen sofort reagieren, wenn Sie feststellen, dass Sie beispielsweise eine Frist nicht einhalten können.

Anträge an den Prüfungsausschuss sind formlos. Sie müssen also keine formalen Mindestanforderungen erfüllen, jedoch müssen sie handschriftlich unterschrieben sein. In Ihrem Antrag müssen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich erläutern und ggf. mit Nachweisen belegen.

Anträge an den Prüfungsausschuss können im Studieninformationszentrum (SIZ) abgegeben oder in den Briefkasten des Prüfungsamtes eingeworfen werden.

Der Prüfungsausschuss kann bestimmen, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Anträge in einem Eilverfahren allein entscheidet.

Die Entscheidungen des Prüfungsausschusses teilt das Prüfungsamt schriftlich mit.

Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn zwischen den erworbenen und nachgewiesenen Kompetenzen zu den an der Hochschule vermittelten keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Über die Anträge auf Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Für den Antrag auf Anerkennung von Leistungen an der Universität Hohenheim steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung:

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Muster für eine ausreichende Kompetenzbeschreibung

Fristen

Wenn Sie nach einem Studiengang- oder Hochschulwechsel eine Anerkennung beantragen möchten, müssen Sie den Antrag spätestens innerhalb der ersten drei Monate des Semesters stellen, in welchem Sie Ihr Studium in Hohenheim beginnen (31.12. oder 30.6.).

Für die Anerkennung von Leistungen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums in Hohenheim an einer anderen Hochschule erbringen, z.B. im Auslandssemester, gelten keine Fristen für die Antragstellung.

Anerkennungen des Master-Portfoliomoduls im freien Wahlbereich

Informationen zur Anerkennung des Master-Portfoliomoduls im freien Wahlbereich (möglich ab Studienbeginn Wintersemester 2019/2020) erhalten Sie auf der Homepage der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Anerkennung von Auslandsleistungen

Informationen zur Anerkennung von Auslandsleistungen erhalten Sie auf der Homepage der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

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