Prüfungen in Sustainability & Change B.Sc.

Ihr Studium richtet sich nach den Regelungen der Prüfungsordnung, dem Modulkatalog und dem Studienplan. Hier haben wir die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.

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Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab (Modulprüfung).

Eine Modulprüfung kann

  • schriftlich (z.B. Klausur, Protokoll, Seminararbeit, Abschlussarbeit),
  • mündlich (z.B. Prüfungsgespräch, Referat, Vortrag, Präsentation) oder
  • computergestützt

stattfinden.

Ein Modul ist bestanden, wenn es mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.

Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.

Modulprüfungen können Prüfungsleistungen (rot-goldenes Symbol) oder Studienleistungen (blau-silbernes Symbol) sein.

Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden, wenn sie mit „nicht ausreichend“ (5,0) oder „nicht bestanden“ bewertet wurden.

Studienleistungen können unbegrenzt wiederholt werden.

Sie verlieren den Prüfungsanspruch, wenn Sie Ihre letzte Wiederholungsprüfung in einem Modul

  • nicht bestehen oder
  • diese unentschuldigt versäumen.

Wenn Sie den Prüfungsanspruch verloren haben, werden Sie vom Studiensekretariat exmatrikuliert.

Für Studierende, die im Wintersemester 2021/22 eingeschrieben waren, verlängern sich die Fristen in ihrem Studium (Orientierungsprüfung, Zwischenprüfung, Abschluss des Studiums) um ein Semester.

Orientierungsprüfung

Mit der Orientierungsprüfung soll festgestellt werden, ob die ersten erbrachten Leistungen für eine Fortsetzung des Studiums erfolgversprechend sind.

Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn Sie 42 ECTS-Credits (sieben Module) aus dem Pflichtbereich bestanden haben.

Der Pflichtbereich besteht aus folgenden Bereichen:

  • Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften
  • Grundlagen der Sozialwissenschaften
  • Methodische Grundlagen
  • Sustainability & Change

Die Orientierungsprüfung soll zum Ende des zweiten Semesters bestanden sein. Wenn Sie die Orientierungsprüfung nicht bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraumes des dritten Semesters bestanden haben, verlieren Sie den Prüfungsanspruch.

Wenn Sie die Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Hinweis: Sollten Sie sich nach Beginn Ihres dritten Semesters exmatrikulieren ohne die Orientierungsprüfung bestanden zu haben, erlischt Ihr Prüfungsanspruch. Durch Ihre Exmatrikulation ist es Ihnen nicht mehr möglich die Orientierungsprüfung zu bestehen.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn Sie 90 ECTS-Credits aus dem Pflichtbereich bestanden haben.

Der Pflichtbereich besteht aus folgenden Bereichen:

  • Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften
  • Grundlagen der Sozialwissenschaften
  • Methodische Grundlagen
  • Sustainability & Change

Wenn die Zwischenprüfung nicht bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraumes des fünften Semesters bestanden haben, verlieren Sie den Prüfungsanspruch.

Wenn Sie die Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Hinweis: Sollten Sie sich nach Beginn Ihres fünften Semesters exmatrikulieren ohne das Grundstudium bestanden zu haben, erlischt Ihr Prüfungsanspruch. Durch Ihre Exmatrikulation ist es Ihnen nicht mehr möglich die Zwischenprüfung zu bestehen.

Studium

Sie sollten alle Module und die Bachelor-Arbeit bis zum Ende des sechsten Semesters bestehen.

Sie müssen alle Module spätestens bis zum Ende des zweiten Prüfungszeitraumes des neunten Semesters bestanden haben. Wenn Sie diese Frist versäumen erlischt Ihr Prüfungsanspruch.

Wenn Sie die Frist aus wichtigen Gründen nicht einhalten konnten, können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Hinweis: Sollten Sie sich nach Beginn Ihres neunten (mit Lernraumsemestern entsprechend zehnten oder elften) Semesters exmatrikulieren ohne Ihr Studium abgeschlossen zu haben, erlischt Ihr Prüfungsanspruch. Durch Ihre Exmatrikulation ist es Ihnen nicht mehr möglich Ihr Studium fristgerecht abzuschließen.

Das Profilstudium besteht aus einem Profilbereich und dem Freien Wahlbereich.

Detaillierte Informationen zu den wählbaren Modulen im Profilbereich finden Sie in dem für Sie geltenden Studienplan oder Modulkatalog zu finden.

Freier Wahlbereich

Im Wahlbereich gibt es zwei Alternativen, von denen eine zu wählen ist.

  1. Alternative: Das Modul „Praktikum“ im Umfang von 18 ECTS-Credits wird belegt.
  2. Alternative: Es werden Module im Umfang von 18 ECTS-Credits belegt. Die Wahlmodule können aus allen Modulen, welche in den Bachelor-Studiengängen der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angeboten werden, gewählt werden. Näheres regelt der Modulkatalog.
Zusatzmodule

Sie können Module aus allen Bachelor-Studiengängen der Universität Hohenheim als Zusatzmodule belegen, sofern die Kapazität des zuständigen Lehrstuhls/Instituts dies zulässt.

Zusatzmodule fließen nicht in den Notendurchschnitt oder die ECTS-Anzahl ein. Sie können aber auf Antrag in das Zeugnis (gekennzeichnet als Zusatzmodul) aufgenommen werden.

Auch Zusatzmodule müssen mit einer Prüfung abgeschlossen werden.

Es ist nicht möglich nur einzelne Lehrveranstaltungen als Zusatzmodule zu belegen.

Sie dürfen nur, bis zum Abschluss des Studiums Zusatzmodule belegen.

Sie können im Rahmen Ihres Studiums Module austauschen.

Unter folgenden Voraussetzungen ist ein Modultausch möglich.

  • Ein Modultausch ist zweimal im Studium möglich.
  • Ein Tausch von endgültig nicht bestandenen Prüfungen ist ausgeschlossen.
  • Der Modultausch ist vor der Zeugniserstellung beim Prüfungsamt zu beantragen. Das bedeutet, dass Sie im Idealfall den Antrag spätestens nach der Abgabe der Abschlussarbeit stellen.
  • Ein Modultausch aus einem Profilbereich ist nur möglich, sofern der abzuwählende Profilbereich nicht abgeschlossen ist.

Der Tausch von Modulen muss mit dem dafür vorgesehenen Formular Antrag auf Austausch von Modulen beantragt werden.

Verwenden Sie hierfür das Formular Antrag auf Austausch von Modulen. Dieses können Sie im Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben oder beim Prüfungsamt in den Briefkasten einwerfen.

Die Bachelor -Arbeit besteht aus einem schriftlichen Teil (Bachelor-Arbeit).

Das Thema der Bachelor-Arbeit ist einem der Module des Pflicht-, Profil- oder Wahlbereichs zu entnehmen.

Informationen zur Themenvergabe und Zuteilung der Betreuer finden Sie auf der Internetseite der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Grundsätzlich kann die Bachelor-Arbeit von:

  • Professoren,
  • Hochschul- oder Privatdozenten,
  • Juniorprofessoren sowie von
  • akademischen Mitarbeitern mit Prüfungsbefugnis

der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ausgegeben und betreut werden.

Der Betreuer ist gleichzeitig der Gutachter der Bachelor-Arbeit.

Der Prüfungsausschuss kann genehmigen, dass die Bachelor-Arbeit  von einer Person ausgegeben wird, die nicht der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angehört. Diese Person muss ebenfalls die oben stehenden Kriterien erfüllen.

Den Antrag auf Betreuung der Bachelor-Arbeit außerhalb der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ist formlos schriftlich zu stellen. Ein Betreuer der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften muss mit dem Thema einverstanden sein.
Lassen Sie sich also von dem für das Profilfach verantwortlichen Professor bestätigen, dass er die Betreuung der Arbeit durch einen externen Betreuer unterstützt.

Sie müssen die Arbeit sofort anmelden, wenn die betreuende Person das Thema ausgegeben hat. Sie müssen dann mit der Bearbeitung beginnen. Die Bachelor-Arbeit müssen Sie beim Prüfungsamt anmelden.

Das Formular zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit können Sie hier herunterladen. Sie können das ausgefüllte Formular beim Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben oder Sie werfen es beim Prüfungsamt in den Briefkasten ein.

Die Bearbeitungszeit beträgt zwei Monate.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit um maximal einen Monat verlängert werden. Hierfür ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich.

Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Bearbeitungszeit beim Prüfungsamt eingegangen sein.

  1. Wenn Sie Probleme bei der Bearbeitung Ihrer Arbeit hatten, muss dies von der betreuenden Person bestätigt werden. Die betreuende Person muss bestätigen, dass

     

    • die Verzögerung nicht Ihre Schuld ist und
    • die beantragte Dauer der Verlängerung der Verzögerung entspricht.


    Sie können den Antrag im Studieninformationszentrum (SIZ) abgeben. Das Prüfungsamt leitet Ihren Antrag dann an den Prüfungsausschuss zur Entscheidung weiter.


  2. Bei persönlichen Gründen müssen Sie dem Antrag einen Nachweis für den Grund des Versäumnisses beifügen.

  3. Wenn Sie Ihre Bachelor-Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht fristgerecht abgeben können, muss Ihr Arzt das Formular Verlängerung der Bearbeitungszeit für Abschlussarbeiten der Universität Hohenheim ausfüllen. Reichen Sie das Attest zusammen mit dem formlosen und unterschriebenen Antrag an das Prüfungsamt weiter.Den Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit aus gesundheitlichen Gründen müssen Sie unverzüglich (zum Zeitpunkt der Erkrankung) stellen.

Die Bachelor-Arbeit kann als Gruppenarbeit angemeldet werden.

Gruppenarbeiten sind nur dann erlaubt, wenn der individuelle Beitrag eindeutig wegen der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderer objektiver Kriterien unterscheidbar und bewertbar ist.

Die Regelungen zur Abgabe gelten für alle Gruppenmitglieder der Bachelor-Arbeit einzeln. Das heißt, dass jeder ein "gebundenes" Exemplar und ein digitales Textdokument abgeben muss.

Die Bachelor-Arbeit können Sie in deutscher oder englischer Sprache anfertigen. Wenn Sie die Bachelor-Arbeit in Englisch schreiben, muss die betreuende Person einverstanden sein. Die Unterschrift auf dem Anmeldeformular ist als Einverständniserklärung ausreichend.

Sie müssen in Ihre Bachelor-Arbeit eine Erklärung einbinden.

Mit dieser versichern Sie schriftlich, dass Sie

  • die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten,
  • die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben,
  • die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht haben,
  • die übermittelte elektronische Fassung der Bachelor-Arbeit in Inhalt und Wortlaut ausnahmslos der gedruckten Ausfertigung entspricht und
  • dass Sie damit einverstanden sind, dass diese elektronische Fassung anhand einer Plagiatssoftware auf Plagiate überprüft wird.

Diese Erklärung muss von Ihnen handschriftlich unterschrieben sein.

Bei der Abgabe eine unwahren Versicherung wird die Bachelor-Arbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Sie müssen die Bachelor-Arbeit fristgerecht einreichen.

Sie müssen eine gebundene Arbeit (keine Ringbindung) einreichen.

Außerdem müssen Sie eine identische Fassung der Arbeit als unverschlüsseltes digitales Textdokument (*.pdf) auf einer CD, DVD oder einem USB-Datenträger abgeben.

Informationen wie und wo die Arbeit abgegeben werden kann, finden Sie hier.

Wird die Arbeit nicht frist- und formgerecht eingereicht, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.

Wird die Bachelor-Arbeit vom Betreuer mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, so wird sie von einem weiteren Prüfer der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften bewertet. Der zweite Prüfer wird vom Prüfungsausschuss benannt.

Unterscheiden sich die Bewertungen der beiden Gutachter, legt der Prüfungsausschuss eine Bewertung im Rahmen der beiden Bewertungen fest.

Gilt die Bachelor-Arbeit als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, kann sie einmal mit neuem Thema wiederholt werden.

Die Wiederholung der Bachelor-Arbeit muss spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe des ersten Ergebnisses angemeldet werden. Bei Versäumnis dieser Frist erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der/die Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten.

Der Rücktritt von der Bachelor-Arbeit ist möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder anderen persönlichen Gründen mehr als vier Wochen nicht an der Bachelor-Arbeit arbeiten können.

Den Antrag auf Rücktritt müssen Sie formlos schriftlich stellen. Sie können den Antrag im SIZ abgeben oder beim Prüfungsamt in den Briefkasten einwerfen.

Die Fakultät bestellt den Prüfungsausschuss.

Mitglieder des Prüfungsausschusses sind

  • drei ProfessorInnen
  • zwei MitarbeiterInnen des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals und
  • ein studentisches Mitglied.

Das Studentische Mitglied hat eine beratende Stimme.

Der Prüfungsausschuss wacht darüber, dass die Prüfungsordnung eingehalten wird. Zudem entscheidet er über Anträge, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht (z.B. beim Versäumen von Fristen).

Sie müssen einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen, sobald Ihnen der Grund für den Antrag bekannt ist. Das bedeutet: Sie müssen sofort reagieren, wenn Sie feststellen, dass Sie beispielsweise eine Frist nicht einhalten können.

Anträge an den Prüfungsausschuss sind formlos. Sie müssen also keine formalen Mindestanforderungen erfüllen, jedoch müssen sie handschriftlich unterschrieben sein. In Ihrem Antrag müssen Sie die Gründe für Ihren Antrag ausführlich erläutern (und ggf. mit Nachweisen belegen).

Anträge an den Prüfungsausschuss können im Studieninformationszentrum (SIZ) abgegeben oder in den Briefkasten des Prüfungsamtes eingeworfen werden.

Der Prüfungsausschuss kann bestimmen, dass der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Anträge in einem Eilverfahren allein entscheidet.

Die Entscheidungen des Prüfungsausschusses teilt das Prüfungsamt schriftlich mit.

Sie können Prüfungsleistungen, die Sie an einer anderen Hochschule erbracht haben, anerkennen lassen.

Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.

Ihre Anträge können Sie im Studieninformationszentrum (SIZ) abgegeben oder in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen.

Fristen

Wenn Sie nach einem Studiengang- oder Hochschulwechsel eine Anerkennung beantragen möchten, müssen Sie den Antrag spätestens innerhalb der ersten drei Monate des Semesters stellen, in welchem Sie Ihr Studium in Hohenheim beginnen (31.12. oder 30.6.).

Anerkennung von Pflicht- und Wahlpflichtmodulen

Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn zwischen den erworbenen und nachgewiesenen Kompetenzen zu den an der Hochschule vermittelten keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Über die Anträge auf Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss.

Für den Antrag auf Anerkennung von Leistungen an der Universität Hohenheim stehen Ihnen die folgenden Formulare zur Verfügung:

Anerkennungen von Leistungen im freien Wahlbereich

Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen im freien Wahlbereich erhalten Sie auf der Homepage der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Anerkennung von Auslandsleistungen

Informationen zur Anerkennung von Auslandsleistungen erhalten Sie auf der Homepage der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

 

 

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