Aufgaben des Senats

Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Kunstausübung, künstlerischen Entwicklungsvorhaben, Lehre, Studium, dualer Ausbildung und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ, den Fakultäten oder Studienakademien zugewiesen sind.

Aufgaben und Zusammensetzung sind in gemäß § 19 des Landeshochschulgesetzes (LHG) geregelt.

Zu den Aufgaben des Senats zählen:

  • Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder gemeinsam mit dem Hochschulrat
  • Wahl der nebenamtlichen Rektoratsmitglieder
  • Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungsplänen
  • Stellungnahme zu Entwürfen des Haushaltsvoranschlags oder zum Wirtschaftsplan
  • Stellungnahme zum Abschluss von Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen
  • Stellungnahme zur Funktionsbeschreibung von Stellen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer; die Stellungnahme entfällt bei Übereinstimmung mit dem beschlossenen Struktur- und Entwicklungsplan
  • Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, Hochschuleinrichtungen, Fachgruppen sowie gemeinsamen Einrichtungen und Kommissionen
  • Beschlussfassung im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungszahlen
  • Beschlussfassung auf Grund der Vorschläge der Fakultäten oder der Studienakademien auf der Grundlage der Empfehlungen der Fachkommissionen über die Satzungen für Hochschulprüfungen oder Stellungnahme zu Prüfungsverordnungen, durch die ein Hochschulstudium abgeschlossen wird, an der DHBW ferner die Regelungen über die Studieninhalte und die Ausbildungsrichtlinien sowie über Eignungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren von Ausbildungsstätten
  • Beschlussfassung über Satzungen, insbesondere für die Verwaltung und Benutzung der Hochschuleinrichtungen einschließlich Gebühren und Entgelte, für die Wahlen sowie über die Aufnahmeprüfung, Studienjahreinteilung, Zugang, Zulassung, Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation von Studierenden
  • Beschlussfassung über die Grundordnung und ihre Änderungen
  • Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung in Fragen der Kunstausübung, künstlerischer Entwicklungsvorhaben, der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses sowie des Technologietransfers
  • Erörterung des Jahresberichts der Rektorin oder des Rektors in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Hochschulrat
  • Erörterung des Jahresberichts der Gleichstellungsbeauftragten
  • Erörterung des Zwischenberichts zum Gleichstellungsplan