Schweregrade von Tierversuchen

Wie belastend ein Tierversuch für ein Versuchstier ist, definiert die Richtlinie 2010/63/EU der EU, Anhang VIII „Klassifizierung des Schweregrades“ und illustriert die Kriterien mit praktischen Beispielen.

Bei jedem konkreten Tierversuch wird die Belastung ermittelt durch:

  • Ersteinschätzung des Antragstellers
  • Prüfung und Stellungnahme der Tierschutzbeauftragten
  • Stellungnahme durch die Ethikkommission des Regierungspräsidiums
  • Entscheidung des Regierungspräsidiums