Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge bestehen grundsätzlich dann, wenn die Anzahl der Bewerbungen an einer Hochschule die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt. Die Hochschulen müssen dann unter der großen Anzahl von Bewerbern nach bestimmten Auswahlkriterien ihre künftigen Studierenden auswählen. 

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Studiengänge wie z.B. Medizin haben so viele Bewerber, dass sie in ganz Deutschland, eben bundesweit, zulassungsbeschränkt sind. Die Studienplätze werden von einer zentralen Einrichtung, der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals ZVS, vergeben.

An der Universität Hohenheim gibt es keine bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge.

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Viele Studiengänge sind örtlich zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben die Studienplätze selbst und wählen die Bewerber nach den Kriterien der Hochschulzulassungsverordnung aus.

Die Universität Hohenheim nimmt mit ihren zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren teil.

Wenn ein bestimmter Studiengang an einer Hochschule örtlich zulassungsbeschränkt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er auch an einer anderen Hochschule örtlich zulassungsbeschränkt ist.

Ob ein Studiengang an der Universität Hohenheim örtlich zulassungsbeschränkt ist, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Studiengangsseite.

Wie werden die Studienplätze vergeben?

Die Studienplatzvergabe für das 1. Fachsemester bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen funktioniert so...

Wenn Sie nach Ihrem Abitur einen Dienst machen möchten, können Sie sich bereits vor oder während des Dienstes um einen Studienplatz bewerben. Wenn Sie während Ihrer Dienstzeit eine Zulassung zum Studium bekommen, müssen Sie das Studium nicht antreten und können den Dienst zu Enden machen.
Wichtig ist, den Zulassungsbescheid gut aufzuheben! Sie können sich dann bis spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende erneut um diesen Studienplatz bewerben und werden bevorzugt zugelassen.

Sie nehmen aber nicht automatisch am Vergabeverfahren im folgenden Jahr teil sondern müssen einen neuen Antrag auf Zulassung (Online-Bewerbung) stellen.

Fügen Sie diesem zusätzlich eine Kopie dieses früheren Zulassungsbescheides sowie eine Dienstzeitbescheinigung bei.

Nach Zulassung der bevorzugten Bewerber werden die verbliebenen Studienplätze an folgende Vorab-Quoten vergeben:

5%Härtefälle
8%Internationale Bewerber (Nicht-EU-Angehörige)
2%Bewerber für ein Zweitstudium
1%Personen des öffentlichen Interesses mit Ortsbindung (z.B. Spitzensportler)

Von den noch verbliebenen Studienplätzen werden vergeben…

…90% nach hochschuleigener Auswahl (Leistungs-Quote)
Die Studienplätze werden anhand von Auswahlkriterien, die für jeden Studiengang in Auswahlsatzungen festgelegt sind, vergeben: Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung („Abi-Note“), gewichtete Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, Auswahlgespräch, einschlägige Berufsausbildung, Praktika, ehrenamtliches Engagement, Preise und Auszeichnungen.

…10% nach Wartezeit (Wartezeit-Quote)
Jedes halbe Jahr, das seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergeht und das Sie nicht an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind, wird automatisch als Wartesemester gezählt. Grundsätzlich werden maximal sieben Wartesemester berücksichtigt.
Der Bewerber, der die meisten Wartesemester mitbringt, d.h. am längsten gewartet hat, erhält den ersten Platz. Derjenige, der am zweitlängsten gewartet hat, den zweiten Platz usw. Das geht so lange, bis 10% der Studienplätze vergeben sind.
Die Noten der Hochschulzugangsberechtigung („Abitur”) spielen hierbei keine Rolle.