Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge bestehen grundsätzlich dann, wenn die Anzahl der Bewerbungen an einer Hochschule die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt. Die Hochschulen müssen dann unter der großen Anzahl von Bewerbern nach bestimmten Auswahlkriterien ihre künftigen Studierenden auswählen. 

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Studiengänge wie z.B. Medizin haben so viele Bewerber, dass sie in ganz Deutschland, eben bundesweit, zulassungsbeschränkt sind. Die Studienplätze werden von einer zentralen Einrichtung, der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH), ehemals ZVS, vergeben.

An der Universität Hohenheim gibt es keine bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge.

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge

Viele Studiengänge sind örtlich zulassungsbeschränkt. Die Hochschulen vergeben die Studienplätze selbst und wählen die Bewerber nach den Kriterien der Hochschulzulassungsverordnung aus.

Die Universität Hohenheim nimmt mit ihren zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen am Dialogorientierten Serviceverfahren teil.

Wenn ein bestimmter Studiengang an einer Hochschule örtlich zulassungsbeschränkt ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er auch an einer anderen Hochschule örtlich zulassungsbeschränkt ist.

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Universität Hohenheim