Versuchstiermeldung

Die Verwendung von Wirbeltieren in Tierversuchen oder zu bestimmten anderen wissenschaftlichen Zwecken wird jährlich  in ganz Deutschland statistisch erfasst. Rechtliche Grundlage für die Erfassung ist die Versuchstiermeldeverordnung.

Dabei ist jede Verwendung eines Tieres zum Ende des Versuchsvorhabens zu melden. Für Versuchsvorhaben mit einer Laufzeit von über zwei Kalenderjahren sind die Daten über die Tiere für das Jahr zu melden, in dem diese getötet werden oder sterben oder nicht mehr in dem Tierversuch verwendet werden.

Meldepflichtig sind alle Versuchsleiter, die im Meldejahr für genehmigungs- oder anzeigepflichtige Tierversuche sowie für Tiertötungen verantwortlich waren.

Die Verwender sind verpflichtet über die Tierschutzbeauftragten, der für sie zuständigen Regierungsbehörde jeweils bis zum 31. März des Folgejahres bestimmte Angaben wie Art, Herkunft und Zahl der verwendeten Wirbeltiere sowie Zweck und Art der Verwendung zu machen. Die zuständigen Behörden der Länder übermitteln die Angaben an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Dieses führt die Daten aus den Ländern zusammen, berichtet gemäß den EU-rechtlichen Vorgaben an die Europäische Kommission und veröffentlicht die Daten.

Zuständig für die Versuchstiermeldungen der Universität Hohenheim sind die Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen.