Bedingungen für Anmeldung & Teilnahme

Der Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen umfasst das Angebot des Universitätssports der Universität Hohenheim.
Durch die Buchung eines Sportangebots oder Teilnahme an selbigem erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an.

Teilnahmeberechtigt am Universitätssport sind:

  • alle immatrikulierten Studierenden der Universität Hohenheim
  • Mitarbeiter/innen der Universität Hohenheim
  • Mitarbeiter/innen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim
  • Mitarbeiter/innen des Universitätsbauamts Stuttgart-Hohenheim
  • Immatrikulierte Studierende von Kooperationsstudiengängen der Universitäten Hohenheim und Stuttgart, die an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind.
  • Nur bei freien Kapazitäten: Mitglieder des Universitätsbundes Hohenheim und des Alumni-Netzwerkes Hohenheim (siehe Gästeregelung), sowie Schüler/innen und Mitarbeiter/innen der Staatsschule für Gartenbau Stuttgart-Hohenheim

Die Teilnahmeberechtigung muss bei der Anmeldung durch Angabe der Matrikelnummer (bei Studierenden) bzw. der dienstlichen Telefonnummer (bei Bediensteten) nachgewiesen werden.
Studierende aus Kooperationsstudiengängen können vor der Anmeldephase eine individuelle Matrikelnummer per E-Mail und Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung erfragen. Mit dieser, nur für das Sportangebot gültigen Matrikelnummer, können sich Studierende der Kooperationsstudiengänge aus Stuttgart zu den studentischen Tarifen beim Universitätssport anmelden.

Die Teilnahmeberechtigung muss jederzeit auf Verlangen den Mitarbeitern des Universitätssports, den Übungsleiter/innen oder anderen, das Hausrecht ausübenden Personen, durch Vorlage des Teilnahmetickets und des Studierenden- oder des Mitarbeiterausweises nachgewiesen werden können.

Minderjährige Studierende müssen eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegen, bevor sie am Sportangebot teilnehmen. Liegt diese bei Kursbeginn nicht vor, müssen die Studierenden dies unverzüglich dem Übungsleiter mitteilen. Minderjährige Studierende, die keine Einverständniserklärung abgeben, können nicht am Kurs teilnehmen.

Bei freien Kapazitäten in einzelnen Angeboten können Gäste, unter der Voraussetzung, dass sie Mitglied im Universitätsbund Hohenheim oder im Alumni-Netzwerk sind, am Sportangebot des Universitätssports teilnehmen.

Die Anmeldung für Mitglieder des Alumni-Netzwerks und des Universitätsbundes Hohenheim ist drei Werktage nach dem offiziellen Anmeldetermin und nur bei freien Kapazitäten möglich. Der Universitätssport behält sich vor, bei stark nachgefragten Angeboten auch bei zunächst noch freien Kapazitäten, Gäste von diesen Angeboten auszuschließen.

Minderjährige Gäste sind grundsätzlich von der Teilnahme am Sportangebot ausgeschlossen.

Für alle Angebote ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgeltes unabhängig davon, ob der Kurs besucht wird oder nicht.

Mit der Absendung der Online-Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Teilnehmer erhalten per Email eine Buchungsbestätigung zum Ausdrucken, die zu allen Terminen des Kurses mitzubringen und auf Verlangen des Übungsleiters oder eines Mitarbeiters des Universitätssports vorzuzeigen ist.

Die Zahlung der Teilnahmeentgelte erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren durch Angabe der Bankverbindung. Dem Einzug im Lastschriftverfahren wird zugestimmt, ein Widerruf ist nicht zulässig.

Kosten, die durch mangelnde Kontodeckung, falsche Angaben zur Bankverbindung oder durch Widerrufe entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmenden.

In Ausnahmefällen kann der Universitätssport weitere Zahlungsformen anbieten.

Eine Stornierung gebuchter Angebote ohne Entrichtung des Kursentgeltes ist ausschließlich bis drei Werktage vor dem im Internet genannten zweiten Kurstermin möglich und kann entweder per Email oder persönlich im Sportbüro erfolgen.

Bei Anmeldung während des laufenden Angebotes ist eine Stornierung ohne Entrichtung des Kursentgeltes bis maximal 7 Tage nach Anmeldetag möglich.

Ist zum Zeitpunkt des Rücktritts der Lastschrifteinzug des Kursentgeltes bereits in die Wege geleitet worden, wird aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr von 5,-- € erhoben.

Die Teilnahme an einem gebuchten Sportangebot ist grundsätzlich nicht übertragbar. In begründeten Ausnahmefällen behält sich der Universitätssport Ausnahmen vor.

Eine Umbuchung in ein anderes Angebot ist nur bis drei Werktage vor dem im Internet genannten zweiten Kurstermin des gebuchten Angebots möglich und wenn im neuen Angebot, in das gewechselt werden möchte, noch Plätze frei sind. Eine Erstattung von Kursgebühren durch Umbuchung erfolgt nicht, die Gebühr wird aber auf die Entgeltdifferenz des neuen Angebots angerechnet. Wenn auf ein teureres Angebot umgebucht wird, wird der Differenzbetrag fällig.

Bei Ausfahrten, Workshops und Veranstaltungen können andere Stornobedingungen gelten. Diese sind unter der jeweiligen Ausschreibung nachzulesen.

Der jeweilige zeitliche Umfang der Angebote ist in der Programmausschreibung angegeben. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf die Durchführung aller Termine. Einzelne Veranstaltungstermine können ausfallen, wenn:

  • der Kurstag auf einen Feiertag oder in die vorlesungsfreie Zeit fällt (u.a. Weihnachtsferien, Pfingstferien),
  • höhere Gewalt vorliegt,
  • für die Durchführung von Deutschen Hochschulmeisterschaften oder anderen Großveranstaltungen die jeweilige Sportstätte benötigt wird,
  • unvermeidbare Störungen des Betriebsablaufes wie Bauarbeiten, Reparaturen, o.ä. eintreten,
  • eine Kursleitung verhindert ist und es dem Universitätssport nicht gelingt, kurzfristig einen qualifizierten Ersatz zu finden,
  • aufgrund widriger Wetterbedingungen bei Kursen im Freien die Durchführung des Kurstermins nicht möglich ist,
  • eine zu geringe Teilnehmerzahl eine sinnvolle Durchführung des Sportkurses nicht ermöglicht.
  • Angebote in städtischen oder privaten Sportanlagen stattfinden, deren Betriebszeiten ggf. abweichende Laufzeiten haben
  • bei verspätetem Erscheinen eine Teilnahme am Kurstermin seitens des/der Kursleitenden ausgeschlossen wird.

In den oben genannten Fällen entsteht kein Erstattungsanspruch seitens der Teilnehmenden.

Der Universitätssport kann Angebote zusammenlegen oder ganz absagen, wenn z.B. eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Absage oder Änderung bereits das Entgelt entrichtet haben, können nach Maßgabe freier Plätze ein anderes Angebot Ihrer Wahl im laufenden Programm belegen.

Es ist den betroffenen Teilnehmern auch möglich, bei Nichtzustandekommen von gebuchten Angeboten zurückzutreten. Bereits gezahlte Entgelte werden dann ohne Abzüge erstattet, ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur im Rahmen der gebuchten Sportangebote gestattet. Kursleitungen, Hausmeister sowie sonstige Beauftragte des Universitätssports sind berechtigt und angehalten, nicht berechtigten Personen den Zutritt zu verwehren.

Alle Teilnehmenden haben sich so zu verhalten, dass der Sportbetrieb nicht gestört und niemand gefährdet, geschädigt oder belästigt wird.

Ein respektvoller, diskriminierungs- und gewaltfreier Umgang miteinander sowie mit der Kursleitung ist einzuhalten. Den Anweisungen des Universitätssport-Personals und der Kursleitung ist unverzüglich Folge zu leisten, sofern sie der Durchführung und Sicherheit des Sportbetriebs dienen.
Diskriminierendes, beleidigendes oder sonst verletzendes Verhalten sowie jede Form von Gewalt werden nicht toleriert.

Die Teilnahme an Kursen und Sportveranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Sportstätten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen sind untersagt. Dies gilt auch für die Teilnahme oder den Aufenthalt unter dem Einfluss von Medikamenten, soweit dadurch die Gesundheit oder die Sicherheit anderer beeinträchtigt ist.

Die Sportstätten dürfen nur in geeigneter Sportbekleidung und mit sauberen, für die jeweilige Sportart geeigneten Sportschuhen genutzt werden. In Sporthallen sind ausschließlich Sportschuhe mit hellen, abriebfesten und nicht färbenden Sohlen zulässig.

Verstöße gegen diese Verhaltensregeln oder die Missachtung von Anweisungen können – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes – zum sofortigen Ausschluss vom jeweiligen Angebot oder zu einem befristeten oder dauerhaften Hausverbot führen. Das Hausverbot kann durch die hierfür zuständige Stelle ausgesprochen werden.

Wird eine Person wegen eines von ihr zu vertretenden erheblichen Verstoßes gegen diese Verhaltensregeln vom Sportangebot ausgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Entgelts für den Zeitraum nach dem Ausschluss. Bereits erbrachte Leistungen und weitere rechtliche Maßnahmen bleiben unberührt.

Der Universitätssport Hohenheim darf Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen des Sportangebots des Universitätssports entstehen und auf denen Teilnehmende abgebildet sind, für Berichterstattung (Print, Web, Social Media), eigene Werbezwecke und zur Archivierung verwenden.