Bedingungen für Anmeldung & Teilnahme

Der Geltungsbereich dieser Teilnahmebedingungen umfasst das Angebot des Universitätssports der Universität Hohenheim.
Durch die Buchung eines Sportangebots oder Teilnahme an selbigem erkennt der Teilnehmende diese Teilnahmebedingungen an.

Teilnahmeberechtigt am Universitätssport sind:

  • alle immatrikulierten Studierenden der Universität Hohenheim
  • Mitarbeiter/innen der Universität Hohenheim
  • Mitarbeiter/innen des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim
  • Immatrikulierte Studierende von Kooperationsstudiengängen der Universitäten Hohenheim und Stuttgart, die an der Universität Stuttgart eingeschrieben sind.
  • Nur bei freien Kapazitäten: Mitglieder des Universitätsbundes Hohenheim und des Alumni-Netzwerkes Hohenheim (siehe Gästeregelung).

Die Teilnahmeberechtigung muss bei der Anmeldung durch Angabe der Matrikelnummer (bei Studierenden) bzw. der dienstlichen Telefonnummer (bei Bediensteten) nachgewiesen werden.
Studierende aus Kooperationsstudiengängen können vor der Anmeldephase eine individuelle Matrikelnummer per E-Mail und Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung erfragen. Mit dieser, nur für das Sportangebot gültigen Matrikelnummer, können sich Studierende der Kooperationsstudiengänge aus Stuttgart zu den studentischen Tarifen beim Universitätssport anmelden.

Die Teilnahmeberechtigung muss jederzeit auf Verlangen den Mitarbeitern des Universitätssports, den Übungsleiter/innen oder anderen, das Hausrecht ausübenden Personen, durch Vorlage des Teilnahmetickets und des Studierenden- oder des Mitarbeiterausweises nachgewiesen werden können.

Minderjährige Studierende müssen eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegen, bevor sie am Sportangebot teilnehmen. Liegt diese bei Kursbeginn nicht vor, müssen die Studierenden dies unverzüglich dem Übungsleiter mitteilen. Minderjährige Studierende, die keine Einverständniserklärung abgeben, können nicht am Kurs teilnehmen.

Bei freien Kapazitäten in einzelnen Angeboten können Gäste, unter der Voraussetzung, dass sie Mitglied im Universitätsbund Hohenheim oder im Alumni-Netzwerk sind, am Sportangebot des Universitätssports teilnehmen.

Die Anmeldung für Mitglieder des Alumni-Netzwerks und des Universitätsbundes Hohenheim ist drei Werktage nach dem offiziellen Anmeldetermin und nur bei freien Kapazitäten möglich. Der Universitätssport behält sich vor, bei stark nachgefragten Angeboten auch bei zunächst noch freien Kapazitäten, Gäste von diesen Angeboten auszuschließen.

Minderjährige Gäste sind grundsätzlich von der Teilnahme am Sportangebot ausgeschlossen.

Für alle Angebote ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Entgeltes unabhängig davon, ob der Kurs besucht wird oder nicht.

Mit der Absendung der Online-Anmeldung werden diese Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Teilnehmer erhalten per Email eine Buchungsbestätigung zum Ausdrucken, die zu allen Terminen des Kurses mitzubringen und auf Verlangen des Übungsleiters oder eines Mitarbeiters des Universitätssports vorzuzeigen ist.

Die Zahlung der Teilnahmeentgelte erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren durch Angabe der Bankverbindung. Dem Einzug im Lastschriftverfahren wird zugestimmt, ein Widerruf ist nicht zulässig.

Kosten, die durch mangelnde Kontodeckung, falsche Angaben zur Bankverbindung oder durch Widerrufe entstehen, gehen zu Lasten der Teilnehmenden.

In Ausnahmefällen kann der Universitätssport weitere Zahlungsformen anbieten.

Eine Stornierung gebuchter Angebote ohne Entrichtung des Kursentgeltes ist ausschließlich bis drei Werktage vor dem im Internet genannten zweiten Kurstermin möglich und kann entweder per Email oder persönlich im Sportbüro erfolgen.

Bei Anmeldung während des laufenden Angebotes ist eine Stornierung ohne Entrichtung des Kursentgeltes bis maximal 7 Tage nach Anmeldetag möglich.

Ist zum Zeitpunkt des Rücktritts der Lastschrifteinzug des Kursentgeltes bereits in die Wege geleitet worden, wird aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes eine Bearbeitungsgebühr von 5,-- € erhoben.

Die Teilnahme an einem gebuchten Sportangebot ist grundsätzlich nicht übertragbar. In begründeten Ausnahmefällen behält sich der Universitätssport Ausnahmen vor.

Eine Umbuchung in ein anderes Angebot ist nur bis drei Werktage vor dem im Internet genannten zweiten Kurstermin des gebuchten Angebots möglich und wenn im neuen Angebot, in das gewechselt werden möchte, noch Plätze frei sind. Eine Erstattung von Kursgebühren durch Umbuchung erfolgt nicht, die Gebühr wird aber auf die Entgeltdifferenz des neuen Angebots angerechnet. Wenn auf ein teureres Angebot umgebucht wird, wird der Differenzbetrag fällig.

Bei Ausfahrten, Workshops und Veranstaltungen können andere Stornobedingungen gelten. Diese sind unter der jeweiligen Ausschreibung nachzulesen.

Der jeweilige zeitliche Umfang der Angebote ist in der Programmausschreibung angegeben. Es besteht jedoch grundsätzlich kein Anspruch auf die Durchführung aller Termine. Einzelne Veranstaltungstermine können ausfallen, wenn:

  • der Kurstag auf einen Feiertag oder in die vorlesungsfreie Zeit fällt (u.a. Weihnachtsferien, Pfingstferien),
  • höhere Gewalt vorliegt,
  • für die Durchführung von Deutschen Hochschulmeisterschaften oder anderen Großveranstaltungen die jeweilige Sportstätte benötigt wird,
  • unvermeidbare Störungen des Betriebsablaufes wie Bauarbeiten, Reparaturen, o.ä. eintreten,
  • eine Kursleitung verhindert ist und es dem Universitätssport nicht gelingt, kurzfristig einen qualifizierten Ersatz zu finden,
  • aufgrund widriger Wetterbedingungen bei Kursen im Freien die Durchführung des Kurstermins nicht möglich ist,
  • eine zu geringe Teilnehmerzahl eine sinnvolle Durchführung des Sportkurses nicht ermöglicht.
  • Angebote in städtischen oder privaten Sportanlagen stattfinden, deren Betriebszeiten ggf. abweichende Laufzeiten haben
  • bei verspätetem Erscheinen eine Teilnahme am Kurstermin seitens des/der Kursleitenden ausgeschlossen wird.

In den oben genannten Fällen entsteht kein Erstattungsanspruch seitens der Teilnehmenden.

Der Universitätssport kann Angebote zusammenlegen oder ganz absagen, wenn z.B. eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Absage oder Änderung bereits das Entgelt entrichtet haben, können nach Maßgabe freier Plätze ein anderes Angebot Ihrer Wahl im laufenden Programm belegen.

Es ist den betroffenen Teilnehmern auch möglich, bei Nichtzustandekommen von gebuchten Angeboten zurückzutreten. Bereits gezahlte Entgelte werden dann ohne Abzüge erstattet, ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen Hallenschuhen mit hellen Sohlen betreten werden. Die Sportschuhe müssen sportartgerecht sein. Diese Regelung gilt für alle Hallensportkurse.

Auf den Tennisplätzen sind Schuhe für Sandplätze Pflicht (kein nach außen stehendes Profil).

Gibt es weitere Vorschriften für Sportkleidung für besondere Sportarten, sind diese in der jeweiligen Sportartbeschreibung genannt.

Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur im Rahmen der gebuchten Sportangebote gestattet. Kursleitungen, Hausmeister sowie sonstige Beauftragte des Universitätssports sind berechtigt und angehalten, nicht berechtigten Personen den Zutritt zu verwehren.

Der Universitätssport Hohenheim darf Bild- und Tonaufnahmen, die im Rahmen des Sportangebots des Universitätssports entstehen und auf denen Teilnehmende abgebildet sind, für Berichterstattung (Print, Web, Social Media), eigene Werbezwecke und zur Archivierung verwenden.