Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studienaufenthalte in Partnerländern (KA 171)

Das Erasmus+ Programm ist das Programm zur allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms werden verschiedene Mobilitätsmaßnahmen im Hochschulbereich, unter anderem die Studierendenmobilität zu Studienzwecken in Partnerländern (KA 171 SMS), gefördert.

An der Universität Hohenheim ist der Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studienaufenthalte in Partnerländern ein Stipendienprogramm für ausgewählte Austauschprogramme in Übersee. Durch den Zuschuss sollen auslandsbedingte Mehrkosten (teilweise) finanziert werden.

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studienaufenthalte in Partnerländern (KA171) ist aktuell für Austauschprogramme in folgenden Partnerländern verfügbar:

  • Israel

Für Austauschprogramme in anderen Ländern steht der Erasmus+  Zuschuss nicht zur Verfügung.

Was wird gefördert? Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studienaufenthalte in Partnerländern fördert die Teilnahme an Austauschprogrammen in oben genannten Partnerländern (2-12 Monate).
Wer darf teilnehmen? Teilnehmende an Austauschprogrammen in oben genannten Partnerländern der Universität Hohenheim, die im Rahmen Ihrer Bewerbung für Austauschprogramme in Übersee einen Platz erhalten.
Was beinhaltet der Mobilitätszuschuss?

Die Förderung setzt sich aus länderabhängigen, monatlichen Förderraten sowie möglicher Zusatzförderung zusammen. Entscheidend für die Höhe der länderabhängigen monatlichen Förderraten und die Zusatzförderung ist das jeweilige Erasmus+ Projekt.

Beachten Sie, dass das Projektjahr nicht unbedingt dem Jahr Ihres Auslandsaufenthaltes entspricht. Aus welchem Erasmus+ Projekt Sie gefördert werden, wird Ihnen im Rahmen der Zusage für den Mobilitätszuschuss mitgeteilt.

Förderraten & Zusatzförderungen – Erasmus+ Projekt KA 171 2023
Bewerbungsverfahren Teilnehmende, die für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studienaufenthalte in Partnerländern in Frage kommen, werden individuell über das Bewerbungsverfahren informiert.
Bewerbungsunterlagen

Die genauen Vorgaben zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen werden jedes Jahr in der offiziellen Ausschreibung für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studienaufenthalte in Programmländern veröffentlicht.

In der Regel handelt es sich bei der Bewerbung um einen digitalen Antrag über Mobility-Online. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.

BewerbungsfristenDie Bewerbungsfrist wird allen Teilnehmenden im Erasmus+ Programm für Studienaufenthalte in Programmländern direkt mitgeteilt.
Auswahl- und VergabekriterienAuswahl- und Vergabekriterien - Erasmus+ Projekt KA 171 2023
Verpflichtungen bei der Teilnahme
  • Einhaltung der jeweiligen Programmvorschriften (z.B. fristgerechte Einreichung aller im Programm geforderten Dokumente)
  • Als Botschafter:in der Universität Hohenheim an der Partnerhochschule, sowie der jeweiligen Partnerhochschule und des Austauschprogramms an der Universität Hohenheim fungieren
  • Einhaltung der Fördervereinbarungen
Sonstiges
  • Eine finanzielle Förderung kann nur gewährt werden, wenn während des Förderzeitraumes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Gastland bzw. die betreffende Region besteht.
  • Eine parallele Förderung aus anderen EU-Mitteln ist ausgeschlossen.
  • Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einer Erasmus+ Förderung möglich. Die Erasmus+ Förderung muss jedoch dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und kann eventuell zu einer Anpassung der BAföG-Sätze führen.

Kontakt

Akademisches Auslandsamt
Referat Studierendenmobilität und Internationale Zulassungen (AA2)
Team Studierendenmobilität

Das Team Studierendenmobilität informiert in regelmäßigen Informationsveranstaltungen über Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes.