Forschungsrat

Ein Forschungsrat für die Zukunft der Universität Hohenheim

Der Forschungsrat ist das strategische wissenschaftliche Beratungsgremium des Rektorats der Universität Hohenheim in Forschungsangelegenheiten. 
Er berät zur langfristigen Forschungsstrategie, zur (Weiter-)Entwicklung der Forschungsinfrastruktur und zu zukünftigen Denominationen.
Er unterstützt die Vorbereitung und begleitet die Umsetzung großer strategischer Initiativen, wie etwa Graduiertenkollegs, SFBs, Exzellenzclustern und vergleichbaren strukturbildenden Verbünden. Der Forschungsrat identifiziert und bewertet aktuelle und aufkommende Forschungstrends.

Vorsitz

Prorektorin für Forschung, Wissenschaftliche Karrieren und Transfer
Prof. Dr. Julia Fritz-Steuber

Stellvertretender Vorsitz

Rektor:in 
Prof. Dr. Christoph Schneider

Geschäftsstelle

Abteilung Forschung und Transfer
forschungsrat@uni-hohenheim.de

Mitglieder

Prof. Dr. Amélia Camarinha da Silva

Prof. Dr. Nadja Dwenger

Prof. Dr. Ulrike Fasbender

Prof. Dr. Ingo Grass

Prof. Dr. Mario Jekle

Prof. Dr. Andreas Kuckertz

Prof. Dr. Steffen Lemke

Prof. Dr. Barbara Lieder

Prof. Dr. Karl Schmid

Prof. Dr. Sandra Schmöckel

Prof. Dr. Waltraud Schulze

Prof. Dr. Andreas Schweiger

Prof. Dr. Jens Vogelgesang

Prof. Dr. Christine Wieck

Interesse an der Mitarbeit?

Interessensbekundung

Professorinnen und Professoren der Universität Hohenheim, die an einer Mitarbeit im Forschungsrat interessiert sind, können ihr Interesse jederzeit gegenüber der Geschäftsstelle bekunden (formlose E-Mail an: forschungsrat@uni-hohenheim.de).

Vorschlagsrecht

Die Dekaninnen bzw. Dekane sowie die Mitglieder des Rektorats können der Geschäftsstelle ebenfalls jederzeit Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.

Auswahl

Die Auswahl der insgesamt bis zu 14 Mitglieder erfolgt durch die Rektoratsmitglieder nach Abstimmung mit den Dekaninnen und Dekanen. Die Mitglieder werden vom Rektor bzw. von der Rektorin bestellt.

Amtszeit

Die Amtszeit der Mitglieder des Forschungsrats beträgt vier Jahre. Eine erneute Bestellung ist möglich; die Mitgliedschaft ist jedoch auf maximal zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten begrenzt. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, kann eine Nachbesetzung durch den Vorsitzenden bzw. die Vorsitzende erfolgen.