Primäre Auswahlkriterien
Studienanfänger und Studierende im ersten Fachsemester:
...das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung. Bei ausländischen Zeugnissen eine amtlich beglaubigte, auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem, und die für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten nach der jeweiligen Zulassungssatzung.
Sind nach der Zulassungssatzung keine Einzelnoten erforderlich, die Noten in den Fächer Mathematik und der ersten Fremdsprache.
Studierende ab dem zweiten Fachsemester:
...gewichtete Auswahlnote:alle Module für jedes bisher abgeleistete Semester.
Dabei entscheidet der Tag der Prüfung über die Zuordnung der Module zum jeweiligen Semester.
Die gewichtete Auswahlnote aller berücksichtigten Module errechnet sich als das mit den Leistungspunkten gewichtete arithmetische Mittel aller berücksichtigten Module.
...von Bewerbern um einen Masterstudienplatz das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss.
Sekundäre Auswahlkriterien
- Auszeichnungen und Preise für schulische oder studentische überdurchschnittliche Leistungen,
- gesellschaftliches Engagement,
- ehrenamtliches Engagement an der Universität,
- besondere soziale, persönliche oder familiäre Umstände, familiäre Herkunft (z.B. Migrationshintergrund*).
*Laut Statistischem Bundesamt hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-) Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen. Bitte Nachweis beifügen!
Berechnung
Die primären und sekundären Auswahlkriterien werden in Punkte umgerechnet.
Für primäre Auswahlkriterien werden zwischen 40 Punkten für die Note 1,0 und 10 Punkten für die Note 4,0 vergeben.
Die Abstufung erfolgt in 0,1 Notenschritten.
Sekundäre Auswahlkriterien werden mit max. 5 Punkten pro Kriterium (insgesamt vier Kriterien) bewertet. Maximal dürfen 10 Punkte für sekundäre Auswahlkriterien vergeben werden.