Hohenheimer Leitlinien für Tierversuche

Die Universität Hohenheim sucht nach Erkenntnisgewinn zum Nutzen aller Lebewesen und zum Schutz unseres Planeten. Dies ist auch auf absehbarer Zeit nicht ohne Forschung und Lehre mit Tieren möglich.

Diese Tierversuche erstrecken sich über eine große Bandbreite. Sie reicht von Verhaltensstudien mit reiner Beobachtung bis zu Versuchen, die das Töten von Tieren notwendig machen. Die Ziele reichen von der Verbesserung der Tierhaltung bis zum Erkenntnisgewinn über grundlegende biologische Zusammenhänge und der Bekämpfung von Krankheiten.

Die Universität Hohenheim setzt sich dafür ein, dass diese Möglichkeit so weit als nötig erhalten bleibt. Und es ist ihr wichtig, ihr Handeln zu erklären.

Transparenz-Erklärung

Zum 1. Juli 2021 zeichnet die Universität Hohenheim als Erstunterzeichnerin die Transparenz-Erklärung der bundesweiten Initiative Transparente Tierversuche. Bei der Initiative handelt es sich um ein Projekt der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen. Mit der Unterzeichnung bekräftigt die Universität Hohenheim erneut ihre Leitlinie von 2017, bekennt sich weiterhin zur Notwendigkeit von Tierversuchen, aber auch zur Verpflichtung, diese zu reduzieren, abzumildern und transparent darüber zu informieren.

Einstimmig beschlossen vom Senat der Universität Hohenheim
12. Mai 2021

Für Tierversuche und den Einsatz von Tieren in Forschung und Lehre gibt sich die Universität Hohenheim folgende Leitlinien:

Für Tierversuche und den Einsatz von Tieren in Forschung und Lehre gibt sich die Universität Hohenheim folgende Leitlinien:

  • Wir verwenden Tiere in Forschung und Lehre nur dann, wenn es unerlässlich ist. In der Forschung setzen wir Tierversuche nur dann ein, wenn wir einen wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn erwarten. In der Lehre nutzen wir Tierversuche nur, um Fähigkeiten und Kenntnisse zu schulen, deren Vermittlung zwingend notwendig ist.
  • Wir beschränken uns auf den unerlässlichen Einsatz von Tieren. Durch sorgfältige Planung beschränken wir die Zahl der Tiere und deren Belastung auf ein Minimum. Und wir wählen nur die am besten geeignete Tierart aus. Wenn möglich, verwenden wir Alternativen zum Einsatz von Tieren. Damit folgt die Universität dem 3-R-Prinzip (replace, reduce, refine).
  • Wir sorgen für die bestmögliche Tierhaltung und Tierbetreuung und behandeln die Tiere respektvoll. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verlangen wir entsprechende Zusatzqualifikationen und regelmäßige Fortbildungen.
  • Wir unterstützen strenge Vorgaben und Kontrollen. Die Umsetzung und Überwachung aller rechtlichen und ethischen Standards erfolgen durch die unabhängigen Tierschutzbeauftragten der Universität, den Tierschutzausschuss der Universität, die Regierungspräsidien und die Ethikkommissionen mit Vertretern von Tierschutzorganisationen. Unangekündigte Kontrollen erfolgen durch die Tierschutzbeauftragten und das Veterinäramt.
  • Wir dulden keine Verstöße. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum Wohl der Versuchstiere aufgefordert, persönliche Bedenken zu äußern und auf eventuelle Mängel in Haltung, Pflege und Umgang mit Tieren aufmerksam zu machen. Niemand wird diskriminiert oder benachteiligt für Hinweise, die die Tierschutzbeauftragen auf Bedenken, Mängel oder Verstöße aufmerksam machen. Für Studien definieren wir tierschutzgerechte Abbruchkriterien. Eine Misshandlung von Tieren wird nicht toleriert und hat arbeitsrechtliche Konsequenzen.
  • Wir forschen, lehren und lernen freiwillig mit Tieren. Wir respektieren, wenn jemand aus Gewissens- oder religiösen Gründen Tierversuche ablehnt. Wir machen deshalb auch deutlich, in welchen Studiengängen Tierversuche unvermeidlich sind.
  • Wir entwickeln uns weiter, arbeiten transparent und suchen den Dialog: Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Informationen an Behörden veröffentlichen wir Statistiken und informieren über Tierhaltung und Forschung. Anfragen beantworten wir auch dann, wenn wir nicht explizit dazu verpflichtet sind (soweit übergeordnete – z.B. juristische/vertragliche – Gründe dies nicht verbieten).

In diesem Sinne unterstützt die Universität Hohenheim auch die Basler Deklaration zu den Themen Erkenntnisgewinn, Respekt und Schutz der anvertrauten Tiere sowie Dialogbereitschaft.

Verabschiedet vom Senat der Universität Hohenheim
8. Februar 2017