Teilzeitstudium an der Fakultät Agrarwissenschaften

Aktuell ist das Teilzeitstudium nur in folgenden Pilot-Studiengängen möglich:

  • Bachelor Agrarwissenschaften,
  • Bachelor Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie,
  • Master Agribusiness und
  • Master Organic Agriculture and Food Systems (Single Degree)

Die Fakultät Agrarwissenschaften der Universität Hohenheim ermöglicht das individuelle Teilzeitstudium gemäß § 30 Absatz 3 LHG für bestimmte Studiengänge. Es werden hierbei nicht separate Teilzeitstudiengänge eingerichtet, sondern Studierende können in bestimmten, bisher reinen Vollzeit-Studiengängen, auch in Teilzeit studieren. Durch dieses Angebot will die Fakultät Studierenden und Studieninteressierten, die sich aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise einem Vollzeitstudium widmen können, dennoch das Studium ermöglichen. Mit unserem Angebot setzen wir zudem einen klaren Fokus auf lebenslanges Lernen.

Satzung zur Regelung des individuellen Teilzeitstudiums an der Fakultät Agrarwissenschaften

Was ist ein Teilzeitstudium? | Was sollten Sie vor der Entscheidung für ein Teilzeitstudium beachten? | Vor- und Nachteile des Teilzeitstudiums
Wer kann ein Teilzeitstudium beantragen?
| Antrag und Fristen | Was muss während des Teilzeitstudiums beachtet werden? | Wechsel zum Vollzeitstudium | Interne Beratungsstellen

Was ist ein Teilzeitstudium?

Ein „Teilzeitstudium“ ist eine individuell beantragte Studienform, in der nur höchstens 18 ECTS-Credits pro Semester erbracht werden können. Während eines Teilzeitstudiums nehmen Sie an den regulären Veranstaltungen teil, die im Vorlesungsverzeichnis abgebildet sind. Das bedeutet, dass es keinen eigenen Stundenplan und keine Veranstaltungen zu besonderen Zeiten für Studierende im Teilzeitstudium gibt.

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Was sollten Sie vor der Entscheidung für ein Teilzeitstudium beachten?

Die Fakultät empfiehlt Studierenden, die dieses Angebot wahrnehmen wollen, die universitätsinternen Beratungsmöglichkeiten sowie die jeweils zuständigen Beratungsstellen außerhalb der Universität intensiv zu nutzen, um die Aufnahme und den Ablauf des individuellen Teilzeitstudiums in bestmöglicher Art und Weise zu planen.
Für einzelne Phasen des Studiums ist ein bestimmter Zeiteinsatz nicht zu umgehen (z.B. Abschlussarbeit, Forschungsprojekt, Praktika), daher ist in diesen Phasen kein Teilzeitstudium möglich.
Einen Antrag auf Teilzeitstudium können Sie wiederholt stellen. Bitte beachten Sie, dass Sie für bereits abgeschlossene Semester rückwirkend kein Teilzeitstudium in Anspruch nehmen können.
Sollte der Grund für ein gewährtes Teilzeitstudium wegfallen, sind Sie verpflichtet, dies der Hochschule unverzüglich zu melden.

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Vorteile des Teilzeitstudiums?

Ein Teilzeitstudium bietet Ihnen vor allem zwei Vorteile:

  1. Während eines Teilzeitstudiums wird Ihnen für zwei Teilzeitsemester nur ein Fachsemester berechnet. Die Gesamtstudiendauer in Fachsemestern spiegelt so am Ende Ihres Studiums die Zeit, die Sie für das Studium investieren konnten, besser wider.
  2. Ein Teilzeitstudium ermöglicht eine größere zeitliche Flexibilität für Ihre anderen Verpflichtungen, wie z.B. Beruf oder Familie. Dadurch können Sie Ihr Studium in einem längeren Zeitraum mit einer reduzierten Arbeitsbelastung absolvieren, weil sich die Fristen verlängern. 

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Nachteile und Folgen des Teilzeitstudiums

Abhängig von der individuellen Situation kann der Status des Teilzeitstudiums u.a. folgende Nachteile mit sich bringen, so dass eine individuelle Klärung mit den zuständigen Stellen außerhalb der Universität im Vorhinein unbedingt zu empfehlen ist:

  1. Verlust des Anspruchs auf BAFöG;
  2. Auswirkungen auf Sozialleistungen (z. B. Waisenrente);
  3. Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus (bei ausländischen Studierenden);
  4. Auswirkungen im Bereich der Krankenversicherung;
  5. Verlust der Möglichkeit, als Werkstudent:in zu arbeiten;
  6. steuerliche Nachteile (für die Eltern) und ggf. Anspruchsverlust auf Kindergeld;
  7. Auswirkungen auf Stipendien.

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Wer kann ein Teilzeitstudium beantragen?

  • Ein Teilzeitstudium ist nur in den Bachelorstudiengängen Agrarwissenschaften und Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie sowie in den Masterstudiengängen Agribusiness und Organic Agriculture and Food Systems (Single Degree) möglich.
  • Es muss einer der folgenden Gründe für ein Teilzeitstudium nachgewiesen werden:

- Erwerbstätigkeit oder Selbstständigkeit (mindestens 14 Stunden regelmäßige Wochenarbeitszeit)
- Betreuung eines Kindes im Alter von bis zu 10 Jahren
- Pflege von Angehörigen
- Behinderung oder chronische Erkrankung, sofern ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist
- Engagement im Hochleistungssport
- Vertretung in der akademischen und studentischen Selbstverwaltung der Universität oder des Studierendenwerks
- Andere vergleichbare Gründe.

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Antrag und Fristen

Die Antragstellung wird für das Wintersemester 2025/2026 voraussichtlich erst ab Mitte August möglich sein!

Der Antrag für das Teilzeitstudium ist bis zum 31.10. für das Wintersemester und bis zum 30.04. für das Sommersemester zu stellen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Teilzeitstudium in HohCampus und laden dort auch Ihre Nachweise hoch (Service > Anträge > Veränderungsmitteilung).

Hinweis: Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn Sie im beantragten Semester zurückgemeldet/eingeschrieben sind.

Erforderliche Nachweise

Mit dem Antrag auf Teilzeitstudium sind geeignete Nachweise vorzulegen:

  • Die Erwerbstätigkeit wird im Regelfall durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Umfang von mindestens 14 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgewiesen.
  • Eine Selbstständigkeit kann durch einen Handelsregistereintrag, eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde, (geschwärzten) Einkommensteuerbescheid, eine Bescheinigung vom Steuerberater o.ä. nachgewiesen werden.  
  • Geburtsurkunde des betreuten Kindes. (Eine Betreuung von Kindern liegt im Regelfall bei der Erziehung eines Kindes nach § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz im Alter bis zu 10 Jahren vor.) 
  • Nachweis über die Eintragung als Pflegeperson. (Die Pflege von Angehörigen liegt in der Regel bei Zuordnung zu einer Pflegestufe gemäß § 15 Abs. 1 des elften Buches Sozialgesetzbuch vor.)
  • Ärztliche Bescheinigung über die Behinderung oder chronische Erkrankung, die die Beurteilung ermöglicht, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist.
  • Bescheinigung des Vereins oder Kaders in dem der Hochleistungssport ausgeführt wird.
  • Bescheinigung des Gremienreferats der Universität, der Fachschaft oder des Studierendenwerks
  • Andere geeignete Nachweise.

Hinweis: Die Universität kann während der gesamten Dauer des Teilzeitstudiums Nachweise anfordern.

Entscheidung über den Antrag

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zum Teilzeitstudium. Eine Entscheidung über die Gewährung des Teilzeitstudiums kann erst getroffen werden, wenn alle geforderten Nachweise vorliegen.

Eine Zulassung zum Teilzeitstudium erfolgt immer für das beantragte Semester und bleibt dann für die darauffolgenden Semester bestehen. Eine rückwirkende Zulassung ist nicht möglich.

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Was muss während des Teilzeitstudiums beachtet werden?

  • Während eines Teilzeitstudiums dürfen maximal 18 ECTS-Credits pro Semester erbracht werden.
  • Die Bearbeitungszeiten für die Bachelor-Arbeit sowie die Fristen für die Erbringung von Leistungen innerhalb von Modulen verlängern sich nicht durch ein Teilzeitstudium.
  • Wenn die Master-Arbeit oder andere Module/Projekte mehr als 18 ECTS-Credits umfassen, können diese nur in einem Vollzeitsemester erbracht werden.
  • Sollte der Grund für ein gewährtes Teilzeitstudium wegfallen, sind Sie verpflichtet, dies der Hochschule unverzüglich zu melden.
  • Ein Parallelstudium können Sie während eines Teilzeitstudiums nicht absolvieren.

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Wann muss zum Vollzeitstudium gewechselt werden?

  • Sobald die Gründe für das Teilzeitstudium wegfallen, müssen Sie dies der Universität unverzüglich melden. Ab dem folgenden Semester endet dann das Teilzeitstudium.
  • Wenn Sie planen, mehr als 18 ECTS-Credits in einem Semester zu erbringen, müssen Sie das Teilzeitstudium beenden und in das Vollzeitstudium wechseln.
  • Sofern die Universität feststellt, dass die Gründe für das Teilzeitstudium weggefallen sind und dies nicht gemeldet wurde oder Sie mehr als 18 ECTS-Credits im Teilzeitstudium erbracht haben, wird die Zulassung widerrufen. Das bedeutet, dass es für die restliche Studienzeit für Sie nicht mehr möglich ist, im Teilzeitstudium zu studieren.

Rückkehr zum Vollzeitstudium

Der Antrag für die Rückkehr zum Vollzeitstudium ist bis zum 31.10. für das Wintersemester und bis zum 30.04. für das Sommersemester zu stellen. 
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Rückkehr zum Vollzeitstudium in HohCampus (Service > Anträge > Veränderungsmitteilung). 

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Interne Beratungsstellen

Für eine Beratung zur Studienorganisation bei einem Teilzeitstudium in den Bachelor-Studiengängen Agrarwissenschaften oder Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie:


Koordination Bachelor-Studiengänge / Öffentlichkeitsarbeit

Patricia Ritter
Gebäude/Raum 04.14/114
Tel. +49(0)711 459-22492
patricia.ritter@uni-hohenheim.de

Für eine Beratung zur Studienorganisation bei einem Teilzeitstudium in den Master-Studiengängen Agribusiness oder Organic Agriculture and Food Systems:


Koordination Master-Studiengänge

Kerstin Hoffbauer
Gebäude/Raum 04.14/113
Tel. +49(0)711 459-23328
kerstin.hoffbauer@uni-hohenheim.de

Für Fragen zur Beantragung eines Teilzeitstudiums in den Bachelor-Studiengängen Agrarwissenschaften und Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie sowie den Master-Studiengängen Agribusiness und Organic Agriculture and Food Systems:

Prüfungsamt Agrar- und Naturwissenschaften

Telefon 0711 459 - und nachstehende Durchwahl:

Frau Aichele
Frau Zimmermann
Frau Knust
Frau Renner
Frau Vogel

- 22017
- 24317     Mo-Fr vormittags

- 24055     Mo-Do vormittags
- 22472
- 22016     Mo-Do vormittags

F 0711 459 24211
E pa-an@uni-hohenheim.de
[Bitte nennen Sie im Betreff Ihren Studiengang und Matrikel-Nr.]

Postanschrift
Universität Hohenheim
Abteilung für Studium und Lehre
Prüfungsamt Agrar- und Naturwissenschaften
70599 Stuttgart