Die Antragstellung wird für das Wintersemester 2025/2026 voraussichtlich erst ab Mitte August möglich sein!
Der Antrag für das Teilzeitstudium ist bis zum 31.10. für das Wintersemester und bis zum 30.04. für das Sommersemester zu stellen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Teilzeitstudium in HohCampus und laden dort auch Ihre Nachweise hoch (Service > Anträge > Veränderungsmitteilung).
Hinweis: Ihr Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn Sie im beantragten Semester zurückgemeldet/eingeschrieben sind.
Erforderliche Nachweise
Mit dem Antrag auf Teilzeitstudium sind geeignete Nachweise vorzulegen:
- Die Erwerbstätigkeit wird im Regelfall durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Umfang von mindestens 14 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgewiesen.
- Eine Selbstständigkeit kann durch einen Handelsregistereintrag, eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt/Gemeinde, (geschwärzten) Einkommensteuerbescheid, eine Bescheinigung vom Steuerberater o.ä. nachgewiesen werden.
- Geburtsurkunde des betreuten Kindes. (Eine Betreuung von Kindern liegt im Regelfall bei der Erziehung eines Kindes nach § 25 Abs. 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz im Alter bis zu 10 Jahren vor.)
- Nachweis über die Eintragung als Pflegeperson. (Die Pflege von Angehörigen liegt in der Regel bei Zuordnung zu einer Pflegestufe gemäß § 15 Abs. 1 des elften Buches Sozialgesetzbuch vor.)
- Ärztliche Bescheinigung über die Behinderung oder chronische Erkrankung, die die Beurteilung ermöglicht, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist.
- Bescheinigung des Vereins oder Kaders in dem der Hochleistungssport ausgeführt wird.
- Bescheinigung des Gremienreferats der Universität, der Fachschaft oder des Studierendenwerks
- Andere geeignete Nachweise.
Hinweis: Die Universität kann während der gesamten Dauer des Teilzeitstudiums Nachweise anfordern.
Entscheidung über den Antrag
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zum Teilzeitstudium. Eine Entscheidung über die Gewährung des Teilzeitstudiums kann erst getroffen werden, wenn alle geforderten Nachweise vorliegen.
Eine Zulassung zum Teilzeitstudium erfolgt immer für das beantragte Semester und bleibt dann für die darauffolgenden Semester bestehen. Eine rückwirkende Zulassung ist nicht möglich.
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