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Teilnehmerbegrenzung

Die Fakultät kann das Recht zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen beschränken, wenn ansonsten keine ordnungsgemäße Ausbildung gewährleistet werden könnte oder die Beschränkung aus sonstigen Gründen der Forschung oder der Lehre erforderlich ist. (§ 30 Abs. 5 Landeshochschulgesetz)

Folgende Vorgaben sind dabei stets zu beachten:

  • Bei Lehrveranstaltungen in Pflichtmodulen sorgt der Studiendekan dafür, dass Studierende die Veranstaltungen im vorgeschriebenen Fachsemester besuchen können.

  • Bei Wahlpflicht-, Wahl- und Zusatzmodulen muss gewährleistet sein, dass die Studierenden die für einen erfolgreichen Abschluss erforderlichen Module in der Regelstudienzeit belegen können.

  • Bei Vorlesungen ist eine Teilnehmerbegrenzung grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollte eine Lehrveranstaltung unerwartet gut besucht und der Hörsaal dauerhaft überfüllt sein, bestehen folgende Möglichkeiten:

    • Bitte prüfen Sie den Wechsel in einen größeren Hörsaal.
    • Bitte prüfen Sie, ob die Vorlesung doppelt angeboten werden kann.
    • Bitte prüfen Sie, ob die Vorlesung in einen anderen Hörsaal übertragen oder aufgezeichnet werden kann. (Weitere Informationen
    • Sollte kein zusätzlicher Hörsaal verfügbar sein, so können sich Lehrende der Fakultäten A und W an die Assistenten der Studiendekane wenden, die ggf. versuchen, die Veranstaltungen entsprechend zu verlegen.

  • Bei allen anderen Veranstaltungen kann eine Begrenzung der Teilnehmerplätze aufgrund der zur Verfügung stehenden technischen, räumlichen und personellen Ressourcen erfolgen, um eine angemessene Ausbildung sicherzustellen.

Vorgehensweisen

Wenn Sie die Teilnehmerzahl für eine Lehrveranstaltung begrenzen möchten, so stimmen Sie sich bitte mit dem Modulverantwortlichen und dem Studiengangsleiter ab.

Die Entscheidung über die Begrenzung trifft in der

  • Fakultät A der Studiendekan.
  • Fakultät N der Prüfer (Modulverantwortlichen).
  • Fakultät W der Fakultätsrat.

Die Teilnehmerbegrenzung wird vermerkt

  • im Modulkatalog unter der Rubrik „Anmerkungen“.  Das Anmeldeverfahren und der Anmeldezeitraum werden ebenfalls eingetragen.
  • in den Fakultäten A und W zusätzlich im Vorlesungsverzeichnis unter der Rubrik „Kurzbeschreibung“. 
  • in der Fakultät N zusätzlich im Vorlesungsverzeichnis in dem Feld „Maximale Teilnehmer“.

Grundsätzlich möglich ist die Anmeldung zur Lehrveranstaltung

  • über die E-Learning-Plattform ILIAS 
  • über das Klausurverwaltungssystem KVS der Fakultät W
  • per E-Mail, telefonisch oder persönlich beim Fachgebiet

In der Fakultät Agrarwissenschaften gilt einschränkend:

  • Zu allen teilnehmerbegrenzten Modulen im Bachelor und Master erfolgt eine einheitliche Anmeldung über ILIAS mit einem festgesetzten Anmeldezeitraum zu Semesterbeginn.
  • Masterstudierende, die noch keinen ILIAS-Zugang haben, werden den Modulverantwortlichen über die Koordinatorinnen gemeldet.

(Beschluss des Fakultätsrats Agrarwissenschaften vom 21.01.2015)

Grundsätzlich möglich ist die Vergabe der Plätze

  • in der Reihenfolge der Anmeldung
  • nach vorab festgelegten Auswahlkriterien (z.B. Studiengang, Verbindlichkeit des Moduls, Zahl der Fachsemester, Eignungstest, Motivationsschreiben)

Studierende, für die das betreffende Modul Pflicht ist bzw. das letzte noch zu belegende Modul, das für einen Abschluss des Studiums erforderlich ist, müssen in jedem Fall zugelassen werden.

In der Fakultät Agrarwissenschaften gilt außerdem:

  • Die Prioritätenliste, in welcher Reihenfolge Studierende zugelassen werden, muss bei allen teilnehmerbegrenzten Modulen im Modulkatalog und in ILIAS bekannt gegeben werden.
  • Relevante Angaben für die Prioritätenliste müssen bei der Anmeldung im ILIAS abgefragt werden.
  • Die konkrete Platzvergabe erfolgt anhand der Prioritätenliste zum Ende des Anmeldezeitraumes.
  • Sofern nichts anderes bekannt gegeben wird, entscheidet bei gleicher Priorität das Los.

(Beschluss des Fakultätsrats Agrarwissenschaften vom 21.01.2015)

  • Fakultät A:

    • Der Anmeldezeitraum beginnt für alle teilnehmerbegrenzten ungeblockten Module und alle teilnehmerbegrenzten geblockten Module mindestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn und endet am Ende der ersten Woche nach Vorlesungsbeginn. Dies gilt auch für  Module, die während der vorlesungsfreien Zeit stattfinden, aber nicht für Module im Blockzeitraum 1.
    • Für teilnehmerbegrenzte geblockte Module im Blockzeitraum 1 beginnt die Anmeldung mindestens zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn und endet eine Woche vor Vorlesungsbeginn.
    • Im Zulassungsschreiben für die Master-Studiengänge wird auf die Anmeldezeiträume und die Anmeldung über ILIAS hingewiesen.

     (Beschluss des Fakultätsrats Agrarwissenschaften vom 21.01.2015)

  • Fakultät N:
    Bei Wahlpflicht-, Wahl- und Zusatzmodulen erfolgt die Anmeldung üblicherweise in ILIAS vor Beginn des Moduls. Die Fristen werden über den Modulkatalog bzw. über die Studiengangkoordinationen bekannt gegeben.
  • Fakultät W:
    Bitte kündigen Sie den Anmeldezeitraum auf Ihrer Lehrstuhlhomepage an.

Ansprechpartner

Fakultät A
Karin Amler
0711 459 23257
E-Mail

 

Fakultät N
Svenja Schuhmacher
0711 459 22844
E-Mail

 

Fakultät W
Michael Feketitsch
0711 459 23562
E-Mail