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Prüfungsorganisation

Prüfungen werden zentral vom Prüfungsamt oder dezentral von den Fachgebieten organisiert. Die Prüfungsorganisation umfasst folgende Aufgaben:

  • Terminierung der Prüfung
  • Buchung des Prüfungsraumes
  • Bestellung der Aufsichten

Prüfung


Jedes Modul endet mit einer Modulprüfung. Die Modulprüfung kann eine Prüfungs- oder eine Studienleistung sein.

Prüfungsleistungen und Studienleistungen
Insbesondere in der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sind die Modulprüfungen in Prüfungs- und Studienleistungen aufgeteilt. Größter Unterschied ist hierbei die Wiederholbarkeit der Prüfungen. Bei Prüfungsleistungen ist die Wiederholbarkeit begrenzt, bei Studienleistungen nicht. Zur Gewährung der Chancengleichheit bei begrenzten Wiederholungsprüfungen ist insbesondere bei Prüfungsleistungen auf die Einhaltung der fristgerechten Anmeldung/Zulassung zu achten.

 

Prüfungszeiträume


Prüfungsleistungen finden in zwei Prüfungszeiträumen statt.

Bei Blockprüfungen (Fakultäten Agrarwissenschaften und Naturwissenschaften) findet die erste Prüfung am Blockende statt. Die Wiederholungsprüfung kann im Prüfungszeitraum organisiert werden.

Bei Studienleistungen besteht grundsätzlich keine Bindung an die Prüfungszeiträume.

Zu jedem Semester gibt es zwei gleichwertige Prüfungszeiträume.

Erster Prüfungszeitraum
3 Wochen direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit

Zweiter Prüfungszeitraum

  • Sommersemester: 3 Wochen unmittelbar vor dem Vorlesungsbeginn des nachfolgenden Wintersemesters
  • Wintersemester: 2 Wochen unmittelbar vor dem Vorlesungsbeginn des nachfolgenden Sommersemesters sowie die Pfingstwoche. Prüfungen der Fakultäten A und N liegen in den zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn.


Zentrale oder dezentrale Organisation


Modulprüfungen werden zentral und dezentral organisiert. Das bedeutet, Modulprüfungen können von den Fachgebieten selbst organisiert werden oder sie werden vom Prüfungsamt zentral organisiert.

Zentral organisiert
Die Prüfungen in den Pflichtmodulen der Bachelor-Studiengänge (dies sind alles Prüfungsleistungen).

Dezentral organisiert
Alle anderen Modulprüfungen (Prüfungsleistungen und Studienleistungen) aus dem Profil- oder Vertiefungsstudium der Bachelor-Studiengänge oder aus den Master-Studiengänge.

Nach Ende der Stundenplanung erstellt das Prüfungsamt eine erste Prüfungsplanung.
Diese Planung enthält immer alle Prüfungen, die auch bei der letzten Organisation zentral organisiert wurden, also auch von Prüfungsamt organisierte Prüfungen aus dem Profil- oder Vertiefungsstudium oder Master-Module.

Nach Versand der Liste haben die Fachgebiete die Möglichkeit Änderungen vorzunehmen. Folgende Änderungen sind möglich:

  • Zentral geplante Prüfungen sollen dezentral organisiert werden.
  • Prüfungen die in der zentralen Planung noch nicht vorgesehen sind, sollen künftig auch zentral geplant werden. Aber:

    • Dies ist grundsätzlich möglich, hierbei ist aber zu bedenken, dass die zentrale Planung für Prüfungen mit weniger als 25 Teilnehmende meistens nicht sinnvoll ist.
    • Für Blockprüfungen und mündliche Prüfungen kann die Organisation der Prüfungen nicht vom Prüfungsamt übernommen werden.

Das Prüfungsamt plant in jedem Prüfungszeitraum eine Prüfung.

  • Die Prüfungen werden vom Prüfungsamt so gelegt, dass es im Grundstudium (Bachelor) zu keiner, in den Vertiefungen für die große Masse der Studierenden zu möglichst wenig Überschneidungen kommt.
  • Bei Pflichtmodulen werden die Prüfungen eines Fachsemesters so gelegt, dass – sofern möglich – mindestens ein Tag zwischen den Prüfungen liegt.
  • Die großen Prüfungen werden zu Beginn des ersten Prüfungszeitraums und zum Ende des zweiten Prüfungszeitraums liegen, damit die Korrekturzeit möglichst lang ist.
  • Terminänderungen sind nur aus wichtigem Grund möglich.
  • Das Prüfungsamt organisiert die Räume.
  • Die Studierenden werden 6 Tage (bzw. 4 Tage bei Prüfungen, die am Freitag stattfinden) vor der Prüfung in die Räume eingeteilt.
Für Studierende gilt:
  • Die Anmeldung für die Prüfung in der Anmeldefrist ist verpflichtend.
  • Eine Anmeldung nach Ende der Anmeldefrist ist nur aus wichtigen Gründen möglich.
  • Die verspätete Anmeldung ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
  • Bei einer Teilnahme ohne Anmeldung gilt die Prüfung als nicht unternommen.

Für Prüfende gilt:

  • Geprüft werden dürfen nur die Studierenden, die auf der Teilnehmerliste vermerkt sind.
  • Teilnehmende, die nicht auf der Liste vermerkt sind, die aber glaubhaft machen, sich angemeldet zu haben, müssen vor der Prüfung aufgeklärt werden, dass die Prüfung nur unter dem Vorbehalt der Zulassung zur Prüfung erfolgt.
  • Ausnahme Studienleistungen: Bei Studienleistungen können Prüfende auch ohne offizielle Zulassung prüfen. In diesem Fall erhalten die Studierenden nach der Prüfung einen vom Fachgebiet ausgestellten Schein..

Theorie


  • Die Prüfungstermine werden vom Fachgebiet organisiert.
  • Das Fachgebiet organisiert auch die Räume.

Für Studierende gilt:

  • Die Anmeldung für die Prüfung in der Anmeldefrist ist verpflichtend.
  • Eine Anmeldung nach Ende der Anmeldefrist ist nur aus wichtigen Gründen möglich.
  • Die verspätete Anmeldung ist beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
  • Bei einer Teilnahme ohne Anmeldung gilt die Prüfung als nicht unternommen.

Für Prüfende gilt:

  • Geprüft werden dürfen nur die Studierenden, die auf der Teilnehmerliste vermerkt sind.
  • Teilnehmende, die nicht auf der Liste vermerkt sind, die aber glaubhaft machen, sich angemeldet zu haben, müssen vor der Prüfung aufgeklärt werden, dass die Prüfung nur unter dem Vorbehalt der Zulassung zur Prüfung erfolgt.

 

 

In HohCampus


Vorarbeiten des Prüfungsamts

 

Anlegen von Prüfungsterminsätzen

  • Damit Fachgebiete Prüfungstermine eintragen können, muss ein Terminsatz in HohCampus angelegt sein.
  • Wenn Terminsätze fehlen, muss das Prüfungsamt diese ergänzen.

Anmeldefristen

Zu Beginn des Semesters trägt das Prüfungsamt in HohCampus die Anmeldefristen ein.

  • Für den ersten Prüfungszeitraum endet die Anmeldefrist ca. sechs Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraums. Bei Blockprüfungen (Fakultät Agrarwissenschaften und Naturwissenschaften) endet die Anmeldefrist immer sieben Tage vor Blockende.
  • Für den zweiten Prüfungszeitraum endet die Anmeldefrist immer sieben Tage vor dem Prüfungstermin. Das Prüfungsamt trägt deshalb standardmäßig sieben Tage vor dem Beginn des zweiten Prüfungszeitraums ein. Die Frist passt sich aber mit der Eintragung des Prüfungstermins an.

 

 

Prüfungstermine bearbeiten

In der Funktion Meine Veranstaltungen und Prüfungen in der Karteikarte Prüfungen werden alle Prüfungen angezeigt für die Termine angelegt wurden.

Dezentral organisierte Termine können Sie mit dem Stiftsymbol bearbeiten.

Eine detaillierte Anleitung zur Eintragung von Terminen in HohCampus finden Sie auf der Seite KIM-Formulare und Anleitungen.

Theorie


  • Die Prüfungstermine werden vom Fachgebiet organisiert.
  • Das Fachgebiet organisiert auch die Räume.

Für Studierende gilt:

  • Die Prüfung sollte beim Prüfungsamt angemeldet werden. Die Entscheidung über die Verbindlichkeit trifft das Fachgebiet.
  • Über eine Anmeldung nach Ende der entscheidet das Fachgebiet.
  • Eine Teilnahme an der Prüfung ohne Anmeldung ist zulässig.

Für Prüfende gilt:

  • Eine Teilnahme an Studienleistungen ist ohne Anmeldung möglich, muss aber nicht gestattet werden.

 

In HohCampus


Vorarbeiten des Prüfungsamts

 

Anlegen von Prüfungsterminsätzen

  • Damit Fachgebiete Prüfungstermine eintragen können, muss ein Terminsatz in HohCampus angelegt sein.
  • Wenn Terminsätze fehlen, muss das Prüfungsamt diese ergänzen.

Anmeldefristen

  • Zu Beginn des Semesters trägt das Prüfungsamt in HohCampus das komplette Semester als Anmeldefrist ein.

 

Prüfungstermine bearbeiten

In der Funktion Meine Veranstaltungen und Prüfungen in der Karteikarte Prüfungen werden alle Prüfungen angezeigt für die Termine angelegt wurden.

Eine detaillierte Anleitung zur Eintragung von Terminen in HohCampus finden Sie auf der Seite KIM-Formulare und Anleitungen.