Konzeption von Studiengängen

Die Studiengänge der Universität unterliegen dem Landeshochschulgesetz sowie nationalen und europäischen Rahmenvorgaben.

Ein Studiengang wird in mehreren Dokumenten beschrieben:

Je nachdem, auf welcher Ebene Änderungen erfolgen, sind unterschiedliche Akteure beteiligt.

Studienplan und Modulkatalog in einem bestehenden Studiengang können durch die Gremien der Fakultät angepasst werden.

Soll die Prüfungsordnung geändert werden, ist zusätzlich die Zustimmung der Universitätsgremien notwendig (Ablauf analog zum Vorgehen bei der Einrichtung eines neuen Studiengangs).

Die Vorgehensweise bei Änderungen ist je nach Fakultät unterschiedlich organisiert.

Wegweiser für die wichtigsten Anliegen

Module

Bei Pflicht- und Wahlpflichtmodulen ist die Zustimmung des Fakultätsrates erforderlich,  für Wahlmodule reicht die Zustimmung der Studiendekane (Beschluss FR vom 16.01.2013).

Bitte beachten Sie den notwendigen zeitlichen Vorlauf

  • für neue Wahlmodule:
    Antrag in der ersten Hälfte des vorhergehenden Semesters.
  • für neue Pflicht- und Wahlpflichtmodule:
    Antrag zur jeweils ersten Sitzung der Studienkommission im Semester

Bitte leiten Sie das Antragsformular an den 1. Studiendekan über die Assistentin der Studiendekane weiter.

Über die Einführung von neuen Modulen entscheiden der Studiengang- und der Modulverantwortliche. Bei der Einführung von Pflichtmodulen sind zudem die Studienkommission und der Fakultätsrat zu beteiligen. Bitte beachten Sie den notwendigen zeitlichen Vorlauf.

Der Modulverantwortliche sendet die Zustimmung des Studiengangverantwortlichen und die ausgefüllte Modulbeschreibung per E-Mail bitte an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission. Bitte stellen Sie einen Antrag an die Studienkommission.

Änderungen von Modulen erfolgen grundsätzlich nur zum Wintersemester. Die Anträge sind daher bis spätestens 31.03 des jeweiligen Jahres zu stellen.

Bitte leiten Sie das Antragsformular an den Studiendekan über die Assistentin des Studiendekans.

  • In einem Pflichtmodul
    Die Titel der Pflichtmodule sind in den Prüfungsordnungen festgeschrieben. 
    Siehe: Änderung der Prüfungsordnung
  • In einem Wahlpflichtmodul
    Sofern der Titel eines Wahlpflichtmoduls in der Prüfungsordnung festgeschrieben ist, kann eine Änderung nur durch Änderung der Prüfungsordnung erfolgen [Link auf Nr. 19]. Ist der Titel des Wahlpflichtmoduls nicht in der Prüfungsordnung festgelegt, so entscheiden Studienkommission und Fakultätsrat.
  • In einem Wahlmodul
    Die Titel von Wahlmodulen sind nur in den Studienplänen und nicht in den Prüfungsordnungen festgelegt.
    Über die Änderung entscheidet der Studiendekan.

Bitte wenden Sie sich über die Assistentin der Studiendekane an den 1. Studiendekan.

Über Titeländerungen entscheidet der Modulverantwortliche. Bitte beachten Sie, dass bei einer Titeländerung immer ein neuer Modulcode vergeben werden muss.

Möchten Sie den Titel eines Pflichtmoduls ändern, so sind die Studienkommission und der Fakultätsrat zu beteiligen. Bitte beachten Sie den notwendigen zeitlichen Vorlauf.

Der Modulverantwortliche beantragt die Änderung per E-Mail bitte bei den Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission. Bitte stellen Sie einen Antrag an die Studienkommission.
Änderungen von Modulen erfolgen grundsätzlich nur zum Wintersemester. Die Anträge sind daher bis spätestens 31.03 des jeweiligen Jahres zu stellen.

Bitte leiten Sie das Antragsformular an den Studiendekan über die Assistentin des Studiendekans.

Bitte stimmen Sie sich mit dem Studiengangsleiter ab. Liegt die Zustimmung des Studiengangsleiters vor, so wenden Sie sich bitte formlos über die Assistentin der Studiendekane an den 1. Studiendekan.

Der Modulverantwortliche sendet die Zustimmung des Studiengangverantwortlichen per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission. Änderungen von Modulen erfolgen grundsätzlich nur zum Wintersemester. Die Anträge sind daher bis spätestens 31.03 des jeweiligen Jahres zu stellen.

Bitte stimmen Sie sich mit dem Studiengangsleiter ab. Liegt die Zustimmung des Studiengangsleiters vor, so senden Sie bitte einen Antrag über die Assistentin des Studiendekans an die Studienkommission.

Jeder fakultätsübergreifende Austausch von Modulen (Lehrim- bzw. export) erfolgt nach Absprache der jeweiligen Studiengang- bzw. Modulverantwortlichen. Die Änderung im Modulkatalog übernimmt der Verantwortliche für den Modulkatalog derjenigen Fakultät, aus der das Modul stammt.

Verantwortliche für den Modulkatalog:

Fakultät A: Assistentin der Studiendekane
Fakultät N: E-Mail
Fakultät W: E-Mail

Bitte stimmen Sie sich mit den Studiengangsverantwortlichen und der Koordination der Studiengänge ab, denen Ihr Modul zugeordnet ist.

Die Entscheidung treffen die Studiendekane auf Antrag des Modulverantwortlichen. Strittige Fälle werden an die Studienkommission bzw. an den Fakultätsrat weitergereicht.
Modulverantwortliche können sich formlos über die Assistentin des Studiendekans an den 1. Studiendekan wenden. Geben Sie dabei das genaue Semester an, in dem das Modul erstmalig in der neuen Lage stattfinden soll.

Bitte beachten Sie den notwendigen zeitlichen Vorlauf für eine reibungslose Übertragung der neuen Semesterlage und der Verknüpfung zu den Studiengängen an die Stundenplanung und stellen Sie Ihren Antrag spätestens:
- für das folgende Sommersemester bis 10. November
- für das folgende Wintersemester bis 20. Mai

Die Entscheidung treffen der Studiengang- und der Modulverantwortliche. Bei Pflichtmodulen muss zusätzlich die Studienkommission zustimmen. Der Modulverantwortliche sendet die Zustimmung des Studiengangverantwortlichen bitte per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission. Bitte stimmen Sie sich zunächst mit dem Modulverantwortlichen ab und stellen Sie einen Antrag an die Studienkommission.

Änderungen von Modulen/Lehrveranstaltungen erfolgen grundsätzlich nur zum Wintersemester. Die Anträge sind daher bis spätestens 31.03 des jeweiligen Jahres zu stellen.

Bitte leiten Sie das Antragsformular an den Studiendekan über die Assistentin des Studiendekans.

Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission.

Bitte wenden Sie sich  formlos über die Assistentin der Studiendekane an den Studiendekan.

Gegebenenfalls sind die Studienkommission und der Fakultätsrat zu beteiligen. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission. Bitte stellen Sie einen Antrag an die Studienkommission.

Änderungen von Modulen erfolgen grundsätzlich nur zum Wintersemester. Die Anträge sind daher bis spätestens 31.03 des jeweiligen Jahres zu stellen.

Bitte leiten Sie das Antragsformular an den Studiendekan über die Assistentin des Studiendekans.

Die Entscheidung über die Zusammensetzung des Moduls treffen die Studiendekane auf Antrag der Lehrenden.

Bitte stimmen Sie sich zunächst ab mit allen Kollegen, die im Modul unterrichten, und wenden Sie sich dann formlos über die Assistentin der Studiendekane an den 1. Studiendekan.

Bitte stimmen Sie sich mit dem Modulverantwortlichen ab. Er sendet die Änderung per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission.
Bitte stimmen Sie sich zunächst mit dem Modulverantwortlichen ab und stellen Sie einen Antrag an die Studienkommission.

Änderungen von Modulen erfolgen grundsätzlich nur zum Wintersemester.
Die Anträge sind daher bis spätestens 31.03 des jeweiligen Jahres zu stellen.

Bitte leiten Sie das Antragsformular an den Studiendekan über die Assistentin des Studiendekans.

Bitte stimmen Sie sich zuerst mit dem Modulverantwortlichen ab. Dieser stellt einen formloser Antrag über die Assistentin der Studiendekane an den 1. Studiendekan. Die Entscheidung treffen die Studiendekane.

Bitte stimmen Sie sich mit dem Modulverantwortlichen ab. Er sendet die Änderung per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog. Wenn es sich um Pflicht- oder Wahlpflichtmodule handelt, informieren Sie bitte zusätzlich immer auch den Studiengangverantwortlichen.

Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission.
Bitte stimmen Sie sich zunächst mit dem Modulverantwortlichen ab und stellen Sie einen Antrag an die Studienkommission. Änderungen von Modulen erfolgen grundsätzlich nur zum Wintersemester. Die Anträge sind daher bis spätestens 31.03 des jeweiligen Jahres zu stellen.

Bitte leiten Sie das Antragsformular an den Studiendekan über die Assistentin des Studiendekans.

  • Die Prüfungsordnung gibt den zeitlichen Rahmen einer Prüfung vor (möglicher Zeitkorridor). 
  • Als Prüfer legen Sie die tatsächliche Dauer der Prüfung im Rahmen dieses Korridors fest.
  • Die Dauer der Prüfung (Klausur) muss immer im Modulkatalog festgelegt werden. Diese Information benötigt das Prüfungsamt für die Prüfungsorganisation.

Der Modulverantwortliche trägt die festgelegte Prüfungsdauer in den Modulkatalog ein.

Bitte stimmen Sie sich mit dem Modulverantwortlichen ab. Er sendet die Änderung per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Bitte wenden Sie sich an modulkatalog-wiso@uni-hohenheim.de.

Der Verantwortliche für den Modulkatalog trägt dann die entsprechende Prüfungsdauer ein. Änderungen können bis zum Ende des jeweiligen Semesters für das Folgesemester gemeldet werden.

Die Ziffernkombination des Modulcodes enthält verschlüsselte Informationen zum Modul. Daher kann sich der Modulcode ändern, wenn wesentliche Merkmale eines Moduls geändert werden.

Die Anpassung erfolgt durch den Verantwortlichen für den Modulkatalog:

Die Entscheidung treffen die Studiendekane auf Antrag der Lehrenden.

Bitte wenden Sie sich formlos über die Assistentin des Studiendekans an den 1. Studiendekan.

Der Modulverantwortliche sendet die Änderung per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Bitte stimmen Sie sich zunächst mit allen Modulbeteiligten und mit dem Fachverantwortlichen ab.

Bitte wenden Sie sich dananch an modulkatalog-wiso@uni-hohenheim.de.  Der Verantwortliche für den Modulkatalog trägt dann die Änderungen ein. Änderungen können bis zum Ende des jeweiligen Semesters für das Folgesemester gemeldet werden.

Die Blocklage der Module wird in einem Blockplan dargestellt, der jeweils bis zur Mitte des Sommersemesters für das nächste Studienjahr erstellt wird.

Über den Blockplan entscheidet die Studienkommission und anschließend der Fakultätsrat.

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag über die Assistentin der Studiendekane an den 1. Studiendekan.

Bitte beachten Sie den notwendigen zeitlichen Vorlauf für eine reibungslose Übertragung der neuen Blocklage an die Stundenplanung und stellen Sie Ihren Antrag spätestens:

  • für das folgende Sommersemester bis 10. November
  • für das folgende Wintersemester bis 20. Mai

Bitte stimmen Sie sich mit dem Studiengangverantwortlichen ab. Er sendet die Änderung per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Es gibt keine geblockten Module an der Fakultät W.

Der Modulverantwortliche trägt die Änderung in den Modulkatalog ein.

Der Modulverantwortliche trägt die Änderung in den Modulkatalog ein.

Bitte wenden Sie sich an modulkatalog-wiso@uni-hohenheim.de.  Der Verantwortliche für den Modulkatalog trägt dann die Änderungen ein. Änderungen können bis zum Ende des jeweiligen Semesters für das Folgesemester gemeldet werden.

Der Modulverantwortliche trägt die geänderten Teilnahmevoraussetzungen in den Modulkatalog ein.

Der Modulverantwortliche trägt die geänderten Teilnahmevoraussetzungen in den Modulkatalog ein.

Bitte wenden Sie sich an modulkatalog-wiso@uni-hohenheim.de
Der Verantwortliche für den Modulkatalog trägt dann die geänderten Teilnahmevoraussetzungen ein. Änderungen können bis zum Ende des jeweiligen Semesters für das Folgesemester gemeldet werden.

Lehrveranstaltungen

Die Entscheidung treffen die Studiendekane auf Antrag der Lehrenden. Bitte beachten Sie den notwendigen zeitlichen Vorlauf. Ideal für eine reibungslose Übertragung des neuen Titels an die Stundenplanung wäre:

  • für das folgende Sommersemester bis 10. November
  • für das folgende Wintersemester bis 20. Mai

Alle Anträge müssen aber zwingend spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Lehrankündigungsfrist eingegangen sein.

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag über die Assistentin der Studiendekane an den 1. Studiendekan.

Bitte stimmen Sie sich mit dem Modulverantwortlichen ab. Er sendet die Änderung per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.
Bitte beachten Sie, dass Lehrveranstaltungstitel vor Semesterbeginn festgelegt sein müssen.

Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission.
Bitte stimmen Sie sich zunächst mit dem Modulverantwortlichen und stellen Sie einen Antrag an die Studienkommission.

Änderungen von Lehrveranstaltungen erfolgen grundsätzlich nur zum Wintersemester. Die Anträge sind daher bis spätestens 31.03 des jeweiligen Jahres zu stellen.

Bitte leiten Sie das Antragsformular an den Studiendekan über die Assistentin des Studiendekans.

Die Entscheidung über SWS-Änderungen von Lehrveranstaltungen treffen die Studiendekane auf Antrag der Lehrenden. Bitte stimmen Sie sich ab mit den Kollegen, die im Modul unterrichten.

Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag über die Assistentin der Studiendekane an den 1. Studiendekan.

Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie bei einer beabsichtigten Änderung der SWS den Umfang Ihres Lehrdeputats.

Bitte stimmen Sie sich mit dem Modulverantwortlichen ab. Er sendet die Änderung per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission.
Bitte stimmen Sie sich zunächst mit dem Modulverantwortlichen ab und stellen Sie einen Antrag  an die Studienkommission.
Änderungen von Lehrveranstaltungen erfolgen grundsätzlich nur zum Wintersemester. Die Anträge sind daher bis spätestens 31.03 des jeweiligen Jahres zu stellen.

Bitte leiten Sie das Antragsformular an den Studiendekan über die Assistentin des Studiendekans.

Die Entscheidung treffen die Studiendekane auf Antrag der Lehrenden. Bitte beachten Sie den notwendigen zeitlichen Vorlauf. Ideal für eine reibungslose Übertragung der neuen Veranstaltungsart an die Stundenplanung wäre:

  • für das folgende Sommersemester bis 10. November
  • für das folgende Wintersemester bis 20. Mai


Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag über die Assistentin der Studiendekane an den Studiendekan.

Bitte stimmen Sie sich mit dem Modulverantwortlichen ab. Er sendet die Änderung per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Die Entscheidung trifft der Fakultätsrat auf Empfehlung der Studienkommission.
Bitte stimmen Sie sich zunächst mit dem Modulverantwortlichen ab und stellen Sie einen Antrag an die Studienkommission.
Änderungen von Lehrveranstaltungen erfolgen grundsätzlich nur zum Wintersemester. Die Anträge sind daher bis spätestens 31.03 des jeweiligen Jahres zu stellen.

Bitte leiten Sie das Antragsformular an den Studiendekan über die Assistentin des Studiendekans.

Die Entscheidung treffen die Studiendekane auf Antrag der Lehrenden.

Bitte wenden Sie sich formlos über die Assistentin der Studiendekane an den 1. Studiendekan.

Bitte beachten Sie: Pflichtmodule sind in der jeweiligen Lehrsprache des Studienganges anzubieten. Wahlpflicht- und Wahlmodule müssen in ausreichendem Umfang in der jeweiligen Lehrsprache des Studienganges wählbar sein.

Bitte stimmen Sie sich mit dem Modulverantwortlichen ab. Er sendet die Änderung per E-Mail an die Verantwortlichen für den Modulkatalog.

Bitte wenden Sie sich an modulkatalog-wiso@uni-hohenheim.de

Der Verantwortliche für den Modulkatalogträgt dann die geänderte Lehrsprache ein. Änderungen können bis zum Ende des jeweiligen Semesters für das Folgesemester gemeldet werden.

Bitte stimmen Sie sich ab mit den Kollegen, die im Modul und in den darauf aufbauenden Modulen unterrichten.

Der Modulverantwortliche trägt die Änderungen in den Modulkatalog ein.

Bitte stimmen Sie sich mit den Kolleg:innen ab, die im Modul und in den darauf aufbauenden Modulen unterrichten.  
Der Modulverantwortliche trägt die Änderungen in den Modulkatalog ein.

Bitte wenden Sie sich an modulkatalog-wiso@uni-hohenheim.de.

Der Verantwortliche für den Modulkatalog trägt dann die Änderungen ein. Änderungen können bis zum Ende des jeweiligen Semesters für das Folgesemester gemeldet werden.

Der Modulverantwortliche trägt die geänderten Literaturangaben in den Modulkatalog ein.

Der Modulverantwortliche trägt die geänderten Literaturangaben in den Modulkatalog ein.

Bitte wenden Sie sich an modulkatalog-wiso@uni-hohenheim.de.
Der Verantwortliche für den Modulkatalog trägt dann die geänderten Literaturangaben ein. Änderungen können bis zum Ende des jeweiligen Semesters für das Folgesemester gemeldet werden.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung sollte den Studierenden eine längerfristige und konstante Orientierung bieten. Daher versuchen die Fakultäten Änderungen der Prüfungsordnung möglichst selten vorzunehmen.

Über die Änderung der Prüfungsordnung entscheidet die Studienkommission, der Fakultätsrat, die Senatskommission Lehre und der Senat.

Fakultät W: Bitte melden Sie Änderungen bis spätestens 31.8. für das WS des nächsten Jahres  (1 Jahr Vorlaufzeit).