Formalitäten & Rechtliches zum Praktikum

Wenn Sie ihr Pflichtpraktikum im Ausland absolvieren möchten ist das grundsätzlich möglich. Das Praktikantenamt unterstützt Sie dabei.
Klären Sie am besten frühzeitig mit dem Praktikantenamt welche Kriterien erfüllt sein müssen um das Praktikum hinterher anerkennen zu lassen. Wenn Sie einen Praktikumsbericht schreiben müssen, haben Sie die Wahl ob Sie diesen in Englisch oder in Deutsch verfassen möchten.

Je nach Dauer und Zeitraum des Praktikums ist es notwendig ein Urlaubssemester zu beantragen. Sollten Sie ein Urlaubssemester planen, denken Sie bitte daran, dass manche Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten werden. Außerdem kann es Auswirkungen auf die Bezahlung von Leistungen wie beispielsweise Bafög und Kindergeld haben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen.

Sie werden in der Regel nur beurlaubt, wenn Sie für einen Zeitraum von mindestens 50% der Vorlesungszeit abwesend sind. Dazu müssen Sie dem Studiensekretariat einen Vertrag oder eine Bescheinigung über Ihre Tätigkeit (in Kopie) vorlegen. Wichtig: Dauer und Inhalt der Tätigkeit muss genannt sein.

Der Antrag muss grundsätzlich bis zur Rückmeldung (SS: 15. Februar / WS: 15. August) gestellt sein. Liegt zu diesem Zeitpunkt noch kein Nachweis vor, kann dieser bis Vorlesungsbeginn nachgereicht werden.
Tritt der Grund für die Beurlaubung erst später ein, ist der Antrag unverzüglich zu stellen.

Mit dem „Lernraumsemester“ können Sie Ihr Bachelor-Studium flexibel auf Ihre aktuelle Studiensituation zuschneiden und somit Ihren Studienverlauf individuell gestalten.

So kann man während des Studiums ein Praktikum machen, ins Ausland gehen oder sich mit verschiedenen Kursen auf den Berufseinstieg vorbereiten. Dafür bekommen Studierende bis zu zwei Semester mehr Zeit für ihr Studium. Wer also mehr lernen möchte, bekommt auch mehr Zeit.

Bei der Frage wie man während des Praktikums versichert ist geht es insbesondere um die Sozialversicherungen (das heißt Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und um die Unfallversicherung.

Wichtig ist, dass es Unterschiede gibt ob es sich um ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum handelt. Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum welches in der Studien- und oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.

Sozialversicherungen

Bei einem vorgeschriebenen Pflichtpraktikum, sind Studierende von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das heißt, wenn ein Praktikumsgehalt gezahlt wird, müssen daraus keine Beiträge zur Sozialversicherung ( das heißt Beiträge zur Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung)  entrichtet werden.

Unfallversicherung

Grundsätzlich ist jeder  Praktikant in der gesetzlichen Unfallversicherung schon per Gesetz versichert. Eine spezielle Anmeldung oder ein Antrag sind für den Versicherungsschutz nicht notwendig.
Egal ob für das Praktikum ein Gehalt bezahlt wird oder nicht, Praktikanten werden bei der Unfallversicherung wie normale Arbeitnehmer behandelt. Dies bedeutet also, dass jeder Praktikant über den Praktikumsbetrieb automatisch unfallversichert ist.

Beachten Sie, dass Sie während eines Auslandspraktikums nicht automatisch unfallversichert sind. Wenden Sie sich bei der Planung Ihres Auslandspraktikums an Ihren Versicherungsträger um für den Praktikumszeitraum gegebenenfalls eine Unfallversicherung abzuschließen

Sozialversicherungen

Wenn das freiwillige Praktikum nicht bezahlt wird sind Studierende von der Versicherungspflicht befreit. Wenn das Gehalt unter 400 Euro liegt muss lediglich ein Pauschalbetrag zur Krankenversicherung bezahlt werden.

Bei einem Gehalt von mehr als 400 Euro müssen Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt werden wenn.

Unfallversicherung

Grundsätzlich ist jeder  Praktikant in der gesetzlichen Unfallversicherung schon per Gesetz versichert. Eine spezielle Anmeldung oder ein Antrag sind für den Versicherungsschutz nicht notwendig.
Egal ob für das Praktikum ein Gehalt bezahlt wird oder nicht, Praktikanten werden bei der Unfallversicherung wie normale Arbeitnehmer behandelt. Dies bedeutet also, dass jeder Praktikant über den Praktikumsbetrieb automatisch unfallversichert ist.

Beachten Sie, dass Sie während eines Auslandspraktikums nicht automatisch unfallversichert sind. Wenden Sie sich bei der Planung Ihres Auslandspraktikums an Ihren Versicherungsträger um für den Praktikumszeitraum gegebenenfalls eine Unfallversicherung abzuschließen

Worauf Sie achten sollten:

  • Vertrag abschließen
    Unbedingt immer einen schriftlichen Vertrag abschließen, so haben Sie als Praktikant im Zweifel etwas in der Hand, worauf Sie sich berufen können.
    Folgende Dinge sollten immer vertraglich geregelt werden: Beginn und Ende des Praktikums, tägliche Arbeitszeit, Praktikumsort, Aufgaben während des Praktikums, Vergütung, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen
  • Rechte als Praktikant
    Egal ob Pausenregelungen, Höchstarbeitszeiten, Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertagsarbeit: Für Sie gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie für normale Arbeitnehmer
  • Praktikantenzeugnis
    Als Praktikant haben Sie das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Darin enthalten sein sollten Zeit, Ort, eine Tätigkeitsbeschreibung und eine Beurteilung des Praktikanten
  • Arbeitszeiten und Aufgaben dokumentieren
    Bei Problemen helfen Ihnen die Dokumente bei einem klärenden Gespräch mit Ihrem Chef
  • Qualifizierte Tätigkeiten übernehmen
    Wenn Sie das Gefühl haben ausgebeutet zu werden, suchen Sie am besten das Gespräch mit ihrem Praktikumsbetreuer.
    Wenn sich auch nach wiederholten Aussprachen nichts ändert sollten Sie zur Not auch einen Abbruch des Praktikums in Erwägung ziehen