Notenverbesserung

Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Note der Hochschulzugangs­berechtigung)

... für Bewerber, die durch nicht von ihnen zu vertretende Umstände daran gehindert waren, ein besseres Ergebnis in der Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.

Werden solche Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen und der Antrag auf Nachteilsausgleich genehmigt, wird die Bewerbung mit einer verbesserten Durchschnittsnote/Punktzahl am Vergabeverfahren beteiligt.

Der Nachweis der Umstände, die zu einer Leistungsbeeinträchtigung geführt haben (z.B. ein monatelanger Krankenhausaufenthalt), reicht für die Begründung des Antrags allein nicht aus. Es muss durch ein Gutachten der Schule (nicht der Lehrer) belegt werden, dass unter Berücksichtigung der langjährigen Gesamtentwicklung der Leistungen für jedes in Betracht kommende Unterrichtsfach festgestellt wird, welche bessere Note bzw. höhere Punktzahl ohne die eingetretene Beeinträchtigung zu erwarten gewesen wäre. Die sich hieraus für die Hochschulzugangsberechtigung ergebende bessere Durchschnittsnote bzw. höhere Gesamtpunktzahl ist im Gutachten anzugeben.

Im Rahmen der Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge kann ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt und die erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Es müssen keine Papierunterlagen bei der Universität Hohenheim eingereicht werden.