Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studienaufenthalte in Programmländern (KA 131)

Das Erasmus+ Programm ist das Programm zur allgemeinen und beruflichen Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms werden verschiedene Mobilitätsmaßnahmen im Hochschulbereich, unter anderem die Studierendenmobilität zu Studienzwecken in Programmländern (KA 131 SMS), gefördert.

An der Universität Hohenheim fällt darunter das Austauschprogramm in der Region Europa. Das Austauschprogramm wird ergänzt um das Stipendienprogramm Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studienaufenthalte in Programmländern (KA 131). Durch den Zuschuss sollen auslandsbedingte Mehrkosten (teilweise) finanziert werden.

Was wird gefördert?Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss fördert die Teilnahme am Austauschprogramm Erasmus+ für Studienaufenthalte in Programmländern (2-12 Monate).
Wer darf teilnehmen?Teilnehmende am Erasmus+ Programm für Studienaufenthalte in Programmländern der Universität Hohenheim, die im Rahmen Ihrer Bewerbung für Austauschprogramme in Europa einen Platz erhalten.
Was beinhaltet der Mobilitätszuschuss?

Die Förderung setzt sich aus länderabhängigen, monatlichen Förderraten sowie möglicher Zusatzförderung zusammen. Entscheidend für die Höhe der länderabhängigen monatlichen Förderraten und die Zusatzförderung ist das jeweilige Erasmus+ Projekt.

Beachten Sie, dass das Projektjahr nicht unbedingt dem Jahr Ihres Auslandsaufenthaltes entspricht. Aus welchem Erasmus+ Projekt Sie gefördert werden, wird Ihnen im Rahmen der Zusage für den Mobilitätszuschuss mitgeteilt.

Förderraten & Zusatzförderungen – Erasmus+ Projekt KA131 2024 & 2025
BewerbungsverfahrenDie Bewerbung erfolgt über einen digitalen Antrag im Mobility-Online Workflow der Teilnehmenden im Austauschprogramm Erasmus+ für Studienaufenthalte in Programmländern.
Bewerbungsunterlagen

Die genauen Vorgaben zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen werden jedes Jahr in der offiziellen Ausschreibung für den Erasmus+ Mobilitätszuschuss für Studienaufenthalte in Programmländern veröffentlicht.

In der Regel handelt es sich bei der Bewerbung um einen digitalen Antrag über Mobility-Online. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.

BewerbungsfristenDie Bewerbungsfrist wird allen Teilnehmenden im Erasmus+ Programm für Studienaufenthalte in Programmländern direkt mitgeteilt.
Auswahl- und Vergabekriterien

Die Auswahl der Geförderten und die Förderdauer basieren auf den verfügbaren Fördermitteln und den eingegangenen Anträgen auf den Erasmus+ Mobilitätszuschuss. Ziel ist es, den gesamten physischen Auslandsaufenthalt der Programmteilnehmer zu fördern (Vollförderung). Die Förderdauer darf jedoch nicht länger sein als die Dauer der Programmteilnahme. 
Sofern die verfügbaren Mittel nicht für eine Vollförderung ausreichen, erfolgt die Beschränkung der Förderung in folgender Reihenfolge:

  1. Begrenzung der Förderdauer für Double Degree Studierende (z.B. 5, 4, 3, 2 Monate)
  2. Keine Förderung der Double Degree Studierenden
  3. Begrenzung der Förderdauer für Single Degree-Studierende (z.B. 5, 4, 3, 2 Monate)
  4. Auswahl nach akademischen Leistungen (nur wenn nach der Begrenzung der Förderdauer noch nicht alle Single Degree-Studierenden berücksichtigt werden können)
Bei zusätzlichen Mitteln oder Nachbewilligungen wird die Förderdauer stufenweise verlängert – zuerst für Single Degree-Studierende, dann für Double Degree-Studierende.
Verpflichtungen bei der Teilnahme
  • Einhaltung der jeweiligen Programmvorschriften (z.B. fristgerechte Einreichung aller im Programm geforderten Dokumente)
  • Als Botschafter:in der Universität Hohenheim an der Partnerhochschule, sowie der jeweiligen Partnerhochschule und des Austauschprogramms an der Universität Hohenheim fungieren
  • Einhaltung der Fördervereinbarungen
Sonstiges
  • Eine finanzielle Förderung kann nur gewährt werden, wenn während des Förderzeitraumes keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Gastland bzw. die betreffende Region besteht.
  • Eine parallele Förderung aus anderen EU-Mitteln ist ausgeschlossen.
  • Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einer Erasmus+ Förderung möglich. Die Erasmus+ Förderung muss jedoch dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und kann eventuell zu einer Anpassung der BAföG-Sätze führen.

Kontakt

Akademisches Auslandsamt
Referat Studierendenmobilität und Internationale Zulassungen (AA2)
Team Studierendenmobilität

Das Team Studierendenmobilität informiert in regelmäßigen Informationsveranstaltungen über Finanzierungsmöglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes.