Exmatrikulation

Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft an der Universität Hohenheim und der Status als Studierende/r. Dies hat auch Auswirkungen auf bestehende (Sozial-)Versicherungen.

Bitte beantragen Sie die Exmatrikulation in HohCampus (Service > Anträge).

Als Nachweis erhalten Sie per Post eine Bescheinigung zur Exmatrikulation, die Sie gut aufbewahren sollten. Darin enthalten ist ein Nachweis für die gesetzliche Rentenversicherung. Weitere Bescheinigungen sind gebührenpflichtig.

In der Regel erfolgt die Exmatrikulation auf Semesterende (Beispiel: Bei einer Exmatrikulation zum 30.9. sind Sie ab dem 1.10. kein:e Studierende:r der Universität Hohenheim mehr). Wenn Sie die Exmatrikulation auf Semesterende früher im Semester beantragen, können Sie trotzdem bereits zu diesem Zeitpunkt Ihre Exmatrikulationsbescheinigung, auf der die Exmatrikulation zum Semesterende bestätigt ist, erhalten. Diese Bescheinigung wird nicht erst am Semesterende verschickt.

Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung (Beispiel: Bei einer Exmatrikulation zum 31.10. sind Sie ab dem 1.11. kein:e Studierende:r der Universität Hohenheim mehr) ist in der Regel nur bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn möglich. Bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung nach diesem Datum muss ein Grund für die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung nachgewiesen werden.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass bei einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung der Studierendenausweis an das Studiensekretariat zurückgegeben werden muss. Geschieht dies nicht, kann die Exmatrikulation nicht durchgeführt werden.

Rückzahlung der Beiträge und Gebühren

  • Bei einer Exmatrikulation vor Beginn des Semesters oder einer sofortigen Exmatrikulation bis spätestens 1 Monat nach Vorlesungsbeginn wird Ihnen der Verwaltungskostenbeitrag auf Antrag zurück bezahlt. Bitte laden Sie dazu in HohCampus bei Ihrem Antrag auf Exmatrikulation den Antrag auf Rückerstattung, den Sie hier unter „Downloads“ finden, hoch. 
  • Für die Rückzahlung des Studierendenwerkbeitrags beachten Sie bitte die besonderen Fristen des Studierendenwerks. Der Antrag auf Erstattung des Studierendenwerkbeitrags ist direkt an das Studierendenwerk zu richten. Bitte schicken Sie diesen per E-Mail an ingrid.romeser@sw-tuebingen-hohenheim.de.
  • Für die Rückzahlung des Beitrags der Verfassten Studierendenschaft beachten Sie bitte die besonderen Fristen der Verfassten Studierendenschaft. Der Antrag auf Beitragserstattung Verfasste Studierendenschaft ist direkt an die Verfasste Studierendenschaft zu richten (per E-Mail an verwaltung@asta.uni-hohenheim.de oder per Post an: AStA Universität Hohenheim, Kirchnerstraße 5, 70599 Stuttgart)
  • Falls Sie Studiengebühren für ein Zweitstudium bezahlen, werden diese bei einer Exmatrikulation vor Beginn des Semesters oder einer sofortigen Exmatrikulation bis spätestens 1 Monat nach Vorlesungsbeginn auf Antrag zurückbezahlt. Bitte laden Sie in HohCampus bei Ihrem Antrag auf Exmatrikulation den Antrag auf Rückerstattung, den Sie hier unter „Downloads“ finden, hoch.
  • Falls Sie Studiengebühren für internationale Studierende bezahlen, werden diese bei einer Exmatrikulation vor Beginn des Semesters oder einer sofortigen Exmatrikulation bis spätestens 1 Monat nach Vorlesungsbeginn auf Antrag zurückbezahlt. Bitte laden Sie in HohCampus bei Ihrem Antrag auf Exmatrikulation den Antrag auf Rückerstattung des Akademischen Auslandsamts hoch.

Gründe für eine Exmatrikulation

Falls Sie alle Prüfungen erfolgreich abgeschlossen haben, exmatrikuliert das Studiensekretariat Sie automatisch zum Ende des Semesters.

Eine Exmatrikulation wegen Studienabschluss ist nur möglich, wenn alle Noten beim Prüfungsamt eingegangen sind

Wenn Sie alle für den Studienabschluss erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen erbracht haben, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Der Exmatrikulationsgrund lautet dann „sonstige Gründe“.

Sie sollten die Exmatrikulation erst dann beantragen, wenn Sie den Zulassungsbescheid der neuen Hochschule erhalten haben.

Falls Sie die Rückmeldefrist versäumt oder Prüfungen endgültig nicht bestanden haben, exmatrikuliert das Studiensekretariat Sie automatisch zum Ende des Semesters.

Sollten Sie in einem Studiengang Ihren Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, können Sie denselben Studiengang nicht noch einmal beginnen. Auch ein Weiterstudium in diesem Studiengang an einer anderen Universität in der Bundesrepublik Deutschland ist meistens nicht möglich.

Nach der Exmatrikulation

Sie sind prüfungsrechtlich auch nach der Exmatrikulation verpflichtet angemeldete Prüfungen abzulegen! Wenn Sie sich im gleichen Studiengang in Hohenheim wieder einschreiben, könnten die hier abgemeldeten Prüfungen unter Umständen als Fehlversuch gelten. Sie werden deshalb für das aktuelle Semester nicht automatisch von angemeldeten Prüfungen abgemeldet.

Sie können sich von angemeldeten Prüfungen abmelden, weil Sie sich exmatrikulieren und Sie die Prüfungen deshalb nicht mehr ablegen werden. Wenden Sie sich dazu bitte an das Prüfungsamt.

Sie verlieren den Prüfungsanspruch, wenn Sie Prüfungen abmelden, die Sie brauchen, um Studienfristen in Ihrem aktuellen Fachsemester einzuhalten. In den Bachelor-Studiengängen sind dies vor allem das 3. Semester (Orientierungsprüfung) und das 9. Semester (Studienabschluss). In den Master-Studiengängen das 7. Semester (Studienabschluss).

Falls Sie Ihr Studium nach einer freiwilligen Exmatrikulation fortsetzen möchten, müssen Sie sich nochmals bewerben. In vielen Studiengängen existieren Zulassungsbeschränkungen auch in den höheren Fachsemestern. Eine Zulassung ist nur im Rahmen frei werdender Studienplätze möglich. Bei einer Ablehnung ist für das nächste Semester eine nochmalige Bewerbung erforderlich.

Studierende in den Kooperationsstudiengängen Bachelor Lebensmittelchemie und Bachelor Wirtschaftsinformatik

Studierende in den Bachelorstudiengängen Lebensmittelchemie und Wirtschaftsinformatik, die auch an der Universität Stuttgart immatrikuliert sind, stellen keine Anträge auf Exmatrikulation an die Universität Hohenheim. Sie stellen Anträge auf Exmatrikulation an die Universität Stuttgart, und nach Genehmigung des Antrags wird die Exmatrikulation auch an der Universität Hohenheim durchgeführt.

Exmatrikulation an der Universität Stuttgart