Bewerben Master Agrarbiologie: Höhere Fachsemester


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2. Bewerbung online abgeben

Alle hochgeladenen Unterlagen werden für die Auswahl berücksichtigt. Sie müssen keine weiteren Dokumente mehr per Post einreichen.

Bewebungsfristen für Höhere Fachsemester

zum Wintersemester: 15.6.
zum Sommersemester: 15.1.

Zum Masterstudiengang Agrarbiologie kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

Ein mindestens dreijähriges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule

  • mit mindestens 180 ECTS-Credits

Anerkannt werden Bachelorstudiengänge mit biologischem Profil wie:

    • Agrarbiologie
    • Agrarwissenschaften
    • Biologie
    • Ernährungswissenschaften
    • Geoökologie
    • Lebensmittelwissenschaften und Biotechnologie
    • Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie
    • Umweltwissenschaften

    Darüber hinaus kann die Auswahlkommission weitere naturwissenschaftliche Studiengänge als gleichwertig anerkennen.

    Über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügt

    Mindestens Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens

    Über gute Englischkenntnisse verfügt

    Mindestens Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens

    Die vollständig bis Ende der Bewerbungsfrist (15.6.) im Bewerbungsportal ausgefüllte und abgeschickte Bewerbung.

    Wenn es mehr Bewerbungen als Plätze gibt, wird eine Rangliste erstellt.
    Diese Rangliste basiert nur auf einem Kritierium.

    Bisherige Leistungen des angefangenen Master-Studiums

    Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung aussagekräftige Modulbeschreibungen zu den entsprechenden Leistungen bei. Achten Sie dabei auf möglichst detaillierte Angaben zu den Kursinhalten.

    Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (Transcript of Records) und der Urkunde über das abgeschlossene Hochschulstudium mit Durchschnittsnote

    Liegt das Abschlusszeugnis noch nicht vor, ist eine Übersicht der bis dahin vorliegenden Prüfungsleistungen beizufügen. Wird keine vorläufige Durchschnittsnote ausgewiesen, wird diese über das arithmetische Mittel der bisherigen Leistungen berechnet.
    Das Abschlusszeugnis ist spätestens bis zum 15. Dezember des Jahres, für welches die Zulassung beantragt wird, nachzureichen

    Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1)

    • Deutsche HZB
    • Deutscher Bachelor-Abschluss
    • TestDaF (mindestens Stufe TDN4 in allen vier Prüfbereichen)
    • DSH (mindestens Stufe DSH-2)
    • DSD (mindestens Stufe II; deutsches Sprachdiplom der KMK)
    • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
    • Deutsche Sprachprüfung II (Sprachen- und Dolmetscherinstitut München)

    Darüber hinaus werden die Zeugnisse gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz („Zugang von ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“) als Nachweis der für den Studiengang erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse anerkannt.

    Nachweis über Englischkenntnisse (mindestens Niveau B2), sofern Englisch nicht die Muttersprache ist

    • Abschlusszeugnis eines Bachelor- oder Masterstudiums an einer anerkannten Hochschule
    • Einen der in der nachfolgenden Liste geführten Sprachtest:
      SprachtestGrenznote / Mindestpunktzahl
      TOEFL (internet based)79
      IELTS5,5
      Sprachprüfung UNIcert-StufeII (min. „gut”)
    • Eine bilinguale Schule besucht wurde, sofern eine der Unterrichtssprachen Englisch war; oder Englisch als Fach in der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt wurde (Mindestnote des Notendurchschnitts in der Oberstufe „befriedigend“ (8 Punkte)).
    • Hochschulzulassungsberichtigung, sofern Englisch als Fach in der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt wurde (bei ausländischen Zeugnissen: in den letzten zwei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung durchgehend belegt).
    • Englische Hochschulzulassungsberichtigung

    Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

    Für die Zulassung in ein höheres Fachsemester müssen Sie die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen auf Master-Niveau beantragen.

    Pflichtmodule

    Bitte füllen Sie das Formular Antrag auf Anrechnung von Pflichtmodulen für alle Prüfungsleistungen vollständig aus, die Sie als Pflichtmodul anerkennen lassen möchten.

    Bitte vergessen Sie nicht, Beschreibungen der Prüfungsleistungen bzw. der dazugehörigen Veranstaltungen beizulegen, inklusive der Anzahl vergebender ECTS-credits und ggf. der Note.

    Wahl- und Wahlpflichtmodule

    Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen als Wahl- oder Wahlpflichtmodul reichen Sie bitte einen formlosen Antrag ein, der eine Beschreibung der Prüfungsleistungen bzw. der dazugehörigen Veranstaltungen beiliegt, inklusive der Anzahl vergebender ECTS-credits und ggf. der Note.

    Wer bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben war:

    • Nachweis, dass der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, für den die Zulassung beantragt wird oder einem verwandten Studiengang, noch besteht
    • dass er sich in keinem laufenden Prüfungsverfahren befindet

    FAQ

    Ja, das ist möglich.

    Die Unterlagen müssen für jeden Studiengang komplett eingereicht werden, da diese an verschiedene Zulassungsausschüsse gehen und nicht miteinander ausgetauscht werden können.