Bewerben Master Agrarbiologie: 1. Fachsemester


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Bewebungsfristen für das 1. Fachsemester

zum Wintersemester: 15.6.
zum Sommersemester: -
 


Zum Masterstudiengang Agrarbiologie kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

Ein mindestens dreijähriges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule

  • mit mindestens 180 ECTS-Credits

Anerkannt werden Bachelorstudiengänge mit biologischem Profil wie:

    • Agrarbiologie
    • Agrarwissenschaften
    • Biologie
    • Ernährungswissenschaften
    • Geoökologie
    • Lebensmittelwissenschaften und Biotechnologie
    • Nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie
    • Umweltwissenschaften

    Darüber hinaus kann die Auswahlkommission weitere naturwissenschaftliche Studiengänge als gleichwertig anerkennen.

    Über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügt

    Mindestens Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens

    Über gute Englischkenntnisse verfügt

    Mindestens Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens

    Die vollständig bis Ende der Bewerbungsfrist (15.6.) im Bewerbungsportal ausgefüllte und abgeschickte Bewerbung.

    Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt nach festgelegten Richtlinien, die nachstehend dargelegt werden. Den jeweiligen Kriterien werden Punkte zugeordnet. Im Verfahren werden maximal 50 Punkte angerechnet.

    Gesamtnote des Studienabschlusses bzw. des Notendurchschnitts der bisher erbrachten Prüfungsleistungen

    NotePunkteNotePunkteNotePunkte
    1,0302,0113,03
    1,1282,1103,13
    1,2262,293,22
    1,3242,383,32
    1,4222,473,42
    1,5202,563,52
    1,6182,653,61
    1,7162,743,71
    1,8142,833,81
    1,9122,933,91
    4,00

    Vorkenntnisse aus dem Bachelorstudium

    Fachliche Vorkenntnisse von mindestens:
    12 ECTS in Laboranalytik und 12 ECTS in Agrarwissenschaftlichen Grundlagen
    10 Punkte
    Fachliche Vorkenntnisse von mindestens:
    12 ECTS in Laboranalytik oder 12 ECTS in Agrarwissenschaftlichen Grundlagen
    5 Punkte
    Maximal können 10 Punkte erreicht werden

    Vorerfahrungen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben: Abgeschlossene Berufsausbildung, besondere Vorbildungen, Freiwilligendienste, kompetitive Preise.

    Kein Nachweis0 Punkte
    Besondere Vorbildung2 Punkte
    Berufliche Tätigkeit:
    mindestens 1 Jahr
    mindestens 2 Jahre
      
    2 Punkte
    3 Punkte
    Berufsausbildung5 Punkte

    Erstellung der Rangliste

    Für die Erstellung der Rangliste wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich zu

      • 60 % aus der Gesamtnote des ersten Studienabschlusses bzw. des Notendurchschnitts der bisher erbrachten Prüfungsleistungen
      • 20% Vorkenntnisse aus dem Bachelorstudium
      • 20% Vorerfahrungen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben

      Bei der Anerkennung von Leistungen und Nachweisen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, werden die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaften beachtet.

      Abschlusszeugnisses (Transcript of Records) und Urkunde über das abgeschlossene Hochschulstudium mit Durchschnittsnote

      Liegt das Abschlusszeugnis noch nicht vor, ist eine Übersicht der bis dahin vorliegenden Prüfungsleistungen beizufügen. Wird keine vorläufige Durchschnittsnote ausgewiesen, wird diese über das arithmetische Mittel der bisherigen Leistungen berechnet.
      Das Abschlusszeugnis ist spätestens bis zum 15. Dezember des Jahres, für welches die Zulassung beantragt wird, nachzureichen

      Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1)

      • Deutsche HZB
      • Deutscher Bachelor-Abschluss
      • TestDaF (mindestens Stufe TDN4 in allen vier Prüfbereichen)
      • DSH (mindestens Stufe DSH-2)
      • DSD (mindestens Stufe II; deutsches Sprachdiplom der KMK)
      • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
      • Deutsche Sprachprüfung II (Sprachen- und Dolmetscherinstitut München)

      Nachweis über Englischkenntnisse (mindestens Niveau B2), sofern Englisch nicht die Muttersprache ist

      • Abschlusszeugnis eines Bachelor- oder Masterstudiums an einer anerkannten Hochschule
      • Einen der in der nachfolgenden Liste geführten Sprachtest:
        SprachtestGrenznote / Mindestpunktzahl
        TOEFL (internet based)79
        IELTS5,5
        Sprachprüfung UNIcert-StufeII (min. „gut”)
      • Eine bilinguale Schule besucht wurde, sofern eine der Unterrichtssprachen Englisch war; oder Englisch als Fach in der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt wurde (Mindestnote des Notendurchschnitts in der Oberstufe „befriedigend“ (8 Punkte)).
      • Hochschulzulassungsberichtigung, sofern Englisch als Fach in der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt wurde (bei ausländischen Zeugnissen: in den letzten zwei Jahren vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung durchgehend belegt).
      • Englische Hochschulzulassungsberichtigung
       

      Sofern vorhanden Nachweise über:

      • bereits vorliegende Prüfungsleistungen aus einem Master-Studiengang
      • eine abgeschlossene Berufsausbildung
      • fachspezifische praktische Tätigkeiten von mindestens 6 Monaten

      Wer bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben war:

      • Nachweis, dass der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, für den die Zulassung beantragt wird oder einem verwandten Studiengang, noch besteht
      • dass er sich in keinem laufenden Prüfungsverfahren befindet

      FAQ

      Ja, das ist möglich.

      Bitte füllen Sie hierzu mehrere Online-Bewerbungsanträge aus und betätigen Sie jeweils den Button „Antrag abgeben“.