Zum Masterstudiengang Agrarbiologie kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Ein mindestens dreijähriges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule
Anerkannt werden Bachelorstudiengänge mit biologischem Profil wie:
Darüber hinaus kann die Auswahlkommission weitere naturwissenschaftliche Studiengänge als gleichwertig anerkennen. |
Über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügt Mindestens Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens |
Über gute Englischkenntnisse verfügt Mindestens Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens |
Die vollständig bis Ende der Bewerbungsfrist (15.6.) im Bewerbungsportal ausgefüllte und abgeschickte Bewerbung. |
Die Bewertung der einzelnen Kriterien erfolgt nach festgelegten Richtlinien, die nachstehend dargelegt werden. Den jeweiligen Kriterien werden Punkte zugeordnet. Im Verfahren werden maximal 50 Punkte angerechnet.
Gesamtnote des Studienabschlusses bzw. des Notendurchschnitts der bisher erbrachten Prüfungsleistungen
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Vorkenntnisse aus dem Bachelorstudium
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Vorerfahrungen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben: Abgeschlossene Berufsausbildung, besondere Vorbildungen, Freiwilligendienste, kompetitive Preise.
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Erstellung der Rangliste
Für die Erstellung der Rangliste wird eine Gesamtpunktzahl ermittelt. Die Gesamtpunktzahl ergibt sich zu
- 60 % aus der Gesamtnote des ersten Studienabschlusses bzw. des Notendurchschnitts der bisher erbrachten Prüfungsleistungen
- 20% Vorkenntnisse aus dem Bachelorstudium
- 20% Vorerfahrungen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben
Bei der Anerkennung von Leistungen und Nachweisen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, werden die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaften beachtet.
Abschlusszeugnisses (Transcript of Records) und Urkunde über das abgeschlossene Hochschulstudium mit Durchschnittsnote Liegt das Abschlusszeugnis noch nicht vor, ist eine Übersicht der bis dahin vorliegenden Prüfungsleistungen beizufügen. Wird keine vorläufige Durchschnittsnote ausgewiesen, wird diese über das arithmetische Mittel der bisherigen Leistungen berechnet. | ||||||||
Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1)
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Nachweis über Englischkenntnisse (mindestens Niveau B2), sofern Englisch nicht die Muttersprache ist
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Sofern vorhanden Nachweise über:
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Wer bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben war:
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Ja, das ist möglich.
Bitte füllen Sie hierzu mehrere Online-Bewerbungsanträge aus und betätigen Sie jeweils den Button „Antrag abgeben“.