Aufenthalt von internationalen Wissenschaftlern

Es gibt eine Vielzahl von Formalitäten, die Sie als internationale Gastwissenschaftler beachten müssen.

Sollten Sie den Überblick verlieren, wenden Sie sich an uns.
Wir sind Ihnen gerne behilflich.

Bevor Sie einen Aufenthalt in Deutschland planen, sollten Sie klären, ob Sie ein Visum benötigen.

Im Allgemeinen benötigen Ausländer ein Visum für die Einreise nach Deutschland, wenn sie dort Forschen und Lehren wollen. Befreiungen und Erleichterungen von dieser Pflicht gelten für Bürger eines EU- oder EWR- Landes und Angehörige aus Ländern mit denen die Europäische Union bzw. die Bundesrepublik besondere Vereinbarungen getroffen haben. Eine Staatenliste und detaillierte Informationen finden sie auf der Homepage Service - Auswärtiges Amt.

Das Visum dient zur Einreise und muss durch eine Aufenthaltserlaubnis in der zuständigen Ausländerbehörde ersetzt werden. Je nach Aufenthaltsdauer und -zweck benötigen Sie ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten), ein Nationales Visum (Aufenthalt über drei Monate, Berechtigung zur Erwerbstätigkeit) oder ein Forscher-Visum (Forscher aus Nicht EU-Staaten).

Bitte beachten Sie, dass in Deutschland eine Meldepflicht besteht, das heißt, Sie müssen sich auf jeden Fall nach Ihrer Einreise innerhalb von 14 Tagen im Bürgerbüro anmelden. Dies gilt auch für mitreisende Familienangehörige. Sie können das Anmeldeformular bei uns herunterladen.
Zur Anmeldung benötigen Sie neben dem Anmeldeformular auch Ihren Personalausweis/Reisepass und eine Bestätigung des Wohnungsgebers. Diese ist vom Vermieter auszufüllen und zu unterschreiben, wenn Sie z.B. ein Zimmer in einem unserer Gästehäuser gebucht haben, dann stellt das Welcome Center diese Bestätigung aus. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Vermieter, dass Sie tatsächlich unter der angegebenen Adresse wohnen.

Einreise ohne Visum

Beträgt Ihre Aufenthaltsdauer mehr als drei Monate, muss entweder eine Freizügigkeitsbescheinigung (EU-Bürger) oder eine Aufenthaltserlaubnis (Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, USA) bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragt werden.

Einreise mit Visum

Wenn Sie ein Visum benötigen, um nach Deutschland einreisen zu dürfen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag in einer deutschen Botschaft oder in einem Konsulat in Ihrem Heimatland.

Die Erstellung eines Visums kann sechs bis acht Wochen dauern. Jede einreisende Person benötigt ihr eigenes Visum. Sollten Sie in ein weiteres EU-Land während Ihres Aufenthaltes reisen wollen (z.B. zu einer Konferenz), beantragen Sie für dieses Land ebenfalls ein Visum.  

Deutschland verfügt über ein unfassendes Sozialversicherungssytem. Basis dafür ist das so genannte Solidaritätsprinzip. Die Sozialversicherung besteht aus der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen und Unfallversicherung.

Jeder Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag muss Abgaben für die Sozialversicherung leisten, die direkt vom Gehalt abgebucht werden. Stipendiaten sind von der Sozialversicherungspflicht, mit Ausnahme der Krankenversicherung, befreit. Ausführliche Informationen zu Sozialversicherungen finden Sie auf der Euraxess Homepage.

Wir empfehlen neben der Krankenversicherung zusätzlich eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Bei einem Aufenthalt mit einem Arbeitsvertrag an der Universität Hohenheim, gilt für Sie, dass ein gesetzlich festgelegter Beitrag zu den Sozialversicherungen zu entrichten ist.

Sobald Sie Ihre Arbeitsstelle angetreten haben, übernimmt Ihr Gastinstitut die für die Anmeldung zur Versicherung erforderlichen Schritte. Man meldet Sie bei der von Ihnen ausgewählten gesetzlichen Krankenkasse an, die dann die weiteren Sozialversicherungsträger unterrichtet.

Nach Erledigung des Anmeldeverfahrens erhalten Sie vom Träger der Rentenversicherung Ihre Versicherungsnummer und ein Versicherungsnachweisheft, das Sie dem Gastinstitut aushändigen müssen.

Für das Entrichten der Beiträge ist der Arbeitgeber verantwortlich, er behält den Beitrag bei jeder Gehaltszahlung ein. Um sich privat versichern zu können, muss Ihr jährliches Bruttoeinkommen 60.750,00 € (Versicherungspflichtgrenze 2019) betragen.

Sollten Sie nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, können Sie von bestimmten Pflichtversicherungen befreit werden. Informationen zur Befreiung von Pflichtverischerungen

Aufenthalt mit Stipendium

Erhalten Sie ein Stipendium, müssen Sie sich privat versichern. Dies können Sie in Deutschland oder in Ihrem Heimatland tun.

Häufig vermittelt der Stipendiengeber eine Krankenversicherung für den Deutschlandaufenthalt.  

Sie möchten einen Forschungsaufenthalt in Hohenheim planen und Ihnen fehlt noch die Finanzierung?

In den nachfolgenden Links finden Sie eine Vielzahl an Programmen und Fördermöglichkeiten.

In Deutschland wird man grundsätzlich nach dem insgesamt weltweiten Einkommen und Vermögen besteuert.

Falls Ihr Forschungsaufenthalt über ein Stipendium finanziert wird, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. 

Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

Sollten Sie einen Arbeitsvertrag mit der Universität Hohenheim abschließen, der länger als ein halbes Jahr dauert, werden monatlich Steuern von Ihrem Gehalt abgezogen. Dazu gehören Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Diese werden vom Arbeitgeber direkt vom Brutto-Einkommen abgezogen und an das Finanzamt abgeführt.

Die Höhe der Steuern hängt von Ihrer Lohnsteuerklasse ab. Die Lohnsteuerklasse wird vom Finanzamt festgelegt und ist abhängig von Ihrem Gehalt und Ihrer familiären Situation (Ehegattin/Ehegatte, Kinder, etc.).

Die Lohnsteuerkarte muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von EURAXESS.

Am Ende eines Kalenderjahres haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Lohnsteuerausgleich bei dem Finanzamt an Ihrem Wohnort zu stellen. Mit diesem können Sie unter Umständen einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. Die dafür benötigten Unterlagen erhalten Sie beim örtlichen Finanzamt oder im Rathaus.

In vielen Fällen bewährt es sich, für die Erstellung einer Steuererklärung kostenpflichtig die Unterstützung eines Steuerberaters hinzuzuziehen.

Steuerfreiheit von Stipendien

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Vergabe aus öffentlichen Mitteln oder durch einen öffentlichen oder gemeinnützigen Träger
  • zur Förderung der Forschung bzw. wissenschaftlichen oder künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung
  • nicht höher als zur Erfüllung der Forschungsaufgabe oder zur Bestreitung des Lebens- und Ausbildungsbedarfs erforderlich
  • Gewährung nach den Richtlinien des Gebers keine Gegenleistungspflicht oder Arbeitnehmertätigkeit des Empfängers

Bei längeren Aufenthalten in Deutschland, wenn Sie regelmäßig Gehalt oder ein Stipendium beziehen und Miete bezahlen müssen, ist es sinnvoll, möglichst bald ein Girokonto bei einer Bank zu eröffnen.

Ein Girokonto können Sie in jeder Bank- oder Sparkassenfiliale eröffnen. Sie benötigen dafür Ihren Pass oder Personalausweis und die Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts. Einige Banken verlangen zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis des Ausländeramts.

Die Banken unterscheiden sich in ihren Angeboten und Leistungen kaum, jedoch in den Gebühren. Deshalb sollten Sie sich vorher informieren. Zu Ihrem Girokonto erhalten Sie eine EuroCheque-Karte (EC-Karte), mit der Sie an den Geldautomaten der eigenen Bank kostenlos und an Geldautomaten anderer Banken gegen Gebühren Geld abheben können.

Die Banken sind meist montags bis freitags zwischen 8:30 und 16:00 Uhr geöffnet.  


Informationen beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Quellen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.