Erasmus+ Praktika (SMP)


Studierende, die Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren, können über Erasmus+ einen Zuschuss für das Praktikum beantragen.

Die Aufenthalte werden in allen Programmländern, nicht in den Partnerländern, gefördert.

Seit dem Projektjahr 2014 bietet Erasmus+ einige Neuerungen:

  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
  • Je Studienzyklus können insgesamt zwölf Monate Studium und Praktikum gefördert werden. In einzügigen Studiengängen (Staatsexamen, Diplom usw.) sind es insgesamt 24 Monate.
  • Praktika können ab zwei Monaten (bislang drei Monate) gefördert werden.
  • Neben Studierenden können auch Graduierte im Rahmen des Programms gefördert werden. Wichtig ist hierbei, dass das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums beendet ist.
  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
  • Praktika für Studierende: Studierende müssen regulär an der Universität Hohenheim immatrikuliert sein
  • Praktika für Graduierte: Sie können das Praktikum als Graduierter beispielsweise zwischen Bachelor und Master beziehungsweise nach einem Master (bzw. Diplom) oder einem Staatsexamen absolvieren. Wichtig ist hierbei, dass das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums beendet ist. Ein Praktikum als Graduierte/r wird zum vorherigen Studienzyklus hinzugerechnet. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sind; während des Praktikums müssen Sie jedoch bereits exmatrikuliert sein. Als Nachweis der Exmatrikulation gelten die Exmatrikulationsbescheinigung oder das Abschlusszeugnis bzw. eine Bescheinigung der Hochschule, dass alle Studienleistungen erbracht wurden.
  • nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen und Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
  • Weitere Vorgaben entnehmen Sie bitte der Website von KOOR/BEST

Die Förderung wird online beantragt. Sie müssen sich zuerst auf der Website der Koordinierungsstelle online registrieren. Anschließend können Sie die notwendigen Bewerbungsunterlagen herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass Sie auf zwei der genannten Formulare eine Unterschrift der Universität Hohenheim benötigen!

  1. Bewerbungsformular
    Bitte tragen Sie bei Punkt 2, „Erasmus+-KoordinatorIn/Praktikantenamtsleiter“ Frau Inga Gerling,  Akademisches Auslandsamt, ein.
    Die Unterschrift erfolgt ebenfalls durch Frau Gerling (bitten wenden Sie sich an Frau Martine Renz).
                                 
  2. Learning Agreement For Traineeships
    Bei Punkt 3 „Departmental Erasmus or placement coordinator“ muss Herr Ulrich Krieger, Leiter des Praktikantenamts, eingetragen werden. Die Unterschrift erfolgt durch ihn.

Bewerbungstermin

Sie können sich fortlaufend bewerben, allerdings müssen KOOR/BEST Ihre vollständigen Unterlagen spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn vorliegen. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Zusammenstellung Ihrer Unterlagen ein. Beachten Sie bitte außerdem, dass eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist.

Im Gegensatz zu Erasmus+ für Studienaufenthalte im Ausland (SMS) erfolgt die Bewerbung für die Praktikums-Zuschüsse nicht dezentral in Hohenheim, sondern über KOOR/BEST. KOOR/BEST, mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft, koordiniert das Erasmus-Praktika-Programm für derzeit 41 Hochschulen in Baden-Württemberg. Es handelt sich hierbei um das größte Erasmus-Konsortium Deutschlands.

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Website von KOOR/BEST