Umgang mit überzähligen Versuchstieren

Selbst bei sorgfältiger Planung wird die Versuchstier-Zucht immer auch Tiere hervorbringen, die nicht für den geplanten Tierversuch geeignet sind. Grund dafür ist, dass für den Versuch z.B. nur ein bestimmtes Geschlecht oder eine bestimmte genetische Veranlagung verwendbar sind.

Am deutlichsten wird dies bei Forschung zum Themenkomplex Legehennen (nur weibliche Tiere) oder bei genetisch veränderten Versuchsmäusen, die so gezüchtet werden, dass sie z.B. eine Veranlagung für bestimmte Krankheiten haben, die weiter erforscht werden soll. Diese Veranlagung (Fachwort: „Genotyp“) wird jedoch nicht immer an alle Nachkommen vererbt, so dass manche Nachkommen als Versuchstier geeignet sind, ihre Geschwister jedoch nicht.

Die Initiative "Tierversuche verstehen" illustriert dies in seinem Factsheet "Erweiterte Statistik zu Tieren in der Forschung" am Zuchtbeispiel von sog. „Knockout“-Mäusen.

Umgang mit überzähligen Versuchstieren an der Universität Hohenheim

Wo möglich vermeidet die Universität Hohenheim bereits die Geburt überzähliger Versuchstiere durch folgende Maßnahmen:

  • Einkauf statt Eigenzucht: Wo möglich werden Versuchstiere mit den gewünschten Eigenschaften nicht selbst gezüchtet, sondern von spezialisierten Züchtern erworben
  • Sorgfältige Zuchtplanung: u.a. auch durch biometrische Planung wird der genaue Bedarf an Tieren ermittelt, der für einen Versuch oder für den Erhalt der Zuchtlinie benötigt wird.
  • Kryokonservierung: v.a. gentechnisch veränderte Nager-Linien, die auf absehbare Zeit nicht benötigt werden, werden kryokonserviert: Statt lebende Tiere zu halten, werden Spermien und Eizellen tiefgekühlt gelagert. Dies vermeidet eine unnötige Erhaltungszucht, die zwangsweise mit überzähligen Tieren einhergeht.

Trotz all dieser Maßnahmen sind überzählige Versuchstiere nicht vollständig vermeidbar. Zur Verwendung dieser Tiere gehört:

  • Verwendung als Futtertiere: sog. Wildtyp-Nagetiere, d.h. Nagetiere ohne genetische Veränderung, können als Futtertiere abgegeben werden. Das gilt auch für Landwirtschaftliche Nutztiere (v.a. Geflügel) ohne gezielte gentechnische Veränderung, sofern keine futtermittelrechtlichen Bedenken bestehen. Genveränderte Tiere sind von dieser Verwendung rechtlich ausgeschlossen.
  • Verwendung für Lebensmittelgewinnung: Landwirtschaftliche Nutztiere, die an der Universität Hohenheim erforscht werden, unterscheiden sich i.d.R. durch nichts von ihren Artgenossen auf dem landwirtschaftlichen Betrieb. Solche überzähligen Tiere können auch für die Lebensmittelgewinnung genutzt werden. Dabei müssen natürlich alle lebensmittelhygienischer Vorgaben beachtet und dokumentiert werden. Genveränderte Tiere sind von dieser Verwendung rechtlich ausgeschlossen.
  • Abgabe der Tiere: Rechtlich dürfen nur Tiere ohne gentechnische Veränderung an Dritte abgegeben werden. Davor hat die Gesetzgebung allerdings hohe Hürden errichtet: So ist die Universität Hohenheim nach § 10 Abs. 1 TierSchVersV verpflichtet zu prüfen, ob der Gesundheitszustand der Tiere dies zulässt, ob von den Tieren keine Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren oder für die Umwelt ausgehen, und dass geeignete Maßnahmen ergriffen worden sind um das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen. Dazu müssen Programme vorliegen, in dessen Rahmen die Gewöhnung der unterzubringenden Tiere gewährleistet wird (§ 10 Abs. 2 TierSchVersV).
  • (Wieder-)Verwendung in Forschung und Lehre: überzählige Tiere können über die Tierschutzbeauftragten der Universität Hohenheim in andere Forschungsprojekte vermittelt oder in der Lehre bzw. Ausbildung eingesetzt werden.
  • Euthanasie bei belasteten Tieren: Genetisch veränderte Tiere mit belastetem Phänotyp werden tierschutzgerecht getötet, da sie nur mit mehr als geringen Schmerzen, Leiden, Schäden weiterleben können (sittliches Gebot).