Studieren ohne Abitur

Wer an einer Universität in Baden-Württemberg studieren möchte, benötigt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife („Abitur“).

Für Studieninteressierte ohne Abitur gibt es aber dennoch Wege an die Universität.

Welcher Weg für Sie persönlich möglich ist, ist abhängig von Ihrem bisherigen Ausbildungsweg.

 

 

Wir bieten Studieninteressierten ohne Abitur persönliche Beratungsgespräche an.

  • Welcher Weg an die Uni Hohenheim ist bei meinem bisherigen Ausbildungsweg möglich?
  • Welche Studienmöglichkeiten habe ich dann?
  • Welche formalen Voraussetzungen muss ich erfüllen?
  • Wie bereite ich mich auf z.B. die Eignungsprüfung vor?
  • Wie ist das Studium in dem angestrebten Studiengang aufgebaut und welche Anforderungen erwarten mich?
  • Nach welchen Auswahlkriterien vergibt die Uni Hohenheim ihre Studienplätze?
  • Wie stehen meine Chancen auf einen Studienplatz?
  • Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz?
  • Wie kann ich das Studium finanzieren?
  • Studieren mit Kind, Studieren und Arbeiten – geht das? (individuelle Studienplanung)
  • Wie kann ich mich auf das Studium vorbereiten?

Wenn Sie ein persönliches Beratungsgespräch möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Achtung: Die Universität Hohenheim versendet keine Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für das 1. Fachsemester per Post. Laden Sie Ihren Bescheid bitte im Posteingang im Bewerberbungsportal HohCampus selbst herunter. Im Zulassungsbescheid finden Sie die Frist zur Einschreibung (Immatrikulation).

Wege zum Universitätsstudium in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg können Berufstätige, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen studieren. Es werden hierbei zwei Personengruppen unterschieden.

Formale Voraussetzungen

  1. Erfolgreicher Abschluss

    • einer Meisterprüfung oder
    • einer der Meisterprüfung gleichwertigen beruflichen Fortbildung im erlernten Beruf nach Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung (§58 Abs. 2 Nr. 5 LHG) oder
    • einer Fachschule im Sinne des §14 des Schulgesetzes.

  2. Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule (verpflichtend).
     

Erforderliche Unterlagen zur Bewerbung an der Universität Hohenheim

  • Abschlusszeugnis (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule
     

Fristen

Es gelten die regulären Bewerbungsfristen.
 

Wichtig! Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung. Der Nachweis über das Beratungsgespräch muss bis Bewerbungsschluss eingereicht werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich. Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.

Formale Voraussetzungen

  1. Mindestens zweijährigen Berufsausbildung, die dem angestrebten Studiengang fachlich entspricht.
  2. Dreijährige Berufserfahrung, die dem angestrebten Studiengang fachlich entspricht.
  3. Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule (verpflichtend).
  4. Erfolgreich bestandene Eignungsprüfung.
     

Studienmöglichkeiten

Sie erhalten eine sogenannte Studienberechtigung, die zu einem grundständigen Studium an allen Hochschulen in Baden-Württemberg berechtigt, das der Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entspricht (fachgebundener Hochschulzugang).

Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin bei der Zentralen Studienberatung.

 

Erforderliche Unterlagen zur Beantragung der Teilnahme an der Eignungsprüfung:

  • Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über die dreijährige Berufserfahrung
  • Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule
  • Formular Zulassung zur Eignungsprüfung


Fristen

für das Wintersemester1. Februar
für das Sommersemester 1. August des Vorjahres

Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen beim Studiensekretariat der Uni Hohenheim ein. Das Studiensekretariat meldet Sie dann zur Eignungsprüfung an.

Die Eignungsprüfung wird zentral vom Internationalen Studienzentrum der Uni Heidelberg durchgeführt. Von dort erhalten Sie Prüfungstermine, nähere Infos zur Prüfungsvorbereitung und bei Bestehen der Eignungsprüfung die Studienberechtigung.
 

Sie haben damit noch keinen Studienplatz!
Wenn Sie die Studienberechtigung haben, bewerben Sie sich bitte fristgerecht online um einen Studienplatz in dem gewünschten Studiengang.

Merkblatt - Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte – „ohne Fortbildung“


Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife können über das erfolgreiche Ablegen einer sogenannten Deltaprüfung den Hochschulzugang zu einem grundständigen Studium an den baden-württembergischen Hochschulen erhalten, zu dem die erworbene schulische Hochschulreife sonst nicht berechtigt (LHG §58).

Die Deltaprüfung soll das „Delta“ zwischen Schulabschluss und Studienwunsch überbrücken. SIe dauert 185 Minuten (reine Prüfungszeit, ohne Pausen) und besteht aus den folgenden fünf Aufgabengruppen:

  • Matrizen
  • Quantitatives Problemlösen
  • Sprachgefühl
  • Schlussfolgerungen
  • Auswertung von Diagrammen und Tabellen

Ausführliche Infos zur Deltaprüfung und Beispielaufgaben


Die Uni Hohenheim akzeptiert ausschließlich die Deltaprüfung, die an der Uni Mannheim absolviert wurde.

Prüfungstermin:Nächster Prüfungstermin ist Samstag, der 6.05.2023.
Prüfungsort:Universität Mannheim
Teilnahmegebühr: 200,- €
Anmeldezeitraum:

1.-31.03.2023

Online anmelden bei der Universität Mannheim 

Die Zeugnisse der Deltaprüfung werden von der Uni Mannheim Mitte Juni des Jahres verschickt.
Damit ist eine Bewerbung um einen Studienplatz zum Wintersemester des Jahres möglich.
 

Die Zeugnisse und deren Überprüfung erfolgt erst bei der Bewerbung um einen Studienplatz durch die jeweilige Hochschule. Eine bestandene Deltaprüfung allein ist damit für eine Bewerbung nicht ausreichend.

Die Deltaprüfung ersetzt nicht zusätzliche fachspezifische Studienfähigkeitstests, die von manchen Hochschulen verlangt werden.

Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife, die ein grundständiges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben, sind zu einem Studium aller Fachrichtungen an den baden-württembergischen Hochschulen berechtigt [LHG §58 (8)].

Beispiel 1:

Sie haben die Fachhochschulreife und ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium an einer Fachhochschule.

Damit sind Sie berechtigt an der Uni Hohenheim zu studieren und können sich um einen Studienplatz in einem Bachelorstudiengang (als Zweitstudium) oder Masterstudiengang bewerben.

Beispiel 2:

Sie haben die fachgebundene Hochschulreife, die Sie u.a. zu einem „betriebswirt-/volkswirt- und wirtschaftswissenschaftlichen Studium berechtigt und ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium „BWL“ an einer Fachhochschule.

Damit können Sie sich an der Uni Hohenheim auch um einen Studienplatz in einem fachfremden Bachelorstudiengang wie z.B. Biologie oder Ernährungswissenschaft bewerben.

Studieninteressierte, die ein Jahr erfolgreich an einer Hochschule eines anderen Bundeslandes studiert haben, sind zu einem grundständigen Studium in dem gleichen oder fachlich entsprechenden Studiengang an einer Hochschule derselben Hochschulart in Baden-Württemberg berechtigt.

Beispiel:

Sie haben die Fachhochschulreife und studieren an einer Universität in Hessen, weil dort der Hochschulzugang mit Fachhochschulreife möglich ist. Wenn Sie ein Jahr erfolgreich an der Uni in Hessen BWL studiert haben, berechtigt Sie das zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudium an der Uni Hohenheim.

Sie können sich um einen Studienplatz bewerben.