Sonderanträge für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Besondere Bewerbungsvoraussetzungen und -verfahren

Während Deiner Online-Bewerbung kannst Du Sonderanträge stellen, um bei der Studienplatzvergabe von zulassungsbeschränkten Studiengängen bevorzugt behandelt zu werden. Ein Sonderantrag kann nur erfolgreich sein, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch wenn Du Dich für ein Zweitstudium bewirbst, gibt es Besonderheiten bei der Bewerbung.

Auf dieser Seite findest Du alle nötigen Informationen zu den Voraussetzungen und benötigten Unterlagen. Bei Rückfragen kannst Du Dich an die Zentrale Studienberatung (ZSB) wenden.

Zweitstudium

Du bewirbst Dich für ein Zweitstudium, wenn Du bereits erfolgreich ein grundständiges Studium (z.B. Bachelor) an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hast und aus bestimmten Gründen ein zweites, zulassungsbeschränktes Bachelor-Studium anschließen möchtest. Ein weiterführendes Studium, insbesondere mit dem angestrebten Abschluss „Master“, ist kein Zweitstudium.

2% der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden an Bewerber:innen vergeben, die sich für ein Zweitstudium bewerben.

Es können bis zu drei Anträge auf Zulassung für ein Studium an der Universität Hohenheim gestellt werden. Wer sich aber für ein Zweitstudium bewirbt, darf nur einen Antrag auf Zulassung stellen!

Die Online-Bewerbung erfolgt analog zu einer Bewerbung zum Erststudium. Entsprechende Angaben hinsichtlich des Zweitstudiums werden im Bewerbungsprozess abgefragt, Nachweise können als Dateien hochgeladen werden.

Folgende Unterlagen musst Du hochladen:

  • Abschlusszeugnis des Erststudiums mit Durchschnittsnote
  • Ausführliche Begründung für das Zweitstudium

 
Für ein Zweitstudium fallen in Baden-Württemberg Studiengebühren an.

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Härtefallantrag

5% der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen werden an Bewerber:innen vergeben, für die eine Nichtzulassung zum Studium eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Zulassung im Rahmen der Härtefallquote erfolgt, wenn besondere gesundheitliche, soziale oder familiäre Umstände die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Gründe müssen derart gravierend sein, dass eine Verzögerung um auch nur ein Semester unzumutbar ist.

Wenn gesundheitliche Umstände geltend gemacht werden, muss in einem fachärztlichen Gutachten hinreichend Stellung genommen werden. Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Es sollte auch für einen medizinischen Laien nachvollziehbar sein.

Im Rahmen der Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge kannst Du einen Härtefallantrag stellen und die erforderlichen Nachweise hochladen. Es müssen keine Papierunterlagen eingereicht werden.

Folgende Unterlagen musst Du hochladen:

  • Ausführliche Nachweise zum Grund des Antrags (z.B. ärztliches Attest)

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Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Wartezeit)

Der Antrag auf Nachteilsausgleich kann von Bewerber:innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge gestellt werden, die durch nicht von ihnen zu vertretende Umstände daran gehindert waren, früher die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.

Es können Umstände vorliegen, die den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verzögert haben. Bewerber:innen könnten dann weniger Wartezeit vorweisen. Hier wird bei der Berücksichtigung der Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung zugrunde gelegt. Die betroffenen Bewerber:innen können dann am Vergabeverfahren mit der Wartezeit teilnehmen, die voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht worden wäre.

Der Nachweis des Antragsgrunds (z.B. längere Krankheit) reicht für die Anerkennung des Antrags allein nicht aus. Es muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass sich durch diesen Grund der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verzögert hat. Dazu muss eine Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verzögerung eingereicht werden sowie alle sonstigen Belege, mit denen Du die Umstände der Verzögerung nachweisen kannst. Ohne die entsprechenden Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Im Rahmen der Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge kannst Du einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen und die erforderlichen Nachweise hochladen. Es müssen keine Papierunterlagen eingereicht werden.

Folgende Unterlagen musst Du hochladen:

  • Zeugnisse, aus denen die Wiederholung eines Schuljahres hervorgeht
  • Gutachten der Schule
  • Ggf. ärztliches Attest oder sonstige geeignete Nachweise

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Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Durchschnittsnote)

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann von Bewerber:innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge gestellt werden, die durch nicht von ihnen zu vertretende Umstände daran gehindert waren, ein besseres Ergebnis in der Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben.

Werden solche Umstände und ihre Auswirkungen nachgewiesen und der Antrag auf Nachteilsausgleich genehmigt, wird die Bewerbung mit einer verbesserten Durchschnittsnote/Punktzahl am Vergabeverfahren beteiligt.

Der Nachweis der Umstände, die zu einer Leistungsbeeinträchtigung geführt haben (z.B. ein monatelanger Krankenhausaufenthalt), reicht für die Begründung des Antrags allein nicht aus. Es muss durch ein Gutachten der Schule (nicht der Lehrkraft) belegt werden, dass unter Berücksichtigung der langjährigen Gesamtentwicklung der Leistungen für jedes in Betracht kommende Unterrichtsfach festgestellt wird, welche bessere Note bzw. höhere Punktzahl ohne die eingetretene Beeinträchtigung zu erwarten gewesen wäre. Die sich hieraus für die Hochschulzugangsberechtigung ergebende bessere Durchschnittsnote bzw. höhere Gesamtpunktzahl ist im Gutachten anzugeben.

Im Rahmen der Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge kannst Du einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen und die erforderlichen Nachweise hochladen. Es müssen keine Papierunterlagen eingereicht werden.

Folgende Unterlagen musst Du hochladen:

  • Bestätigung der Schule, aus der die verbesserte Durchschnittsnote/Punktzahl hervorgeht

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Berücksichtigung im Rahmen der Spitzensportler:innen-Quote (Personen des öffentlichen Interesses mit Ortsbindung)

1% der Bewerber:innen für zulassungsbeschränkte Studiengänge, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Teamsportkader, Perspektivkader, Ergänzungskader oder Nachwuchskader 1 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören und die aufgrund begründeter Umstände an den Studienort Hohenheim gebunden sind, werden im Rahmen einer Vorwegauswahl außerhalb der Auswahlrangliste zugelassen.

Wenn die oben genannte Definition auf Dich zutrifft, wird über Deine Zulassung im Rahmen einer gesonderten Quote entschieden. Falls eine Zulassung über die Quote nicht möglich ist, erfolgt die Zulassungsentscheidung über die Auswahl- bzw. Wartezeitrangliste.

Im Rahmen der Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge kannst Du einen Antrag stellen zur Berücksichtigung innerhalb der Quote und die erforderlichen Nachweise hochladen. Es müssen keine Papierunterlagen eingereicht werden.

Folgende Unterlagen musst Du hochladen:

  • Nachweis des Verbandes

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