Glücksspielstaatsvertrag:
Politikberatung durch Hohenheimer Forschungsstelle [18.03.11]
8. Symposium „Glücksspiel“ der Universität Hohenheim behandelt Vorschläge zur Ertüchtigung des Staatsvertrags nach dem EuGH-Urteil
24. März 2011, 10:30–17:00 Uhr, 25. März 2011, 9:00–15:00 Uhr: Universität Hohenheim, Euroforum (Katharinasaal), Kirchnerstraße 3, 70599 Stuttgart
„Das deutsche Glücksspielmonopol gekippt“ – so vereinfachten deutsche Medien das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag im September 2010. Gleichwohl macht das Urteil Änderungen im Staatsvertrag notwendig. Vor allem die Geldspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten und die Sportwetten müssen auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim hat dazu Vorschläge, die sie in einem zweitägigen Symposium mit Experten aus Politik, Wissenschaft und der Spielebranche diskutieren möchte.
Glücksspiele konsequent nach ihrem Gefährdungspotential beurteilen und gesetzlich entsprechend behandeln – das ist der im Grunde einfache Ansatz der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim. Welche Maßnahmen angemessen sind, um die Verbraucher vor Sucht, Betrug und Manipulation zu schützen, dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen.
Außerdem geht es um viel Geld, von dem eine ganze Branche lebt. Und auch der Staat verdient über Steuern und als eigener Anbieter von Lotterien und Sportwetten kräftig mit. Nach dem EuGH-Urteil treffen sich Vertreter der Bundesländer, um neue Eckpunkte des Glücksspielstaatsvertrags festzulegen – das letzte Mal vor zehn Tagen, das nächste Mal Anfang April.
Zeitlich genau dazwischen liegt das Symposium der Hohenheimer Forschungsstelle Glücksspiel. Es diskutiert die Maßnahmen, die für die Geldspielgeräte in dem Glücksspielstaatsvertrag vorzusehen sind. Außerdem möchten die Länder dem bisher illegalen Angebot ausländischer Anbieter bei Sportwetten durch die Einführung eines Lizenzsystems begegnen. Auf dem Symposium wird Staatssekretär Dr. Salvatore Barbaro über den aktuellen Stand berichten.
Das Symposium „Neueste Entwicklungen zum Glücksspielstaatsvertrag“ wird auch die Frage der Konsistenz der Regulierungen im Glücksspielbereich aus europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht untersuchen. Völlig unklar sind noch die Art und Weise sowie die Höhe der Besteuerung von Sportwetten bzw. generell Online-Glücksspielen. Dieser Frage wird in drei weiteren Vorträgen nachgegangen.
Nach einer Darstellung des Glücksspiels in den Medien folgt eine Diskussion mit Vertretern der vom Glücksspielstaatsvertrag betroffenen Gruppen. Am zweiten Tag geht es dann schwerpunktmäßig um das pathologische Spielverhalten, d.h. die Glücksspielsucht, die sozialen Kosten, die damit verbunden sind und die Regulierung der Geldspielgeräte. Auch auf die Bedeutung des Online-Pokerspiels und die Effizienz von Wettquoten wird eingegangen werden.
Auf dem Symposium wird der gegenwärtige Stand des neuen Glücksspielstaatsvertrags diskutiert werden und zur Klärung noch ungeklärter Fragen beigetragen. Entsprechend der interdisziplinären Arbeit der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim werden die Teilnehmer auf dem Symposium Vertreter von Unternehmen der Branche, der öffentlichen Verwaltung, Wissenschaftler und andere an dem Glücksspielsektor interessierte Personen sein.
Text: Töpfer / Klebs
Kontakt für Medien:
Prof. Dr. Tilman Becker, Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, Tel.: 0711 459-22599, E-Mail: tilman.becker@uni-hohenheim.de