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Prototypenförderung für innovative Technologien   [10.10.25]

2. Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

Liebe Professor:innen, liebe Wissenschaftler:innen,

wir möchten Sie auf den gemeinsamen Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg und des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zur Prototypenförderung für innovative Technologien aufmerksam machen.

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben aus allen Forschungsbereichen, die die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen systematisch unter Beweis stellen. Sie müssen die Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union im Sinne der STEP-VO in den Branchen

     

  • digitale Technologien und technologieintensive Innovationen,
  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto/Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung,
  • Biotechnologien, verfolgen.
  •  

Die genannten Technologien gelten als kritisch, wenn sie mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

     

  • sie schaffen für den Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial,
  • sie leisten einen Beitrag zur Verringerung oder Verhinderung strategischer Abhängigkeiten der Union.
  •  

Die Machbarkeit und Umsetzbarkeit sowie das Innovationspotenzial von Forschungsergebnissen sollen systematisch unter Beweis gestellt werden.

Sicherheits- und Verteidigungstechnologien können als technologieintensive Innovationen adressiert werden. Förderfähig sind Projekte, die darauf abzielen, Forschungsergebnisse und -methoden zu kommerzialisierbaren Produkten oder Serviceangeboten weiterzuentwickeln.

•       Einreichungsfrist: 21.11.2025

•       Fördersumme: mind. 200.000 € - max. 500.000 €

Die vollständige Ausschreibung und Richtlinien finden Sie im Anhang bzw. hier.

Bitte beachten Sie, dass pro Universität nur 2 Anträge eingereicht werden dürfen und es daher ein internes Auswahlverfahren durch das Rektorat für diese Ausschreibung geben wird.
Daher bitten wir Sie um eine Kurzbewerbung (Projektbeschreibung, Interessensbekundungen von potentiellen Kooperationspartnern und einen groben Budgetplan) zum 21.Oktober 2025 an AF zu senden.
Setzen Sie sich bei Interesse an der Ausschreibung gern auch direkt mit Frau Mara Lucic oder Dr. Marianne Hege in Verbindung.  

Wichtig: Am 14. Oktober 2025 von 09.30 - 11.30 Uhr findet ein Webinar zum Förderaufruf statt. In diesem Rahmen stehen Vertreterinnen und Vertreter von VDI/VDE, des Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums sowie der L-Bank für Fragen zur Verfügung. Eine Teilnahme ist nach erfolgreicher Registrierung über den folgenden Link möglich: vdivdeit.webex.com/weblink/register/rf6d8d2988f6058702f0f34ecbdc0a9c0


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