Sonderprogramm zur internationalen Wissenschaftsfreiheit der Baden-Württemberg Stiftung 2026 [16.03.26]
Liebe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
wir möchten Sie auf das Sonderprogramm zur internationalen Wissenschaftsfreiheit der BW-Stiftung hinweisen, die nun 2026 zum zweiten Mal veröffentlicht wurde.
Die Ausschreibung folgt in erster Linie dem Ansatz, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Ländern mit zunehmend eingeschränkter Wissenschaftsfreiheit (beispielsweise USA) Forschungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg zu bieten.
Im vorliegenden Förderprogramm können Stipendienmittel für Postdoktoranden (2.500€/Monat) über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren beantragt werden.
Die Stipendien sollen mit geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten aus dem Ausland oder Inland, deren Möglichkeiten aufgrund der oben genannten Einschränkungen nachgewiesenermaßen begrenzt wurden, besetzt werden. Bei inländischen Kandidaten kann dies z.B. die Absage eines bereits geplanten und zugesagten Forschungsaufenthaltes im Ausland sein.
Die von der Hochschule zu benennenden Kandidaten müssen sich in bestehende Strukturen und Projekte der antragstellenden Universität eingliedern. Die Anträge sollen thematisch in Bereichen angesiedelt werden, die nachgewiesenermaßen deutliche Schwerpunkte der Hochschule darstellen.
Die Anzahl der Bewerbungen pro Hochschule ist begrenzt. Die Universität Hohenheim darf zwei Kandidatinnen vorschlagen. Die Vorauswahl erfolgt über die Universitäten, die Bewertung der potenziellen Stipendiaten erfolgt universitätsintern. Die Anträge werden durch die Universität eingereicht.
Die Einreichungsfrist für die Anträge bei der Baden-Württemberg Stiftung ist der 15. Juli 2026. Sollten bei der Stiftung insgesamt mehr vollständige Anträge eingereicht werden, als aus dem Programmbudget finanzierbar sind (bis zu 15 Postdoktoranden-Stipendien), so entscheidet die Reihenfolge der Antragseingänge. Daher wird auch das interne Auswahlverfahren nach dem Antragseingang in die Wege geleitet, ohne dass die Frist abgewartet wird (Windhundverfahren).
Für die Vorauswahl einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an AF (af@verwaltung.uni-hohenheim.de):
- CV
- Kurzes Motivationsschreiben inkl. Einbindung in die bestehenden Projekte der Universität
- Begründung/Nachweis, welche Einschränkungen aktuell drohen oder bestehen
Zusätzlich wird bei der Stiftung eine kurze Begründung und Empfehlung der Universität benötigt. Dieses Schreiben wird nach erfolgter Vorauswahl durch AF erstellt.
Weitere Informationen zum Programm finden Sie in den Dokumenten anbei.
Sollten Sie Fragen zu dieser Ausschreibung haben, dann melden Sie sich sehr gerne bei Marianne Hege (Marianne.Hege@verwaltung.uni-hohenheim.de, 22014) oder Valentyna Zimmermann (Valentyna.Zimmermann@verwaltung.uni-hohenheim.de, 24614).
Ihre Abteilung Forschung und Transfer