Visum

Studierende und Doktoranden aus den Mitgliedsstaaten der EU, der EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und aus Ländern, mit denen die BRD zwischenstaatliche Vereinbarungen getroffen hat (z.B. USA, Japan und Kanada) benötigen kein Visum.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen dringend empfehlen, ein deutsches Visum bei Ihrer örtlichen deutschen Botschaft zu beantragen, auch wenn Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen. Der Grund dafür ist, dass Sie sich ohne Visum bis zu drei Monate in Deutschland aufhalten können, die Bearbeitungszeit für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Stuttgart aber mindestens sechs Monate dauern kann. Um rechtliche Probleme zu vermeiden und einen erfolgreichen Studienbeginn in Hohenheim zu sichern, sollten Sie ein deutsches Studienvisum mit einer Gültigkeit von einem Jahr beantragen, damit Sie genügend Zeit haben, eine Aufenthaltserlaubnis in Stuttgart zu beantragen.

Die Staatsbürger/innen aller anderen Staaten benötigen ein gültiges "Visum für Studienzwecke", um in Deutschland studieren bzw. promovieren zu dürfen. Informieren Sie sich rechtzeitig bei einer deutschen diplomatischen oder konsularischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder auf der Website des Auswärtigen Amtes über die derzeit gültigen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Sie müssen auf jeden Fall unter anderem folgende Bescheinigungen bei der Botschaft vorlegen:

  • Zulassung
  • Nachweis über die Finanzierung Ihres Studiums, z.B. das Sperrkonto

Die Erteilung eines Visums dauert in der Regel mehrere Wochen und sollte deshalb frühzeitig beantragt werden. Ausländische Studienbewerber benötigen ein Visum, das zur Aufnahme eines Studiums in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum ein. Es kann nicht in eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken umgewandelt werden, d.h. Sie können nicht immatrikuliert werden und müssen die Heimreise antreten. All dies kostet viel Zeit und Geld. Sie versäumen möglicherweise den Studienbeginn.

Weitere Informationen zum Studentenvisum und zum Sperrkonto inklusive Schritt-für-Schritt-Anleitung und kostenlose Webinare finden Sie auf der Website von My German University.

Beachten Sie auch, dass eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke nur zum Studium berechtigt. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht eingeschlossen. Ausnahmen sind erlaubnisfreie Tätigkeiten bis zu 140 Tagen bzw. 280 halben Tagen pro Kalenderjahr.

Bewerber, die bereits in Deutschland studieren, müssen sich den Wechsel des Studiengangs von der Ausländerbehörde genehmigen lassen. Die Genehmigung muss in den Pass eingetragen sein, andernfalls ist eine Einschreibung an der Universität Hohenheim nicht möglich!