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VZ 1022-10: Freie Fahrt für freie Radler?  [30.10.26]

Wer südlich des Schlosses zu Fuß unterwegs ist, fragt sich vielleicht was das weiße Zusatzzeichen "Radverkehr frei", unter dem Verkehrszeichen Fußweg, bedeutet.

Der Zusatz "frei" begründet (nur) die Erlaubnis für Radfahrende den Fußweg (auch) zu nutzen. Der Gesetzgeber meint damit, dass Radfahrende rücksichtsvoll und, wann immer nötig, mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sind. Um freundliche Beachtung wird gebeten (AFB/Wei)!


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