Parkgebühren auf Campus:
Rektor fordert gleiche Priorität für ÖPNV u.a. Mobilitätsmaßnahmen  [06.03.18]

Nach Bekanntwerden des heutigen Kabinettsbeschlusses zu Parkgebühren an den Universitäten Hohenheim, Stuttgart, Freiburg pocht die Universität Hohenheim auf vollständige Umsetzung ihres Mobilitätskonzept

Überraschend für die Universität Hohenheim entwickelte das Verkehrsministerium eine Kabinettsvorlage, die Parkgebühren u.a. an den Universitäten Hohenheim, Stuttgart, Freiburg vorsieht. Nach Auskunft des Ministeriums stimmte das Kabinett der Vorlage am heutigen Dienstag mit einem Grundsatzbeschluss zu. In einer ersten Reaktion bot Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert an, dass sich die Universität Hohenheim konstruktiv in die weitere Umsetzung einbringen werde. „Nach diesem Beschluss erwarte ich allerdings auch, dass das Land uns mit absoluter Priorität in jedem Aspekt unseres Mobilitätsplanes unterstützt“, so der Rektor. Dazu gehören die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung, die Förderung weiterer Alternativen zum Auto und die Erhöhung von Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Fußgänger.


In Hohenheim gehört das Thema Mobilität zu den meistdiskutierten Themen auf dem Campus und in der Nachbarschaft. Zu den Defiziten gehört nicht nur der Mangel an Parkplätzen sondern auch eine fehlende ÖPNV-Direktverbindung an die Innenstadt, mangelnde ÖPNV-Anschlüsse ins Umland oder die kaum vorhandene Infrastruktur für Fahrräder, E-Bikes u.a. alternative Verkehrsmittel. Für Fußgänger besteht dringender Bedarf, die Sicherheit und Attraktivität des Wegenetz zu erhöhen.

Zusammen mit Verkehrsplanern und Sachverständigen von Stadt und Land entwickelte die Universität Hohenheim deshalb den Masterplan 2030 einschließlich eines Mobilitätskonzeptes. Das Konzept enthält kurz- und mittelfristige Maßnahmen in Bereich wie Leihfahrrädern, ÖPNV-Anschluss, E-Mobilität, Carsharing, Parkraum-Management, Wegeverbindungen.

Im Oktober 2017 wurden Masterplan und Mobilitätskonzept von Universität, Finanzministerium, Wissenschaftsministerium, Universitätsbauamt Stuttgart-Hohenheim und Stadt Stuttgart unterzeichnet. Bei der Umsetzung ist die Universität Hohenheim jedoch ebenfalls auf deren Unterstützung angewiesen. Der Grund: die Hoheit für Campus-Flächen, Bau-Etat, Bauherreneigenschaft und ÖPNV liegen bei Stadt und Land – und nicht bei der Universität.


Landeskabinett fällt Grundsatzbeschluss zur Einführung von Parkgebühren

Wie die Universität Hohenheim auf Anfrage im Verkehrsministerium erfuhr, fällte das Kabinett der Landesregierung heute den Grundsatzbeschluss, für gut 9.000 der knapp 60.000 Stellplätze in Landesbesitz Parkgebühren zu erheben.

Betroffen von der ersten Phase sind rund 2.000 Stellplätze an der Uni Stuttgart in Vaihingen, alle 1.750 Stellplätze an der Uni Hohenheim und 600 Stellplätze an der Uni Freiburg. Hinzu kommen 1.000 Stellplätze in den Innenstädten von Stuttgart und Freiburg. Zehn weitere Städte sollen zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Dazu sollen die Stellplätze an die landeseigene Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) übergeben werden. Geplant sei eine monatliche Gebühr von 25 € für nicht überdachte Stellplätze.


Rektor fordert gleiche Priorität für ergänzende Mobilitätsmaßnahmen


„Mit der Ankündigung, Parkgebühren einführen zu wollen, realisiert das Land eine Maßnahme isoliert aus einem ausgewogenen Gesamtkonzept. Wir erwarten deshalb, dass das Land auch die anderen Maßnahmen des Mobilitätsplanes mit ebenso hoher Priorität unterstützt und aktiv zu ihrer Realisierung beiträgt“, kommentiert Rektor Prof. Dr. Dabbert.


Zu den Top-Prioritäten gehören

  • Direkte Stadtbahn-Verbindung Campus-Hauptbahnhof
  • Bessere Verbindungen ins Umland (z.B. Esslingen, Reutlingen, Tübingen)
  • Verbesserung Wegenetz, Beseitigung von Gefahrenstellen für Zweiräder/Fußgänger
  • Zusätzliche Fahrradabstellplätze, Leihfahrräder
  • Förderung E-Mobilität, Car-Sharing u.a. durch Mobilitätsstationen

„Dass diese Pläne auch in der Bevölkerung einen großen Rückhalt haben, zeigt z.B. die Abstimmung zum Bürgerhaushalt der Stadt Stuttgart: Dort liegt die direkte Stadtbahnverbindung auf Platz 13“, so der Rektor.


Universität hatte Parkraumbewirtschaftung als partizipativen Prozess angelegt

Ohne Kenntnis der Pläne des Landes hatte die Universität Hohenheim im Jahr 2017 ebenfalls einen Prozess gestartet, um ein eigenes Parkraummanagement mit partizipativer Beteiligung aller betroffenen Gruppierungen zu entwickeln.

Ein fester Baustein dabei war auch die Abstimmung mit Anwohnern und dem örtlichen Bezirksbeirat. Als potentiellen Auftragnehmer hatte die Universität die landeseigene Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH (PBW) einbezogen.

„Ziel des Prozesses war, den Autofahrern, die auf einen Parkplatz angewiesen sind, einen solchen ohne langen Suchverkehr zur Verfügung zu stellen. Ein Ansatz waren kostenpflichtige Parkberechtigungen“, erläutert der Rektor. Sie sollten u.a. verhindern, dass universitätsfremde Personen – wie Flughafengäste oder SIMT-Besucher – Stellplätze auf dem Campus blockieren.

In einer Personalversammlung im Dezember 2017 kündigte der Personalrat jedoch sein generelles Veto gegen Parkgebühren an. Die Universitätsleitung kam daher zu der Einschätzung, dass ein Parkraummanagement zum derzeitigen Zeitpunkt nicht realisierbar sei.


Rektor bietet konstruktive Beteiligung an


Von den Plänen des Verkehrsministeriums erfuhr die Universität am 5.3.2018 aus der Zeitung. Prof. Dr. Dabbert zeigte sich deshalb „etwas überrascht, dass wir bei der Vorbereitung weder informiert noch einbezogen wurden“. Dies umso mehr, als das Land den Hauptpersonalrat in die Vorbereitung der Kabinettsvorlage einbezogen hatte.

Mit Blick auf die Umsetzung der Landespläne kündigte der Rektor an, dass sich die Universität gerne konstruktiv in die weitere Planung einbringen und den verbleibenden Handlungsspielraum nutzen werde.“


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Text: Klebs


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