Frauenrechte mit dem Recht auf Nahrung vernetzen:
Universität Hohenheim und FIAN überreichen Empfehlungen an UN-Sonderberichterstatter [16.05.11]
Freitag, 20. Mai 2011, 10 – 13 Uhr, Euroforum: Workshop mit dem UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung, Prof. Dr. Olivier de Schutter
Mädchen und Frauen machen etwa 70 Prozent der von Armut betroffenen Menschen weltweit aus: Wie sich deren Situation nachhaltiger als bisher verbessern lässt, diskutieren das Kompetenzzentrum Gender und Ernährung der Universität Hohenheim mit dem FoodFirst Informations- und Aktions-Netzwerk e.V. (FIAN International) sowie dem UN Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung anhand vier Kernempfehlungen. Insbesondere die Forderung, Frauenrechte mit dem Recht auf Nahrung zu vernetzen, ist aus Sicht der Organisatoren wesentliche Voraussetzung dafür, Nahrungssicherheit weltweit zu verbessern. Weiterhin sind Vertreter der UN-Komitees für Frauenrechte (CEDAW) und für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) eingeladen.Obwohl in der internationalen Debatte zur Bekämpfung von Armut und Hunger einhellig gefordert wird, die Frauen und eine Genderperspektive einzubeziehen, hat sich die Situation von Frauen und Mädchen bisher nicht verbessert.
Zwei Ziele verfolgen die Hohenheimer Agrar- und Ernährungswissenschaftlerinnen und FIAN International mit ihrem Vorstoß für eine Gleichberechtigung auf ausreichende und gesunde Ernährung: sie wollen zum einen deutlich machen, was Frauen davon abhält, ihr Recht auf Nahrung einzufordern; zum anderen wollen sie Ansätze aufzeigen, wie die Disziplinen Ernährung und Landwirtschaft sowohl in der Forschung als auch in der Politik im Kontext von Nahrungs- und Ernährungssicherheit und Recht auf angemessene Nahrung zukünftig vermehrt zusammenarbeiten können.
Frauen mit am stärksten von Hunger und Mangelernährung betroffen
Mädchen und Frauen machen etwa 70 Prozent der von Armut betroffenen Menschen weltweit aus (World Bank, FAO, IFAD, 2009) – und das, obwohl Frauen in manchen Ländern die Haupterzeugerinnen und –verarbeiterinnen von Nahrung sind. Dies hat nicht nur negative Folgen für Frauen und Kinder, sondern ebenso für Männer und für ganze Gemeinden. Dem jüngsten FAO Bericht „The State of Food and Agriculture 2010-11“ zufolge machen Frauen durchschnittlich 43 Prozent aller in der Landwirtschaft Beschäftigten aus, in manchen Ländern Sub-Sahara Afrikas sind es über 60 Prozent (FAO, 2011). Der Bericht konstatiert weiter, wenn Frauen den gleichen Zugang zu Ressourcen hätten wie Männer, könnten Ernteerträge um 20-30 Prozent gesteigert werden. Hochgerechnet auf die Weltbevölkerung könnte somit die Zahl der Hungernden um 12-17 Prozent reduziert werden.
Fehlende Landrechte und mangelnder Zugang zu Krediten, Wasser, Saatgut, technischen Hilfsmitteln und Weiterbildung sind die Haupt-Barrieren für Frauen, ihre und die Nahrungsversorgung ihrer Familie sicherzustellen. Auch gesellschaftliche und familiäre Diskriminierung trägt dazu bei, dass Frauen und Mädchen nur unzureichenden Zugang zu Nahrung haben.
Mangel an politischer Beteiligung
Das Recht auf Nahrung ist Teil der UN-Konvention für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966. Das Recht auf Nahrung enthält jedoch kaum konkrete Aussagen zur wichtigen Rolle von Frauen sowie anderer vulnerabler Gruppen. „Auch die spätere Frauenrechtskonvention CEDAW von 1979 bezieht bis heute das Menschenrecht auf ausreichende und gesunde Ernährung für Frauen nicht ausreichend ein“, stellt Prof. Dr. Anne Bellows vom Kompetenzzentrum Gender und Ernährung fest.
Doch es gibt auch positive Ansätze zur Beteiligung von Frauen: Hilfsorganisationen beispielsweise ermöglichen Kleinbäuerinnen durch Weiterbildung und Kleinkredite den Anbau von Lebensmitteln. „Gleichzeitig müssen Frauen darin bestärkt werden, sich zu organisieren“, fordert Prof. Bellows. „Sie brauchen Unterstützung, um ihre Land- und Besitzrechte einzufordern und strukturelle oder traditionsbedingte Barrieren zu überwinden“.
Vier Kernempfehlungen des Kompetenzzentrums Gender und Ernährung
Die folgenden Kernthemen werden beim Treffen in Hohenheim diskutiert:
1. Frauenrechtsorganisationen sollten die Möglichkeit erwägen, sich mit dem UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung zu vernetzen.
2. Gewalt gegen Frauen (häusliche Gewalt; Gewalt und Diskriminierung in politisch instabilen Situationen u.a.) muss als Barriere für politische Beteiligung erkannt und bekämpft werden.
3. Die Arbeit und das Engagement von Frauen für die Ernährungssicherung und Gesundheit der Familie muss stärker berücksichtigt werden, ohne dass dadurch ein stereotypes Rollenbild gefördert wird.
4. Nahrungs- und Ernährungssysteme müssen als Ganzes betrachtet werden: weg von kurzfristigen Lösungen (wie z.B. längerfristige Lebensmittel-Hilfe) hin zu nachhaltigen Systemen, unter stärkerer und aktiver Beteiligung der lokalen Akteure auf Gemeindeebene (Frauen und Männer), mit dem Ziel eines beständigen und gerechten Zugangs zu Nahrungsmitteln.
Folgende Mitglieder internationaler Organisationen nehmen an dem Workshop und der Diskussion teil:
- Prof. Dr. Anne Bellows, Kompetenzzentrum Gender und Ernährung, Universität Hohenheim
- Dr. Ismat Jahan, UN-Komitee für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau; Botschafterin für Bangladesch in Belgien
- Prof. Dr. Hans-Peter Liebig, Rektor der Universität Hohenheim
- Prof. Oliver de Schutter, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung
- Dr. Ana Maria Suarez Franco, ständige Vertreterin von FIAN in Genf
- Dr. Flavio Valente, Generalsekretär, FIAN International
- NN, Mitglied des UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Sponsoren
Der Workshop wird finanziell unterstützt vom Kompetenzzentrum Gender und Ernährung der Universität Hohenheim, Fiat Panis, Miserior und dem Ecofair Trade Dialogue Project von Glopolis, der Heinrich Böll Stiftung und Misereor.
Text: Konstantinidis / Klebs
Kontakt für Medien:
Prof. Dr. Anne C. Bellows, Kompetenzzentrum Gender und Ernährung, Tel.: 0711/ 459 24028, Email: anne.bellows@uni-hohenheim.de