Arbeitsmedizin

Zu den Hauptaufgaben des Bereichs Arbeitsmedizin gehört die Beratung der Verantwortlichen für den Arbeitsschutz sowie aller Beschäftigten der Universität zu Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Die Arbeitsmedizin ist außerdem zuständig für die medizinische Vorsorge der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Alle erhobenen medizinischen Untersuchungsbefunde unterliegen in vollem Umfang der ärztlichen Schweigepflicht.

Die Universitätsmitglieder sind während ihres Studiums bzw. ihrer Tätigkeit an der Universität gegen die Folgen eines Unfalls versichert.

Weitere Informationen zur Unfallversicherung und zur Unfallanzeige für

Kontaktdaten:
Dr. Ursula Häuser
0711 459 22976

Besucheradresse:
Emil-Wolff-Straße 30 (Alte Post),
70599 Stuttgart

Sprechzeiten:
montags und mittwochs
zwischen 8:00 und 16:30 Uhr


Aufgaben der Arbeitsmedizinerin:

  • Die Beratung des Arbeitgebers und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen, insbesondere bei:

    • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen;
    • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen oder der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung;
    • der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb.

  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung bzw. Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess und der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
  • Die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten.
  • Die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft und dem Personalrat zu begehen.
  • Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen.
  • Der Betriebsarzt hat auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen.
  • Die Beratung von Schwangeren (insbesondere bei Tätigkeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen)
  • Reisemedizinische Beratung bei Dienstreisen im Ausland und erforderliche Impfungen
  • Erste-Hilfe-Material
    Die Ersthelfer Ihrer Abteilung/Einrichtung entnehmen Sie bitte dem Notfallplan (siehe oben). Die Ersthelfer sind für die Beschaffung des Erste-Hilfe-Materials zuständig.
    Beschaffung Erste-Hilfe-Material

Bitte beachten Sie auch die Unfallverhütungsvorschriften.


Es kam zu einem Arbeitsunfall und der/die Betroffene muss zum Arzt gebracht werden?

Infoblatt: Der richtige Transport nach einem Arbeitsunfall
Formular zur Kostenübernahme eines Taxi-Fahrauftrags


Verhalten im Notfall

Überblick verschaffen

Ruhe bewahren – das ist einfacher gesagt als getan, wenn man zu einem Notfall kommt. Nervosität, Unsicherheit oder Angst sollen sich aber nicht auf den Betroffenen übertragen. Deshalb hilft es, sich schnell einen Überblick zu verschaffen:

  • Unfallursache?
  • Wie viele Beteiligte/Betroffene?
  • Verhalten der Betroffenen?
  • Gefahren? (ausgelaufenes Benzin, fließender Verkehr, Feuer oder Rauchentwicklung, Gefahrguttransporter usw.)
  • Sind schon andere Helfer aktiv?

Notruf absetzen unter 0-112

Um eine wirksame Erste Hilfe gewährleisten zu können, sind an 12 Standorten der Universität Hohenheim Defibrillatoren angebracht worden.
Standort der Defibrillatoren auf dem Campus

Die Defibrillatoren können bei einem Herzkammerflimmern das Leben retten.

Hier finden Sie Defibrillatoren:

    • Schloss Hohenheim, Westflügel, 1.OG, im Flur der Abteilung Personal und Organisation (04.12)
    • in der Bereichsbibliothek, neben dem Eingang (04.13)
    • Schloss Hohenheim, Museumsflügel, EG, gegenüber der Poststelle (04.15)
    • im Biologiegebäude II, EG, gegenüber dem Hausmeisterbüro (02.31)
    • im Euroforum, EG, rechts, neben dem Eingang (02.65)
    • in der Zentralbibliothek, Foyer (03.31)
    • in der Sporthalle, 2. Geräteraum (01.51)
    • Dt. Landwirtschaftsmuseum, Garbenstr. 9a, Eingangsbereich, gegenüber der Empfangstheke (03.12)
    • Dt. Landwirtschaftsmuseum, Filderhauptstr. 179, Eingangsbereich, gegenüber der Kasse (08.51)
    • Wollgrasweg 23, 2.Stock, Kopierraum, Raum 241 (80.14)
    • Wollgrasweg 43, Eingangsbereich, nach Poststelle links, Raum 0.21 (80.15)
    • Wollgrasweg 49, Eingangsbereich, links neben der Treppe, Raum 34 (80.16)
    • Emil-Wolff-Str. 12, Eingangsbereich, links (01.12)
    • Garbenstr. 25, Eingangsbereich, rechts (03.41)
    • in der Bienenkunde, im Treppenraum rechts neben dem Haupteingang (02.55)
    • im Ökologiezentrum, Hörsaalbau, an den Hörsälen Ö1 und Ö2 (02.23)
    • im Sammlungsgewächshaus, neben dem Erste-Hilfe-Raum (02.53)
    • im Meiereihof, im Verwaltungsgebäude, Treppenraum EG (05.21)

    Bitte wenden Sie sich an die Arbeitssicherheit bei

    • Interesse an Einweisungen und Schulungen
    • Meldung von Unregelmäßigkeiten, wie z.B. Diebstahl oder Vandalismus

    Arbeitsmedizinische Vorsorge

    Die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.

    Man unterscheidet:

    • die arbeitsmedizinisch Pflichtvorsorge
    • die arbeitsmedzinische Angebotsvorsorge
    • die Wunschvorsorge

    Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz ist für jeden Arbeitsplatz anhand der Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Art der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu erstellen.

    Verfahrensablauf der arbeitsmedizinischen Vorsorge

    • Reiseapotheke
      Die Kosten einer Reiseapotheke können nicht über das Landesreisekostengesetz abgerechnet werden. mehr
    • Impfschutz bei Reisen in tropische Gebiete
      Die Kosten für aus ärztlicher Sicht gebotene Schutzimpfungen oder Medikamente hingegen können auf Antrag als Reise-Nebenkosten erstattet werden. mehr
    • Grippeschutzimpfung

    Wenn Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen spezielle Hilfsmittel bzw. technische Arbeitshilfen (Stehschreibtische, Stühle mit geteilter Rückenlehne) zur Ausstattung ihres Arbeitsplatzes benötigen, unterstützt die Universität den Beschaffungsvorgang. mehr

    • Persönliche Schutzausrüstung:
      Den Einkauf der notwendigen Schutzausrüstung übernimmt die Zentrale Beschaffung.
    • Persönliche Pflegemittel:
      Der Arbeitskreis Mensch und Gesundheit hat für einen zeitlich begrenzten Zeitraum Pflegemittel wie Handcremes, Sonnenschhutzmittel und Unterziehhandschuhe im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) für die betroffenen Berufsgruppen an der Universität bereitgestellt.
      Hier geht es zum Bestellformular

    Meldung, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen

    Für werdende Mütter existieren bestimmte Schutzmaßnahmen. Deshalb sollten insbesondere, werdende Mutter, die in einem sie und das ungeborene Kind gefährdenden Bereich arbeiten, ihre Schwangerschaft möglichst frühzeitig melden. Nur so können

    • spezielle Bestimmungen in gefährdeten Arbeitsbereichen,
    • weitere gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen sowie
    • evtl. Beschäftigungsverbote, die für Schwangere gelten,

    rechtzeitig eingehalten werden.

    Detaillierte Informationen zum Mutterschutz unter dem Aspekt der Arbeitssicherheit