Hinweise zu Bildrechten

Vorsicht Geldstrafe: Verwenden Sie nur Bilder, für die Sie zweifelsfrei alle relevanten Bildrechte (s.u.) besitzen. Andernfalls kann es sehr teuer werden, da spezialisierte Anwaltskanzleien das Web mit automatischer Bilderkennungs-Software absuchen und es zu einem Geschäftsmodell gemacht haben, entsprechende rechtliche Verstöße sehr teuer abzumahnen.

Beachten Sie auch: wenn Sie ein Bild aus mehreren Bildbestandteilen zusammenfügen (Collage), benötigen Sie die Bildrechte für jede einzelne Bildkomponente.

Empfohlene Bildquellen

Unter folgenden Voraussetzungen sind folgende Bildquellen empfehlenswert:

Eigene Bilder, Bilder von Kollegen und anderen Privatpersonen
Voraussetzung: In diesem Fall benötigen Sie deren Erlaubnis zur Verwendung auf der Universitäts-Homepage, im Newsletter und auf Social Media. Am besten lassen Sie sich diese Erlaubnis mit einer Überlassungserklärung bestätigen. Dazu benutzen Sie folgende Formulare:

Überlassungserklärung der Bildrechte vorhandener Fotos
Überlassungserklärung der Bildrechte vorhandener Filme

Gekaufte Bilder oder Bildteile von Bildagenturen
Voraussetzung: Beachten Sie, dass die Lizenz ausdrücklich erlaubt, das Bild im Internet und in Sozialen Medien zu nutzen und diese Rechte an Dritte (die Universität Hohenheim) zu übertragen.

Bild stammt aus dem Fotoarchiv der Universität Hohenheim
Voraussetzung: Das Bild hat KEINE Social Media-Sperre (ist bei Fotos ab 1.7.2015 der Fall). Dies überprüfen Sie in den sog. Metadaten: Bild innerhalb des Fotoarchivs öffnen, Angaben am rechten Bildschirmrand kontrollieren. Wenn Sie unter der Überschrift „Anweisungen“ folgenden Satz finden: „Das Einstellen des Fotos in Facebook oder anderen sozialen Netzwerken ist nicht gestattet.“ kann das Foto nicht verwendet werden.

Unsichere Bildquellen

Folgende Bildquellen sollten vermieden werden

Kostenlose angebotene Bilder
(z.B. von Creative Commons oder Wikimedia Commons)
Grund: Auch diese Bilder besitzen Lizenzen, die versteckte Ausnahmeregelungen enthalten können. So besteht Gefahr, einen Köder zu schlucken, der einen teuren Abmahn-Prozess nach sich zieht.

Von anderen Homepages kopierte oder eingescannte Bilder aus anderen Quellen
Grund: Das ist eine Raubkopie und illegal.

Hinweis zur Abbildung von Personen

Bei Abbildungen von Personen müssen deren Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Dabei gilt:

Einverständnis der abgebildeten Personen einholen
Sind auf einem Foto einzelne Personen zu sehen, müssen Sie sicherstellen, dass diese ihr Einverständnis zur Aufnahme und zur Verwendung des Bildes gegeben haben. Am besten lassen Sie sich das Einverständnis mit dem jeweiligen Formular schriftlich bestätigen:

Einwilligungserklärung zur Verwendung von Fotoaufnahmen
Einwilligungserklärung zur Verwendung von Filmaufnahmen

ACHTUNG: Sind Minderjährige auf einem Foto zu sehen, dann ist zwingend das Einverständnis der Erziehungsberechtigten mit dem jeweiligen Formular einzuholen:

Einwilligungserklärung zur Verwendung von Fotoaufnahmen von Kindern
Einwilligungserklärung zur Verwendung von Filmaufnahmen von Kindern

Ausnahmen: In diesen Fällen ist keine Einwilligung erforderlich

  • Bei Personen, die etwas aufführen oder vortragen, z.B. eine Führung leiten oder auf einer Bühne stehen, ist die Einverständnis auch ohne explizite Einwilligung vorausgesetzt.
  • Gruppen von Menschen, Personen von hinten oder Personen, die nicht erkennbar sind (z.B. wegen mangelnder Bildschärfe) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung abgebildet werden.