Infektionsschutzgesetz:
Technische und naturwissenschaftliche Studiengänge im kommenden Semester kaum studierbar  [21.04.21]

Pressemitteilung der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz der baden-württembergischen Universitäten, Prof. Dr. Stephan Dabbert, äußerte sich bestürzt über die Auswirkungen der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auf die Universitäten. „Das Notbremsengesetz bedeutet ein „Nichtsemester“ für viele Studierende in den naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen sowie der Medizin, und wird zu verzögerten Studienabschlüssen führen.“ Da die Hochschulen bislang keine Treiber der Pandemie sind, müssen nun mindestens in den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes Regeln vorgesehen werden, nach denen der Betrieb dieser Studiengänge weiter möglich ist.


Rektor Dabbert erläutert dazu, dass der Lehrbetrieb der Universitäten seit März 2020 weitestgehend digital verlaufe, ohne Präsenz in den Hörsälen. Ausnahmen von der digitalen Lehre gebe es bisher nach Landesrecht nur, wenn das jeweilige Rektorat in Einzelfällen Praxislehrveranstaltungen genehmige, die zwingend notwendig seien und durch digitale Lehre nicht ersetzt werden können. Zugelassen sei dies insbesondere für praktische Ausbildungsveranstaltungen mit Patientenkontakt oder solche, die spezielle Labor- oder Arbeitsräume an den Hochschulen erfordern. Dies betreffe wesentlich vor allem die Lehre im klinischen Teil des Medizinstudiums sowie in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern.

An der Universität Hohenheim habe man deshalb die Präsenzkontakte zwischen Lehrenden und Studierenden auf etwa 5 Prozent des Normalen reduziert, und diese Kontakte fänden unter Einhaltung strenger Hygieneauflagen statt. Anders als im Schulbereich gebe es im Hochschulbereich bei den wenigen Praxisveranstaltungen nach Kenntnis der Universitätsleitungen keine größeren Infektionsherde. Das hätten auch Testreihen an verschiedenen Landesuniversitäten gezeigt.
 
„Wenn man die Regeln für die Schulen nun eins zu eins auf die Universitäten und Hochschulen anwendet, müssen wir ab einer Inzidenz von 165 die praktische Lehre sofort einstellen“, sagte Rektor Dabbert weiter. Im Unterschied zu den Schulen sei schon wegen fehlender Klassenverbände ein „Wechselmodell“ nicht umsetzbar; auch sei die Logistik an den Universitäten deutlich aufwändiger, sodass man die Veranstaltungen nicht mit kurzem Vorlauf wieder aufnehmen könne, sondern das Semester gehe für die betroffenen Studierenden verloren. Da die späteren Arbeitgeber eine vollständige Ausbildung der Absolventen erwarteten, könne man Teile der Studienleistungen nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.
 
Rektor Dabbert verwies darauf, dass Bundespräsident Steinmeier am 12. April kritisch angemerkt hatte, dass schon die bisherigen Einschnitte harte Auswirkungen für die Studierenden bedeutet hätten, und vom „Ausgebremstsein“ der jungen Leute gesprochen habe. „Wenige Tage danach beschließt nun der Bundestag Regelungen, die viele junge Menschen im Fortgang ihres Studiums herunterbremsen“, äußerte er sich enttäuscht.
 
„Es ist nun dringend erforderlich, dass die Anwendungsregeln für das Gesetz in enger Rücksprache mit den Betroffenen vernünftig gestaltet werden“, forderte Rektor Dabbert die Politik auf. Dies müsse auch der Bundesrat berücksichtigen, der sich in seiner Sitzung am 22. April mit dem Gesetz befassen werde.

Text: LRK


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