Kontierungsänderungen und Umbuchungen bei Bestellvorgängen  [05.02.25]

 

Wir möchten noch mal darauf hinweisen, dass Einnahmen und Ausgaben gemäß Landeshaushaltsordnung stets auf dem Projekt oder der Kostenstelle, für die sie benötigt werden, zu verbuchen sind. Bitte achten Sie darauf, dass auch Beschaffungsvorgänge von Beginn an auf die richtige Kontierung ausgestellt werden müssen.

Kontierungsänderungen von Beschaffungsvorgängen führen bei Ihnen und bei uns zu erheblichem Mehraufwand, der vermieden werden kann. Die freiwerdenden Ressourcen stehen dann auch Ihnen in der Zentralen Beschaffung (AW2) für Beschaffungsvorgänge zur Verfügung.

Die Veranlassung einer Umbuchung für einen bereits bezahlten Beschaffungsvorgang führt ebenfalls zu erheblichem Mehraufwand auf beiden Seiten. Diesen zu vermeiden sollte unser gemeinsames Ziel sein. Die dadurch freiwerdenden Ressourcen der Buchhaltung (AW3) stehen dann für die Buchung der Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung.

Sollte dennoch ausnahmsweise ein Beschaffungsvorgang versehentlich falsch kontiert worden sein, ist die Kontierungsänderung zeitnah (vor Bezahlung der Rechnung) zu veranlassen. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Kolleg*innen von AW2.

Da Kontierungsänderungen auch steuerliche Auswirkungen haben können, werden zukünftig alle Kontierungsänderungen innerhalb der Abteilung Wirtschaft und Finanzen (AW) vor der Umsetzung geprüft.

Durch die Reduzierung von Umbuchungen vermeiden wir gemeinsam zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Vielen Dank!

Für Rückfragen steht die Abteilung Wirtschaft und Finanzen (AW) gerne zur Verfügung.

Agnes Lampke Ltg. (AW) Tel.: 22030


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