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Ab 1.7.2021: Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhren ab dem ersten Euro  [12.07.21]

Als Einfuhr wird der Import von Waren aus einem Drittland (Nicht-EU-Land) nach Deutschland bezeichnet.

Bislang waren Einfuhren mit einem Wert bis 22 Euro netto von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Zum 01.07.2021 wurde die 22-Euro-Grenze ersatzlos gestrichen. Damit fällt die Einfuhrumsatzsteuer bei jeder Einfuhr an. Sofern als Lieferkondition „unverzollt und unversteuert“ vereinbart wurde, folgt daraus, dass die Universität Hohenheim bzw. universitätsintern die betreffende Einrichtung der Universität Hohenheim die Schuldnerin der Einfuhrumsatzsteuer ist.

Für Sendungen mit einem Höchstwert von 150 Euro netto kann (i.d.R. vom Lieferanten) unter bestimmten Voraussetzungen ein Paketdienstleister (z.B. DHL) damit beauftragt werden, die Einfuhranmeldung im Namen und für Rechnung des Empfängers der Waren vorzunehmen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird der Paketdienstleister dem Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer gesondert in Rechnung stellen. Sendungen von mehr als 150 Euro netto werden grundsätzlich weiterhin zum für den Wohnort des Empfängers zuständigen Zollamt geliefert. Zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer ist der Wareneingang zu verzollen.

Für die zolltechnische Abwicklung benötigt ein Dienstleister für die Durchführung des Zollverfahrens die EORI-Nummer der Universität Hohenheim mit Niederlassungsnummer. Mit dieser Nummer wird im Rahmen der elektronischen und schriftlichen Zollanmeldung der Wirtschaftsbeteiligte (in diesem Fall die Universität Hohenheim) identifiziert. Die EORI-Nummern sind im Intranet unter https://www.uni-hohenheim.de/beschaffung-zoelle zu finden.

Es ist dabei sehr wichtig, dass bei entsprechenden Auslandsaufträgen stets die jeweiligen Einrichtungsdaten mitgeteilt und in den Vorgängen hinterlegt sind, z.B. Universität Hohenheim, Inst. 190d, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten und unnötige Suchen nach der beteiligten Einrichtung im Sinne aller zu vermeiden.

Ausführliche Informationen zur Einfuhrumsatzsteuer finden Sie unter https://www.uni-hohenheim.de/finanzen-einfuhrumsatzsteuer.

Für Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Steuern (AW 5) und Zentrale Beschaffung (AW 2) gerne zur Verfügung.

 

 

 


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