Neue Beschäftigtenkarten
Nachgefragt: Kantinenzuschuss in der Mensa [25.08.17]

Bild: Uni Hohenheim
Ab ist 1. September gilt: Den Kantinenzuschuss für das Mensa-Essen erhalten Uni-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch dann, wenn sie mit der neuen Beschäftigtenkarten bezahlen. Doch was genau hat es mit dem Kantinenzuschuss eigentlich auf sich? Der Online-Kurier hat in der Personalabteilung nachgefragt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Kantinenzuschuss für die Mensa ist ein Angebot der Universität für ihre Beschäftigten. Rechtliche Grundlage ist ein Erlass des Finanzministerium aus dem Jahr 1973
- Aktuell erhalten Beschäftigte der Uni Hohenheim einen Zuschuss von bis zu 2,40 € pro Essen und Tag (ab einem Mindestbestellwert von 3,20 €, voller Zuschuss ab Bestellwert von 5,6 €, dazwischen anteilig)
- Den gewährten Zuschuss stellt das Studierendenwerk nachträglich bei der Uni in Rechnung. Auf diese Weise beteiligt sich die Uni an Kosten für Instandhaltung, Wartung, Abschreibung, Reinigung und Energie in der Mensa. Voriges Jahr fielen dafür rund 240.000 € an.
- Das Ministerium stellte den Unis nach der Einführung der Regelung zusätzliche Mittel zur Verfügung, die jedoch seit 20 Jahren festgeschrieben sind. Heute finanziert die Uni den Kantinenzuschuss zu rund Dreivierteln aus sonstigen Haushaltsmitteln.
- Um sicherzustellen, dass tatsächlich nur Uni-Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen, wird der Zuschuss ab 1. September nur bei Bezahlung mit der neuen Beschäftigtenkarte gewährt.
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Hintergrund
Von Haus aus sind Mensen Einrichtungen für Studierende. Sie werden nicht direkt von den Universitäten, sondern von den Studierendenwerken betrieben. Studierendenwerke sind Anstalten des Öffentlichen Rechts, die für die Förderung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden zuständig sind.
Der vergünstigte Studierendenpreis in der Mensa wird von den Studierendenwerken quer-subventioniert, z.B. durch Einnahmen der Cafeteria, Mieteinahmen aus Wohnheimen, Semesterbeiträgen der Studierenden und Landeszuschüssen.
„Da es an den Unis in der Regel keine separaten Kantinen für Landesbedienstete gab, suchte das Land in den 1970er Jahren nach einer Lösung, damit auch sie zu günstigen Preisen in der Mensa essen können. Unis können für ihre Beschäftigten seitdem einen Kantinenzuschuss übernehmen“, erklärt Heide Lange, Leiterin der Abteilung Personal und Organisation.
Nach der Einführung der neuen Regelung stellte das Land den Unis für den Kantinenzuschuss zusätzliche Mittel zur Verfügung. Vor 20 Jahren wurde dieser Haushaltsposten jedoch festgeschrieben und in den Grundhaushalt überführt. Bedingt durch das Wachstum der Uni und die Inflation bezahlt die Uni Hohenheim heute rund viermal so viel für den Zuschuss wie 1997. Vergangenes Jahr insgesamt rund 240.000 €.
Höhe und Berechnung des Zuschuss
Über den Kantinenzuschuss beteiligen sich die Unis anteilig an den Kosten für Instandhaltung, Wartung, Abschreibung, Reinigung und Energie in der jeweiligen Mensa. Wie hoch der prozentuale Anteil für die jeweilige Uni ausfällt, richtet sich danach, wie viele Essen an Landesbedienstete ausgegeben werden, im Verhältnis zu Studierenden und Gästen.
Den genauen Betrag des Kantinenzuschusses berechnet das jeweilige Studierendenwerk. Aktuell beträgt er an der Uni Hohenheim bis zu 2,40 € pro Essen und Tag. Der Zuschuss wird ab einem Mindestbestellwert von 3,20 € gewährt. Ab einem Gästepreis von 5,6 € erhalten Beschäftigte den vollen Zuschuss in Höhe von 2,40 €. Bei einem Bestellwert zwischen 3,20 € - 5,6 € gibt es einen anteiliger Zuschuss, so dass Beschäftigte de facto 3,20 € an der Kasse bezahlen. In der Cafeteria ist der Zuschuss nicht gültig.
Ausweis durch Beschäftigtenkarte
Ab 1. September wird der Kantinenzuschuss nur noch gewährt, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Mensa mit der neuen Beschäftigtenkarte bezahlen. Andernfalls wird der volle Gästepreis berechnet. Eine Regelung, die so bereits seit längerem an den anderen sieben Hochschulen existiert, die vom Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim betreut werden.
„Bei dem Kantinenzuschuss handelt es sich um ein Angebot, das sich ausschließlich an Personen richtet, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Uni stehen. Da der Beschäftigtenstatus in der Vergangenheit nicht überprüft wurde, kommt es derzeit immer wieder zu Missverständnissen“, berichtet Heide Lange von der Abteilung Personal und Organisation. „Alumni, emeritierte Professoren oder Doktoranden, die keinen Arbeitsvertrag mit der Uni haben, können davon leider nicht profitieren – dafür fehlt der Uni die rechtliche Grundlage und die Verantwortlichen könnten sich bei unberechtigter Auszahlung sogar strafbar machen. Doktoranden können sich jedoch – nach derzeitiger Regelung – auch als Studierende an der Uni einschreiben lassen und bezahlen dann den Studierendenpreis.“
Text: Leonhardmair