Beachvolleyball-Feld öffnet mit Einschränkungen!  [28.07.20]

Registrierung & Buchung ab 29. Juli | Öffnung ab 03. August

Das Hohenheimer Beachvolleyball-Feld ist ab 03. August 2020 geöffnet und kann mit Einschränkungen nach vorheriger Online-Reservierung genutzt werden.

Die erforderliche Platzreservierung können Sie wie bisher online über das Angebot "Beachvolleyball-Feld" im Sportprpgramm des Universitätssports unter unisport.uni-hohenheim.de/angebote/aktueller_zeitraum/index.html vornehmen.

Bitte beachten Sie die folgenden Einschränkungen und Auflagen bei der Nutzung des Beachfeldes:

     

  • Jede Person, die Beachvolleyball spielen möchte, muss sich vorab einmalig registrieren.
  • Für jede Nutzung des Feldes (1,5 h Spieltermin) ist eine vorherige Online-Reservierung zwingend notwendig.
  • Bei der Reservierung die Namen der drei weiteren Spielpartner zwingend angegeben werden.
  • Es dürfen sich maximal 4 Personen auf dem Beachfeld befinden (nur ein Spiel 2 gegen 2 ist erlaubt).
  • Es müssen feste Teams bzw. Paare für die Dauer des Spiels/der Trainingseinheit gebildet werden. Der Wechsel der Spiel-/Trainingspartner ist verboten.
  • Außerhalb der Spiel- oder Übungssituation gilt ein Mindestabstand von 1,5 m auf der Anlage. Jeder Spieler hat eine eigene Sitzgelegenheit unter Einhaltung des Mindestabstandes zu benutzen.
  • Körperkontakt wie "Handshake" o.ä. ist untersagt.
  • Die Umkleiden, Duschen und Toiletten bleiben geschlossen und können nicht genutzt werden. Bitte kommen Sie umgezogen auf die Anlage.
  • Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen das Beachvolleyballfeld nicht betreten.
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Die Einhaltung dieser Auflagen wird von den Mitarbeitern des Universitätssports stichprobenartig überprüft. Bei wiederholten Verstößen sind wir gezwungen das Beachvolleyball-Feld wieder zu schließen. Wir bitten daher, auch im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit, die Auflagen einzuhalten.


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