Wie belastend ein Tierversuch für ein Versuchstier ist, definiert die Richtlinie 2010/63/EU der EU, Anhang VIII „Klassifizierung des Schweregrades“ und illustriert die Kriterien mit praktischen Beispielen.
Bei jedem konkreten Tierversuch wird die Belastung ermittelt durch:
- Ersteinschätzung des Antragstellers
- Prüfung und Stellungnahme der Tierschutzbeauftragten
- Stellungnahme durch die Ethikkommission des Regierungspräsidiums
- Entscheidung des Regierungspräsidiums