Promotion

Allgemeine Informationen zur Promotion

Der Doktortitel ist der höchste akademische Grad, den eine Universität zu vergeben hat. Die Verleihung eines Doktortitels unterliegt den Bestimmungen der jeweiligen Universität. Die formellen Bedingungen und Regelungen fur die Annahme als Doktorand sind in den Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten festgelegt.

In Deutschland unterscheidet sich das Verfahren zum Erwerb des Doktor-Grades von dem vieler anderer Länder. Die Phase der Promotion (je nach Thema und Fachgebiet zwischen drei und sechs Jahren) ist überwiegend geprägt von wissenschaftlicher Forschung und beinhaltet nur in begrenztem Umfang (abhängig vom Fachgebiet) den Besuch von Lehrveranstaltungen. Mit den Ergebnissen der Forschungsarbeit wird am Ende die Doktorarbeit (Thesis) geschrieben und veröffentlicht. Dies bedeutet, dass Doktoranden in der Regel in ein Forschungsprojekt eingebunden sind und von einem zuständigen Professor betreut werden. Die Entscheidung, ob ein Bewerber als Doktorand aufgenommen wird, liegt daher zunächst und in erster Linie bei dem jeweiligen Professor.

Vorbereitung auf den Doktorgrad

Der übliche Weg der Bewerbung als Doktorand ist, zunächst einen Professor zu finden, der die Betreuung des Forschungsprojektes übernimmt. Man sollte aus Eigeninitiative einen Professor des entsprechenden Fachgebiets kontaktieren und mit ihm diskutieren, ob er bereit ist, Sie als Doktorand zu akzeptieren. Da die Professoren in Hohenheim sehr viele solcher Anfragen erhalten, ist es wichtig, dass sich die Bewerber im Vorfeld schon genaue Gedanken über das gewünschte Gebiet der Promotion gemacht haben, um beim Erstkontakt schon konkrete Vorschläge machen zu können.

Sämtliche Informationen über unsere Universität, die Fachgebiete und Professoren sowie die Forschungsgebiete finde Sie auf unserer Homepage:

www.uni-hohenheim.de/forschungsprofil

In den Agrarwissenschaften wird ein strukturierter Promotionsstudiengang mit zunächst neun thematischen Promotionskollegs angeboten. Sinn und Zweck der Einrichtung des Promotionsstudienganges bzw. der Promotionskollegs ist es, den Prozess der Promotion zu strukturieren, seine Qualität zu sichern und eine gute Betreuung der Doktoranden zu gewährleisten. Eine Promotion ohne Teilnahme am Promotionsstudiengang soll jedoch weiterhin möglich sein.

Sie finden detaillierte Informationen über die Universitat Hohenheim, die Fakultäten und die Professoren, sowie die unterschiedlichen Forschungsgebiete unter:

Wenn der Professor und der angehende Doktorand sich im Hinblick auf ein zu bearbeitendes Forschungsthema geeinigt haben und der "Doktorvater" bereit ist, den Doktoranden zu betreuen, kann ein Antrag auf Zulassung bei der Graduiertenakademie gestellt werden. Das Akademische Auslandsamt prüft im Vorfeld die Zeugnisse und Dokumente des Bewerbers und gibt eine Stellungnahme ab, ob der vorliegende ausländische Studienabschluss und der erzielte Notendurchschnitt formal zu einer Promotion an der Universität Hohenheim berechtigen. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch bei der Fakultät, die den Bewerber offiziell annimmt.

Formale Voraussetzungen

  • Überdurchschnittlicher Universitätsabschluss, der einem in Deutschland erworbenen Diplom oder Masterabschluss gleichwertig ist (z.B. Nachweis über einen Masterabschluss mit einer Masterabeit).
  • Annahme durch einen Professor der Universität Hohenheim.
  • Nachweis über ausreichende Deutsch- oder Englischkenntnisse (gemäß Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät).
  • Ausreichende eigene finanzielle Mittel oder ein Stipendium für die Lebenshaltungskosten.

Stipendien und finanzielle Unterstützung

Die Annahme als Doktorand bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten werden. Eine Bewerbung bei in Frage kommenden Stiftungen und Einrichtungen kann allerdings erst erfolgen, wenn klar ist, bei welchem Professor und zu welchem Thema Sie promovieren möchte. Die Frage, an welche Stiftungen und Organisationen man sich wenden soll, ist demnach abhängig von dem Forschungsthema, der individuellen Position des Doktoranden sowie von den einschlägigen Beziehungen und Kontakten des Professors zu z.B. privaten Unternehmen.

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), z.B., vergibt Stipendien an hochqualifizerte ausländische Bewerber. Weitere Informationen finden Sie unter www.daad.de

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Zur Einreise benotigen angehende Doktoranden aus Ländern, die nicht der EU angehören, ein entsprechendes Visum. Reisen Sie auf keinen Fall mit einem Touristenvisum ein. Dieses kann später nicht umgewandelt werden und Sie müssen ins Heimatland zurück reisen.

In Deutschland beantragen Sie dann bei der zuständigen Ausländerbehörde eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.

Wohnen

Gemäß den Richtlinien des Studierendenwerks dürfen in den studentischen Wohnheimen keine Zimmer an Doktoranden bzw. angehende Doktoranden vergeben werden. Sie müssen sich deshalb in jedem Fall ein Zimmer auf dem privaten Wohnungsmarkt suchen.

Weitere Tipps zur Wohnungssuche finden Sie hier.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres eine Krankenversicherungspflicht.

Studierende und Doktoranden, die über 30 sind, müssen die Krankenversicherung zwar nicht bei der Einschreibung nachweisen, die Ausländerbehorde erteilt die Aufenthaltserlaubnis jedoch nur, wenn eine Krankenversicherung nachgewiesen wird.

Studierende und Zeitstudierende (zur Vorbereitung der Annahme als Doktorand) können sich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres sowohl bei einer gesetzlichen als auch privaten Krankenkasse versichern. Promotionsstudierende dürfen nicht als Studierende versichert werden, sondern müssen eine private Versicherung abschließen. Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland sowie eine Übersicht über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen finden Sie auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes.
Weitere Informationen können direkt im Akademsichen Auslandsamt eingeholt werden.